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Bessere Konditionen für Anleihegläubiger von Singulus
Um die drohende Insolvenz zu vermeiden geht die Führung des Solarausrüsters Singulus Technologies AG auf die Anleihegläubiger zu. Der geplante Kapitalschnitt soll zu aus Anlegersicht verbesserten Konditionen stattfinden.
Bisher haben die Anleihegläubiger der Singulus Technologies AG im Bemühen um die Sanierung mehrfach die kalte Schulter gezeigt. Weil ein größerer Teil der Anleihe-Anleger mit den Plänen des Unternehmens bislang nicht einverstanden waren, ließen sie mehrere Abstimmungen dazu durch mehrheitliches Fernbleiben platzen (mehr dazu lesen Sie hier).
Den nächsten Anlauf nimmt die Spezialistin für Maschinen zur Beschichtung von Solarmodulen aus Kahl am Main am Montag, den 15. Februar 2016, um 11:00 Uhr im Hotel Hilton in Frankfurt. Weil es bereits die zweite Versammlung zum anstehenden Sanierungskonzept ist, müssen lediglich noch 25 Prozent aller stimmberechtigten Anleihegläubiger teilnehmen, damit ein Beschluss zu Stande kommen kann. Allerdings müssten mindesten 75 Prozent dieser Anleger zustimmen, damit eine tragfähige Mehrheit für das Sanierungskonzept zusammenkommt. Wer daran entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten teilnehmen will, muss sich bis zum 12. Februar 2016 anmelden. Wie das geht, erklärt Singulus auf den Internetseiten des Unternehmens. Schon einen Tag nach den Anleihegläubigern sind die Aktionäre dran: Am 16. Februar 2016 ist die außerordentliche Hauptversammlung angesetzt, auf der diese Anlegergruppe über die Sanierungspläne abstimmen soll.
Sanierungsplan wird angepasst: Höhere Zinsen für neue Anleihen
Nach wie vor plant die Singulus-Führung einen Kapitalschnitt. Die Anleihegläubiger sollen ihre Anleihen zum Teil gegen neue Aktien und zum Teil gegen neue Anleihen tauschen. Inzwischen ist klar, dass das Sanierungskonzept bei den Zinsen für der neu zu begebenden Anleihe nachgebessert werden soll: Die Singulus-Führung stimmt den Forderungen des Fonds Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF zu. Der Fonds war als neuer Anleihe-Großinvestor eingestiegen und hatte signalisiert, den Kapitalschnitt unterstützen zu wollen. Allerdings sollten die Zinsen der neuen Anleihe dafür in fünf Jahren Gesamtlaufzeit bei 3 Prozent beginnen und dann kontinuierlich auf 10 Prozent ansteigen. In den ursprünglichen Plänen war ein niedrigerer Zinslauf eingeplant. Die Singulus-Führung geht davon aus, dass dieses Zugeständnis die „Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft nicht gefährden“ werde. Bestätigen lassen haben die Verantwortlichen dies durch ein externes Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wie es heißt. Eine echte Alternative zum angestrebten Sanierungsplan gebe es nicht, so der Vorstand weiter. Ohne die Sanierung in der geplanten Form, werde Singulus Insolvenz beantragen müssen, teilt das Unternehmen mit.
Singulus: Quote für Anleihegläubiger im Insolvenzfall wohl bei 20 Prozent
Die Anleihe (ISIN DE000A1MASJ4), um die es geht, kam 2012 auf den Markt. Sie ist mit 7,75 Prozent fest verzinst und 2017 zur Rückzahlung fällig. Singulus warb mit der Anleihe 60 Millionen Euro ein. 55 Millionen Euro davon sind noch offen. Die Gutachter gehen Singulus zur Folge davon aus, dass die Anleihegläubiger bei einer Pleite den größten Teil ihres Kapitaleinsatzes verlieren werden: „Im Insolvenzfall würden Anleihegläubiger für ihre ungesicherten Forderungen derzeit lediglich rund 20 Prozent des Nominalbetrags der aktuell von ihnen gehaltenen Anleihen erhalten“, erklärt die Singulus-Führung. Das angepasste Sanierungskonzept sehe hingegen die Ausgabe neuer, besicherter Anleihen für 20 Prozent des Gesamtkapitaleinsatzes vor, während 80 Prozent gegen neue Aktien getauscht werden sollen. Diese neuen Aktien seien eine „Möglichkeit, an einer Steigerung des Unternehmenswertes zu partizipieren“, so die Singulus-Führung weiter.
Maßgeblich für die Entscheidung der Anleihe-Anleger in der aktuellen Situation dürfte das Gutachten der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein. Dazu sollten die Anleger eingehende Informationen einfordern. Insolvenzen dauern in der Regel mehrere Jahre. Dabei bleibt meist lange unklar, wie hoch die jeweilige Insolvenzquote tatsächlich ausfällt. Die Singulus-Altaktionäre haben in jedem Fall schlechte Karten. Bei der Sanierung werden die Anleihegläubiger die neuen Eigentümer von Singulus. Und im Falle der Insolvenz gehen sie wohl auch leer aus, weil sie als Aktionäre keine Gläubiger von Singulus sind.
