Anleihen / AIF

Anleihe-Rechtsstreit: MBB Clean Energy soll mehr als eine halbe Million Euro zahlen

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München I könnte Bewegung in die Hängepartie um die auf Eis gelegte Ökostrom-Anleihe der MBB Clean Energy AG bringen. Eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Münchner Rechtsanwaltskanzlei gab jetzt bekannt, dass die MBB Clean Energy AG zur Zahlung von rund 587.000 Euro verurteilt wurde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Im Fall der mittlerweile durch die Emittentin selbst für unwirksam erklärten Anleihe der MBB Clean Energy AG aus dem Jahr 2013 (ISIN DE000A1TM7P0) gibt es derzeit offenbar mehr offene Fragen als gesicherte Antworten: 72 Millionen Euro haben Anleger der MBB Clean Energy AG 2013 anvertraut. Dafür bot das Unternehmen aus München diesen Investoren bei einer Laufzeit bis 2019 jährlich 6,25 Prozent Zinsen. Doch zu Zinsausschüttungen, die es bisher zweimal hätte geben sollen, ist es bisher nicht gekommen (ECOreporter.de  berichtete).

Stattdessen ließ die MBB Clean Energy AG die maßgeblichen Eckdaten der Anleihe (festgehalten in der Globalurkunde zu der Geldanlage) für ungültig erklären und kündigte „Reparaturmaßnahmen“ an, die 2015 nach Unternehmensangaben jedoch unterbrochen worden sind. Der Stand der Dinge dieser „Reparaturen“ seither: ungewiss. Allerdings hatte MBB Clean Energy in der Vergangenheit auch erklärt, nicht ausgezahlten Zinsen seien auf einem Treuhandkonto hinterlegt.

Juristen werfen MBB Clean Energy Fehler im Emissionsprospekt vor

Die Wirrungen um die Anleihe sorgten dafür, dass zahlreiche Anwälte und damit auch Gerichte sich inzwischen mit der Anleihe der MBB Clean Energy AG befassen. Am Landgericht München I ist nun ein Versäumnisurteil gesprochen worden, das Signalwirkung haben könnte. Die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei CLBB Rechtsanwälte gab bekannt, dass sie für einen einzelnen Anleihegläubiger der MBB Clean Energy AG vor Gericht die Zahlung von rund 587.000 Euro erwirkt habe. Wie ECOreporter.de auf Nachfrage erfuhr, ist dieses Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Das heißt, die MBB Clean Energy AG hätte die Möglichkeit Einspruch oder Berufung einzulegen. Ob das Unternehmen davon Gebrauch machen wird ist offen. Eine ECOreporter.de-Anfrage dazu bei MBB Clean Energy läuft.

Die Kanzlei CLBB Rechtsanwälte wirft der MBB Clean Energy AG in einer aktuellen Erklärung zu dem Urteil des Landgerichts vor, „die tatsächliche Sach- und Rechtslage im Emissionsprospekt nicht ordnungsgemäß dargestellt“ zu haben. Daraus leiten diese Juristen Prospekthaftungsansprüche der Anleihegläubiger gegen die MBB Clean Energy AG ab. Auch dazu hat sich MBB Clean Energy selbst gegenüber ECOreporter.de noch nicht geäußert.

ECOreporter.de führt die MBB Clean Energy AG in der Wachhund-Rubrik.
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