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Anleger der Photon Power AG in die Irre geführt? - Teil 2
Das Geschäft des insolventen Photovoltaik-Fachverlages Photon Europe GmbH wird von einer neuen Unternehmen der Muttergesellschaft Photon Holding GmbH fortgeführt. Über wichtige Details der Ausgestaltung der Insolvenz und die finanziellen Verhältnisse der Photon Europe GmbH zwischen 2010 und 2012 herrscht zwischen der Photon Holding und dem Insolvenzverwalter Uneinigkeit. Das zeigt ein Bericht des Insolvenzverwalters, mit dem ECOreporter.de die Photon Holding konfrontierte.
Zum Bau und Betrieb von Solaranlagen hat die Photon Holding 2011 die Photon Power AG gegründet. Die wiederum warb bei Anlegern über Anleihen 7,2 Millionen Euro ein. Warum Anlegerschützer das Geschäftsgebaren von Photon Power schwer kritisieren, lesen Sie im ersten Teil dieses Beitrags.
Insolvenz verschleppt?
Laut der Analyse des Insolvenzverwalters André Seckler von der Aachener Kanzlei Kebekus & Zimmermann, die ECOreporter.de vorliegt, wäre der einstige Vorzeige-Verlag der deutschen Solarbranche eigentlich schon Ende Januar 2010 zahlungsunfähig gewesen. Der Insolvenzantrag wurde allerdings erst am 13. Dezember 2012 gestellt, also beinahe drei Jahre später. Dazu Photon-Herausgeber Welter: „Der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit, die Herr Seckler gerne auf Anfang 2010 legen würde, ist strittig. 2010 war das bis dahin beste Jahr für den Verlag, der Abschluss weist einen Gewinn aus. 2011 konnten Umsatz und Gewinn gesteigert werden. Erst 2012, mit der Insolvenzwelle in der Solarbranche, kam es auch im Verlag zu einer Reihe von Forderungsausfällen.“ Erst diese hätten den Ausschlag für den Insolvenzantrag gegeben.
Als kurz vor diesem Insolvenzantrag bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Aachen Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung aufgenommen hatte, hatte Herausgeber Philippe Welter Dezember 2012 allerdings gegenüber ECOreporter.de noch beteuert, die Photon Europe GmbH habe keinerlei finanzielle Schwierigkeiten (wir berichteten). Ein Blick in die Insolvenztabelle (Stand 11. April 2013) zeigt: Die dort angemeldeten Forderungen summieren sich auf rund 9,2 Millionen Euro. Neben Löhnen- und Honoraren von Mitarbeitern sind dort unter anderem zusammengenommen millionenschwere Forderungen von Krankenkassen und Finanzämtern, Mieten und Hotelrechnungen angemeldet. Welter verweist auf das Insolvenzrecht: „Ein Insolvenzverwalter ist gehalten, auch schon lange gezahlte Geldsummen an Lieferanten, Sozialversicherungsträger und etwa das Finanzamt zurück zu fordern und anschließend neu auszuschütten, um eine uneinheitliche Befriedung der Gläubiger zu vermeiden. Von allen Rückforderungen, die tatsächlich der Masse zufließen, gehen zunächst 40 Prozent an den Verwalter. Im Gegenzug dürfen die Gläubiger eine wesentlich höhere Summe zur Insolvenztabelle anmelden. Im konkreten Fall sind zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung aus tatsächlich offenen Rechnungen von rund 1,3 Millionen Euro deren 9,2 Millionen Euro geworden.“ Insolvenzverwalter Seckler weist in seinem Bericht jedoch darauf hin, dass der Insolvenzantrag letztlich erst durch mehrere Krankenkassen zustande gekommen sei. Welter beharrt jedoch darauf, die Geschäftsleitung sei sich „sicher rechtskonform gehandelt zu haben.“
Bildnachweis: Photon-Herausgeber Philippe Welter. / Quelle: Unternehmen
Damit nicht genug: Bei der laufenden Insolvenz sollte Geld aus den Geschäften der – offiziell völlig eigenständigen – Photon Power AG (die eigentlich nur Solaranlagen baut und betreibt) als Sicherheit für die Übernahme der Altschulden der Photon Europe GmbH eingesetzt werden. Auch das geht aus dem Bericht des Insolvenzverwalters vor.
Will sich die „alte Riege“ die Möglichkeit sichern, den Verlag schuldenfrei weiterzuführen?
