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Analyse der Prokon-Misere: Wo die wahren Ursachen liegen
Dass Prokon jetzt in heftigen Turbulenzen wankt, ist nicht die Folge langfristiger Probleme. Es ist die Konsequenz einer Fehleinschätzung des Prokon-Managements. Das Management ist mit Entscheidungen aus dem letzten Frühjahr Risiken eingegangen, die es entweder unterschätzt hat oder die es bewusst in Kauf genommen hat. Nach dem Motto: Wird schon schief gehen, wir haben doch über eine Milliarde eingesammelt, uns kann keiner etwas.
Den Hintergrund hatte ECOreporter.de bereits Anfang Dezember letzten Jahres beschrieben (per Mausklickgelangen Sie zu dem Beitrag vom 6.12.2013): „Als Problem kann sich für Prokon erweisen, dass seine aktuellen Genussrechte des Typs A eine Mindestlaufzeit von nur sechs Monaten haben. Danach ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Monatsende möglich. Laut Prokon-Rundbrief vom Juni 2013 werden die Genussrechte aus früheren Emissionen automatisch in Genussrechte des Typs A umgewandelt, falls die betreffenden Anleger nicht widersprechen.“ Genau diese Kündigungen treffen jetzt ein und könnten Prokon finanziell überfordern; denn nun sind seit Juni 2013 mehr als sechs Monate vergangen, die Kündigungen sind zulässig.
Kurze Kündigungsfrist – ohne Zwang hat sich das Prokon-Management den Fallstrick gespannt
Demnach ist es möglich – falls die Mehrheit der Altanleger nicht widersprechen oder widersprochen haben –, dass der Großteil des Prokon-Genussrechtskapitals nunmehr monatlich von den Anlegern gekündigt werden kann. Warum hat Prokon den Anlegern so viel Flexibilität eingeräumt? Offensichtlich eine Fehleinschätzung des Managements. Es hat darauf vertraut, dass die Anleger nicht frühzeitig kündigen werden. Angesichts der Niedrigzinsen eine zunächst berechtigt erscheinende Hoffnung, mag man denken. Auch hatten Presseberichte über Prokon den Zustrom frischen Kapitals bisher nicht ernsthaft stoppen können. Doch nun ist eine Dominostein-Aktion im Gang; je mehr Anleger ihr Geld verlangen, desto eher könnte Prokon kippen. Die hohe Flexibilität, die Anleger durch die kurzen Kündigungsfristen haben, geht mit extrem hohen Risiken für Prokon einher. Natürlich wird die Flexibilität ein wichtiges Werbeargument gewesen sein. 6 Prozent Zinsen, eine feste Einnahme, eine ganz kurze Kündigungsfrist – wo gab es das am Kapitalmarkt sonst noch? Nirgendwo außer bei Prokon. Und jetzt zeigt sich: In Wahrheit auch dort nicht.
Was im Januar 2014 eingetreten ist, hat ECOreporter detailliert im Dezember 2013 als Möglichkeit beschrieben
Wenn es so sein sollte, dass ein Großteil des Kapitals von Prokon mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden kann, hätte das Unternehmen kaum langfristige Planungssicherheit. Was ECOreporter schon im Dezember 2013 beschrieb, ist nun wohl Wirklichkeit geworden. Vor fünf Wochen hieß es in ECOreporter: „Es bestünde vielmehr das Risiko, dass dem Unternehmen die Kapitalgrundlage teilweise entzogen wird, falls – beispielsweise aufgrund einer sehr negativen Unternehmensnachricht oder externer Ereignisse – sehr viele Genussrechtskündigungen auf einmal erfolgen sollten. Nachrichten über hohe Verlustvorträge können dabei wie selbsterfüllende Prophezeiungen wirken: Es ist dann nicht mehr wichtig, ob es Prokon schlecht geht, sondern ob die Anleger Prokon misstrauen und ihr Geld zurückhaben wollen. Sollte sich eine Welle von Rückforderungen bilden, wird es für Prokon schwierig werden. Etwas mehr Klarheit über die wahre Lage des Konzerns wird frühestens entstehen, wenn Prokon die Konzernbilanz vorlegt."
Medienberichte, laut denen ein Großteil des Prokon-Genussrechtskapitals in den nächsten fünf Jahren fällig werden könnte, sind insofern noch allzu hoffnungsfroh: Es könnte sein, dass etliche Anleger bereits in wenigen Wochen das Recht zur Kündigung haben.
Die bittere Wahrheit dabei: Wenn Prokon nicht selbst diese kurzen Kündigungsfristen eingeräumt hätte und wenn es keine Medienberichte gegeben hätte und geben würde, dann wäre die Wahrscheinlichkeit, dass Prokon durchhalten könnte, nicht klein. Vielleicht würden keine 6 oder 8 Prozent Zinsen mehr gezahlt, aber die Aussicht, das Genussrechtskapital zurückzuerhalten, wäre nicht gering.