Singulus Technologies AG: ISIN DE0007238909 /WKN 723890
Bisher haben die Anleihegläubiger der Singulus Technologies AG im Bemühen um die Sanierung mehrfach die kalte Schulter gezeigt. Weil ein größerer Teil der Anleihe-Anleger mit den Plänen des Unternehmens bislang nicht einverstanden waren, ließen sie mehrere Abstimmungen dazu durch mehrheitliches Fernbleiben platzen (mehr dazu lesen Sie hier).
Den nächsten Anlauf nimmt die Spezialistin für Maschinen zur Beschichtung von Solarmodulen aus Kahl am Main am Montag, den 15. Februar 2016, um 11:00 Uhr im Hotel Hilton in Frankfurt. Weil es bereits die zweite Versammlung zum anstehenden Sanierungskonzept ist, müssen lediglich noch 25 Prozent aller stimmberechtigten Anleihegläubiger teilnehmen, damit ein Beschluss zu Stande kommen kann. Allerdings müssten mindesten 75 Prozent dieser Anleger zustimmen, damit eine tragfähige Mehrheit für das Sanierungskonzept zusammenkommt. Wer daran entweder persönlich oder über einen Bevollmächtigten teilnehmen will, muss sich bis zum 12. Februar 2016 anmelden. Wie das geht, erklärt Singulus auf den Internetseiten des Unternehmens. Schon einen Tag nach den Anleihegläubigern sind die Aktionäre dran: Am 16. Februar 2016 ist die außerordentliche Hauptversammlung angesetzt, auf der diese Anlegergruppe über die Sanierungspläne abstimmen soll.
Sanierungsplan wird angepasst: Höhere Zinsen für neue Anleihen
Nach wie vor plant die Singulus-Führung einen Kapitalschnitt. Die Anleihegläubiger sollen ihre Anleihen zum Teil gegen neue Aktien und zum Teil gegen neue Anleihen tauschen. Inzwischen ist klar, dass das Sanierungskonzept bei den Zinsen für der neu zu begebenden Anleihe nachgebessert werden soll: Die Singulus-Führung stimmt den Forderungen des Fonds Prime Capital Debt SCS SICAF – SIF zu. Der Fonds war als neuer Anleihe-Großinvestor eingestiegen und hatte signalisiert, den Kapitalschnitt unterstützen zu wollen. Allerdings sollten die Zinsen der neuen Anleihe dafür in fünf Jahren Gesamtlaufzeit bei 3 Prozent beginnen und dann kontinuierlich auf 10 Prozent ansteigen. In den ursprünglichen Plänen war ein niedrigerer Zinslauf eingeplant. Die Singulus-Führung geht davon aus, dass dieses Zugeständnis die „Sanierungsfähigkeit der Gesellschaft nicht gefährden“ werde. Bestätigen lassen haben die Verantwortlichen dies durch ein externes Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wie es heißt. Eine echte Alternative zum angestrebten Sanierungsplan gebe es nicht, so der Vorstand weiter. Ohne die Sanierung in der geplanten Form, werde Singulus Insolvenz beantragen müssen, teilt das Unternehmen mit.
Singulus: Quote für Anleihegläubiger im Insolvenzfall wohl bei 20 Prozent
Die Anleihe (ISIN DE000A1MASJ4), um die es geht, kam 2012 auf den Markt. Sie ist mit 7,75 Prozent fest verzinst und 2017 zur Rückzahlung fällig. Singulus warb mit der Anleihe 60 Millionen Euro ein. 55 Millionen Euro davon sind noch offen. Die Gutachter gehen Singulus zur Folge davon aus, dass die Anleihegläubiger bei einer Pleite den größten Teil ihres Kapitaleinsatzes verlieren werden: „Im Insolvenzfall würden Anleihegläubiger für ihre ungesicherten Forderungen derzeit lediglich rund 20 Prozent des Nominalbetrags der aktuell von ihnen gehaltenen Anleihen erhalten“, erklärt die Singulus-Führung. Das angepasste Sanierungskonzept sehe hingegen die Ausgabe neuer, besicherter Anleihen für 20 Prozent des Gesamtkapitaleinsatzes vor, während 80 Prozent gegen neue Aktien getauscht werden sollen. Diese neuen Aktien seien eine „Möglichkeit, an einer Steigerung des Unternehmenswertes zu partizipieren“, so die Singulus-Führung weiter.
Maßgeblich für die Entscheidung der Anleihe-Anleger in der aktuellen Situation dürfte das Gutachten der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein. Dazu sollten die Anleger eingehende Informationen einfordern. Insolvenzen dauern in der Regel mehrere Jahre. Dabei bleibt meist lange unklar, wie hoch die jeweilige Insolvenzquote tatsächlich ausfällt. Die Singulus-Altaktionäre haben in jedem Fall schlechte Karten. Bei der Sanierung werden die Anleihegläubiger die neuen Eigentümer von Singulus. Und im Falle der Insolvenz gehen sie wohl auch leer aus, weil sie als Aktionäre keine Gläubiger von Singulus sind.
Singulus Technologies AG: ISIN DE0007238909 /WKN 723890