Dazu haben die elf Gesellschafter der Photon Holding, darunter die beiden führenden Köpfe der Photon Europe, Herausgeber Philippe Welter und Chefredakteurin Annegret Kreuzmann sowie die Geschäftsführer der Photon Power AG die Photon Publishing GmbH gegründet. Diese führt das Kerngeschäft der insolventen Vorgängerin schon fort. Es entstand ein Vorvertrag („Letter of Intent“) zwischen dem Insolvenzverwalter und der neuen Photon Publishing GmbH, der im Januar 2013 unterzeichnet wurde. Welter zufolge hat die neue Photon Publishing die materiellen und immateriellen Werte von Photon Europe für nur 119.000 Euro gekauft. Dabei seien 64.000 Euro bar bezahlt, der Rest über Einnahmen von Photon-Publishing aus dem fortgeführten Verlagsgeschäft verrechnet worden. Dazu Welter: „Photon Europe sind Einnahmen zugeflossen Gelder zugeflossen weil Kunden irrtümlich an die alte Bankverbindung der Photon Europe überwiesen hatten.“ Desweiteren existiere ein Vorvertrag über den Kauf der Altforderungen von Photon Europe durch Photon Publishing. Diese sei allerdings noch nicht vollzogen, „da der Insolvenzverwalter für die Zahlung in Raten eine Bürgschaft haben möchte“, so Welter. Diese beläuft sich auf 400.000 Euro.
Photon-Power-Einnahmen als Sicherheit angeboten
Der Herausgeber gesteht ein: „DiePhoton Publishing hat eine Bürgschaft angeboten“ Nur die geforderte Bankbürgschaft habe die Firma nicht erbringen können. Stattdessen bot das Unternehmen dem Bericht des Rechtsanwalts Seckler zufolge an, Einnahmen aus der Solarstromproduktion der Photon Power AG als Sicherheit abzutreten. Dabei ist von 87.500 Euro jährlich die Rede. Geld, das die mit Anlegergeldern finanzierten Photon Power-Solaranlagen erwirtschaften. Photon-Power-Geschäftsführer Heuser bestätigt das Angebot auf Anfrage von ECOreporter.de Für die Anleger sei dies jedoch nicht von Nachteil, findet Photon-Macher Welter. Er behauptet: „Die Photon Power AG hat die Anleihezinsen bislang immer planmäßig ausgeschüttet. Insgesamt hat das Unternehmen zehn Millionen Euro in Solaranlagen investiert. Aus den Stromerträgen wird Photon Power in den kommenden 20 Jahren 20 Millionen Euro Rückflüsse generieren.“ Allein deshalb würde der als Sicherheit angebotene Ertrag von 87.500 Euro im Jahr letztlich nur die Gewinnausschüttung der Photon Holding schmälern, nicht aber die der Anleger. Es ergäbe sich damit also keine substanzielle Gefährdung der Photon Power AG aus einer solchen Bürgschaft, sagt Welter.
Der Gläubigerausschuss der insolventen Photon Europe GmbH lehnte die Besicherung durch Erträge von Photon Power jedoch als zu riskant ab. Begründung: Für den Fall, dass die Sicherheit in Anspruch genommen werden müsste, dauere es „nahezu fünf Jahre bis zum vollständigen Ausgleich“. Außerdem, so die weitere Begründung „war nicht bekannt, ob die Forderungen der Photon Power AG werthaltig sind und ob Eigentumsvorbehaltsansprüche von Lieferanten gegenüber der Photon Power AG“ bestehen. Diese hätten - so die Befürchtung - gelieferte Technik möglicherweise wieder demontieren können, was den Ausfall der Einnahmen bedeutet hätte.
ECOreporter.de hatte die Anleihe der Photon Power AG im Februar 2011 einem ECOanlagecheck unterzogen und vom Einstieg abgeraten (per Mausklick gelangen Sie zu dem Beitrag).
Zum Bau und Betrieb von Solaranlagen hat die Photon Holding 2011 die Photon Power AG gegründet. Die wiederum warb bei Anlegern über Anleihen 7,2 Millionen Euro ein. Warum Anlegerschützer das Geschäftsgebaren von Photon Power schwer kritisieren, lesen Sie im ersten Teil dieses Beitrags.
Insolvenz verschleppt?
Laut der Analyse des Insolvenzverwalters André Seckler von der Aachener Kanzlei Kebekus & Zimmermann, die ECOreporter.de vorliegt, wäre der einstige Vorzeige-Verlag der deutschen Solarbranche eigentlich schon Ende Januar 2010 zahlungsunfähig gewesen. Der Insolvenzantrag wurde allerdings erst am 13. Dezember 2012 gestellt, also beinahe drei Jahre später. Dazu Photon-Herausgeber Welter: „Der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit, die Herr Seckler gerne auf Anfang 2010 legen würde, ist strittig. 2010 war das bis dahin beste Jahr für den Verlag, der Abschluss weist einen Gewinn aus. 2011 konnten Umsatz und Gewinn gesteigert werden. Erst 2012, mit der Insolvenzwelle in der Solarbranche, kam es auch im Verlag zu einer Reihe von Forderungsausfällen.“ Erst diese hätten den Ausschlag für den Insolvenzantrag gegeben.