Fazit: Prokon hat die krasse Fehlentscheidung getroffen, die Genussrechte mit so kurzen Laufzeiten und Kündigungsfristen auszustatten. Das war unverantwortlich gegenüber Anlegern und Mitarbeitern. Dass Prokon damit der sowieso schon wankenden Energiewende eine schwere Last aufgeschultert hat, ist eine weitere bittere Pille.
Den Hintergrund hatte ECOreporter.de bereits Anfang Dezember letzten Jahres beschrieben (per Mausklickgelangen Sie zu dem Beitrag vom 6.12.2013): „Als Problem kann sich für Prokon erweisen, dass seine aktuellen Genussrechte des Typs A eine Mindestlaufzeit von nur sechs Monaten haben. Danach ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum Monatsende möglich. Laut Prokon-Rundbrief vom Juni 2013 werden die Genussrechte aus früheren Emissionen automatisch in Genussrechte des Typs A umgewandelt, falls die betreffenden Anleger nicht widersprechen.“ Genau diese Kündigungen treffen jetzt ein und könnten Prokon finanziell überfordern; denn nun sind seit Juni 2013 mehr als sechs Monate vergangen, die Kündigungen sind zulässig.
Kurze Kündigungsfrist – ohne Zwang hat sich das Prokon-Management den Fallstrick gespannt
Demnach ist es möglich – falls die Mehrheit der Altanleger nicht widersprechen oder widersprochen haben –, dass der Großteil des Prokon-Genussrechtskapitals nunmehr monatlich von den Anlegern gekündigt werden kann. Warum hat Prokon den Anlegern so viel Flexibilität eingeräumt? Offensichtlich eine Fehleinschätzung des Managements. Es hat darauf vertraut, dass die Anleger nicht frühzeitig kündigen werden. Angesichts der Niedrigzinsen eine zunächst berechtigt erscheinende Hoffnung, mag man denken. Auch hatten Presseberichte über Prokon den Zustrom frischen Kapitals bisher nicht ernsthaft stoppen können. Doch nun ist eine Dominostein-Aktion im Gang; je mehr Anleger ihr Geld verlangen, desto eher könnte Prokon kippen. Die hohe Flexibilität, die Anleger durch die kurzen Kündigungsfristen haben, geht mit extrem hohen Risiken für Prokon einher. Natürlich wird die Flexibilität ein wichtiges Werbeargument gewesen sein. 6 Prozent Zinsen, eine feste Einnahme, eine ganz kurze Kündigungsfrist – wo gab es das am Kapitalmarkt sonst noch? Nirgendwo außer bei Prokon. Und jetzt zeigt sich: In Wahrheit auch dort nicht.
Was im Januar 2014 eingetreten ist, hat ECOreporter detailliert im Dezember 2013 als Möglichkeit beschrieben
Wenn es so sein sollte, dass ein Großteil des Kapitals von Prokon mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden kann, hätte das Unternehmen kaum langfristige Planungssicherheit. Was ECOreporter schon im Dezember 2013 beschrieb, ist nun wohl Wirklichkeit geworden. Vor fünf Wochen hieß es in ECOreporter: „Es bestünde vielmehr das Risiko, dass dem Unternehmen die Kapitalgrundlage teilweise entzogen wird, falls – beispielsweise aufgrund einer sehr negativen Unternehmensnachricht oder externer Ereignisse – sehr viele Genussrechtskündigungen auf einmal erfolgen sollten. Nachrichten über hohe Verlustvorträge können dabei wie selbsterfüllende Prophezeiungen wirken: Es ist dann nicht mehr wichtig, ob es Prokon schlecht geht, sondern ob die Anleger Prokon misstrauen und ihr Geld zurückhaben wollen. Sollte sich eine Welle von Rückforderungen bilden, wird es für Prokon schwierig werden. Etwas mehr Klarheit über die wahre Lage des Konzerns wird frühestens entstehen, wenn Prokon die Konzernbilanz vorlegt."
Medienberichte, laut denen ein Großteil des Prokon-Genussrechtskapitals in den nächsten fünf Jahren fällig werden könnte, sind insofern noch allzu hoffnungsfroh: Es könnte sein, dass etliche Anleger bereits in wenigen Wochen das Recht zur Kündigung haben.
Die bittere Wahrheit dabei: Wenn Prokon nicht selbst diese kurzen Kündigungsfristen eingeräumt hätte und wenn es keine Medienberichte gegeben hätte und geben würde, dann wäre die Wahrscheinlichkeit, dass Prokon durchhalten könnte, nicht klein. Vielleicht würden keine 6 oder 8 Prozent Zinsen mehr gezahlt, aber die Aussicht, das Genussrechtskapital zurückzuerhalten, wäre nicht gering.
Fazit: Prokon hat die krasse Fehlentscheidung getroffen, die Genussrechte mit so kurzen Laufzeiten und Kündigungsfristen auszustatten. Das war unverantwortlich gegenüber Anlegern und Mitarbeitern. Dass Prokon damit der sowieso schon wankenden Energiewende eine schwere Last aufgeschultert hat, ist eine weitere bittere Pille.