Erneuerbare Energie

„10H-Regel“ ein stumpfes Schwert der Windkraftgegner?

Die Planungshoheit von Kommunen konterkariert die strengen Abstandsregeln für den Windradbau in Bayern. Das sogenannte 10H-Gesetz, das die Anti-Windkraft-Lobby zufrieden stellen sollte, kann ausgehebelt werden. Zu diesem Urteil kommt zumindest die Oberste Baubehörde (OBB) Bayerns. Freuen konnte sich die Windkraftbranche die reiche Ernte im Januar 2015. Nie zuvor wurde in Deutschland in einem Monat so viel Windstrom erzeugt.

Bayern ist ein beliebter Windkraftstandort in Deutschland. Nicht zuletzt investieren auch einige geschlossene Windfonds in Windenergie-Bauvorhaben, die im Freistaat realisiert werden. Allerdings setzte die bayrische Landesregierung bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz durch, dass die Abstandsregelungen für den Bau von Windparks Ländersache sind. Mit dieser Regelung im Rücken brachte Bayerns Regierung für den Freistaat die 10H-Regel auf den Weg. Demnach müssen die Bauherren von Windrädern in Bayern einem deutlich strengeren Mindestabstand von der Wohnbebauung einhalten als zuvor. Dieser liegt seither beim zehnfachen der Höhe einer einzelnen Windkraftanlage (10H). Weil moderne Windräder in der Regel 200 Meter hoch sind, beträgt der Mindestabstand zwei Kilometer. Vorher waren allgemein 800 Meter Mindestabstand Pflicht. Die Branche und auch viele Politiker übten schwere Kritik an der 10H-Regel: Angesichts der Besiedelungsdichte Bayerns bedeute das Gesetz die Vollbremsung für den Windkraftausbau Bayerns, so die Argumentation (mehr dazu lesen Sie  hier und  hier).

Zustimmung der Nachbarn zu Windkraft-Bauplänen kein Muß

Jetzt öffnete aber ausgerechnet das bayrische Innenministerium der Windkraftbranche für Bayern eine Hintertür. Es geht um ein wichtiges Detail, das die CSU im Werben für die Neuregelung gerne als einen zentralen Punkt der 10H-Regel herausstellte: Die 10H-Regel verlangt nämlich, dass Nachbarkommunen den Bebauungsplänen Windkraftvorhabeben zustimmen, damit dieses tatsächlich umgesetzt wird. Die Oberste Baubehörde stellte nun in einem Schreiben klar, dass das Gesetz in diesem Punkt weniger streng ist, als bisher landläufig kommuniziert. Tatsächlich seien Kommunen dazu verpflichtet, „darauf hinzuwirken“, dass die Nachbargemeinde einem Windkraft-Bebauungsplan zustimme, heißt es in einem Schreiben der Behörde. Eine „Zustimmungserfordernis“ leite sich daraus jedoch nicht ab. Behördenvertreter bestätigten gegenüber den VDI-Nachrichten, dass eine Kommune den Mindestabstand zur Wohnbebauung des Nachbarorts damit nicht zwingend einhalten muss. Hier reicht es demnach, den emissionsrechtlichen Mindestabstand von 800 Metern einzuhalten. Allerdings müsse  die planende Gemeinde die Belange der Nachbarn „zur Kenntnis“ nehmen und „hinreichend“ abwägen.

Starkwindphasen  bringen neuen Stromrekord im Januar

Ohnedies hat das Windkraftjahr bundesweit für alle Anlagenbetreiber in Deutschland gut angefangen:  Nie zuvor wurde innerhalb von vier Wochen so viel Windstrom erzeugt wie im Januar. Deutschlands Windräder  zu Lande und auf See produzierten insgesamt 10 Milliarden Kilowattstunden Ökostrom. Das geht aus einer aktuellen Bilanz hervor, die der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und das Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) vorgelegt haben. Demnach kamen die Offshore-Windräder in Nord- und Ostsee auf 200 Millionen Kilowattstunde, während onshore 9,8 Milliarden Kilowattstunden Windstrom produziert und ins Stromnetz eingespeist worden sind. Das entspricht in etwa einem Fünftel der Jahresproduktion aus Windenergieanlagen im Jahr 2014. Und  im Januar 2014 erzeugten Windräder deutschlandweit 7 Milliarden Kilowattstunden Ökostrom. Der bisherige Windstromrekord wurde gerade einmal vier Wochen alt: Im Dezember 2014 waren es 9,6 Milliarden kWh. Allerdings war das Windjahr 2014 jenseits des Rekordes zum Ende und eines starken Beginns im Januar 2014 deutlich unterdurchschnittlich. Das belegt der BDB-Windindex der Betreiberdatenbasis (mehr zu diesem Index und zum Windaufkommen im Dezember 2014 erfahren Sie  hier). Die Wintermonate sind ohnehin die windreichere Zeit. BDEW und ZEW nennen zwei Hauptgründe für den neuerlichen Windstromrekord. Zum einen seien wesentlich mehr Windräder in Betrieb gewesen als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Zum anderen habe es im Januar 2015 „drei außergewöhnliche Starkwindphasen“ gegeben.

Bild: Windräder von Nordex drehen sich auch in Bayern. / Foto: Unternehmen
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