Bildnachweis: Photon-Herausgeber Philippe Welter. / Quelle: Unternehmen
Damit nicht genug: Bei der laufenden Insolvenz sollte Geld aus den Geschäften der – offiziell völlig eigenständigen – Photon Power AG (die eigentlich nur Solaranlagen baut und betreibt) als Sicherheit für die Übernahme der Altschulden der Photon Europe GmbH eingesetzt werden. Auch das geht aus dem Bericht des Insolvenzverwalters vor.
Will sich die „alte Riege“ die Möglichkeit sichern, den Verlag schuldenfrei weiterzuführen?
Dazu haben die elf Gesellschafter der Photon Holding, darunter die beiden führenden Köpfe der Photon Europe, Herausgeber Philippe Welter und Chefredakteurin Annegret Kreuzmann sowie die Geschäftsführer der Photon Power AG die Photon Publishing GmbH gegründet. Diese führt das Kerngeschäft der insolventen Vorgängerin schon fort. Es entstand ein Vorvertrag („Letter of Intent“) zwischen dem Insolvenzverwalter und der neuen Photon Publishing GmbH, der im Januar 2013 unterzeichnet wurde. Welter zufolge hat die neue Photon Publishing die materiellen und immateriellen Werte von Photon Europe für nur 119.000 Euro gekauft. Dabei seien 64.000 Euro bar bezahlt, der Rest über Einnahmen von Photon-Publishing aus dem fortgeführten Verlagsgeschäft verrechnet worden. Dazu Welter: „Photon Europe sind Einnahmen zugeflossen Gelder zugeflossen weil Kunden irrtümlich an die alte Bankverbindung der Photon Europe überwiesen hatten.“ Desweiteren existiere ein Vorvertrag über den Kauf der Altforderungen von Photon Europe durch Photon Publishing. Diese sei allerdings noch nicht vollzogen, „da der Insolvenzverwalter für die Zahlung in Raten eine Bürgschaft haben möchte“, so Welter. Diese beläuft sich auf 400.000 Euro.
Photon-Power-Einnahmen als Sicherheit angeboten
Der Herausgeber gesteht ein: „DiePhoton Publishing hat eine Bürgschaft angeboten“ Nur die geforderte Bankbürgschaft habe die Firma nicht erbringen können. Stattdessen bot das Unternehmen dem Bericht des Rechtsanwalts Seckler zufolge an, Einnahmen aus der Solarstromproduktion der Photon Power AG als Sicherheit abzutreten. Dabei ist von 87.500 Euro jährlich die Rede. Geld, das die mit Anlegergeldern finanzierten Photon Power-Solaranlagen erwirtschaften. Photon-Power-Geschäftsführer Heuser bestätigt das Angebot auf Anfrage von ECOreporter.de Für die Anleger sei dies jedoch nicht von Nachteil, findet Photon-Macher Welter. Er behauptet: „Die Photon Power AG hat die Anleihezinsen bislang immer planmäßig ausgeschüttet. Insgesamt hat das Unternehmen zehn Millionen Euro in Solaranlagen investiert. Aus den Stromerträgen wird Photon Power in den kommenden 20 Jahren 20 Millionen Euro Rückflüsse generieren.“ Allein deshalb würde der als Sicherheit angebotene Ertrag von 87.500 Euro im Jahr letztlich nur die Gewinnausschüttung der Photon Holding schmälern, nicht aber die der Anleger. Es ergäbe sich damit also keine substanzielle Gefährdung der Photon Power AG aus einer solchen Bürgschaft, sagt Welter.
Der Gläubigerausschuss der insolventen Photon Europe GmbH lehnte die Besicherung durch Erträge von Photon Power jedoch als zu riskant ab. Begründung: Für den Fall, dass die Sicherheit in Anspruch genommen werden müsste, dauere es „nahezu fünf Jahre bis zum vollständigen Ausgleich“. Außerdem, so die weitere Begründung „war nicht bekannt, ob die Forderungen der Photon Power AG werthaltig sind und ob Eigentumsvorbehaltsansprüche von Lieferanten gegenüber der Photon Power AG“ bestehen. Diese hätten - so die Befürchtung - gelieferte Technik möglicherweise wieder demontieren können, was den Ausfall der Einnahmen bedeutet hätte.
ECOreporter.de hatte die Anleihe der Photon Power AG im Februar 2011 einem ECOanlagecheck unterzogen und vom Einstieg abgeraten (per Mausklick gelangen Sie zu dem Beitrag).