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Bundestag beschließt neue Regeln für geschlossenen Fonds
Der Deutsche Bundestag hat das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz bezieht sich auf bislang wenig regulierte Geldanlageprodukte (AIFM = Alternative Investmentfonds Manager) und setzt zum 22. Juli 2013 eine Richtlinie der EU-Kommission um. Mit diesem Gesetz ändern sich die Spielregeln für geschlossene Fonds. Sie müssen Investitionen breiter streuen und den Anteil der Kredite am Gesamtvolumen beschränken.
Allerdings fallen die Regeln weniger streng aus als die Bundesregierung anfangs angestrebt hatte: So dürfen geschlossene Fonds ihre Projekte nun doch zu maximal 60 Prozent über Kredite finanzieren. Während einer 18-monatigen Anlaufphase können sie diese Marke sogar überschreiten. Ursprünglich war eine Quote von maximal 30 Prozent geplant. Obendrein sollten einige Investitionsklassen wie etwa geschlossene Waldfonds für Privatanleger nicht mehr in Frage kommen. Auch dieses Vorhaben fand keinen Eingang in das nun beschlossene Gesetz.
In geschlossene Ein-Objekt-Fonds können Anleger laut dem neuen Gesetz ab 20.000 Euro einsteigen. Das Bundesfinanzministerium hatte zunächst eine Schwelle von 50.000 Euro vorgesehen. Mangels Risikostreuung gelten solche Fonds als riskanter. Ein-Objekt-Fonds sind etwa solche, die nur in einen Windpark oder in ein Solarkraftwerk investieren. Zudem sieht das neue Gesetz eine Anlaufphase von 18 Monaten für Fonds vor, die zunächst mit einem Objekt starten. Sie können diese Zeit nutzen, um mit dem eingesammelten Kapital in mindestens drei Objekte zu investieren. Damit würden sie laut dem Gesetz den Grundsatz der Risikomischung erfüllen. Dann gäbe es keine Einstiegsschwelle mehr für Anleger.
Für den Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) ist das AIFM-Umsetzungsgesetz ein „wichtiger Meilenstein in der Regulierung geschlossener Fonds“, erklärte VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Branche die neuen Anforderungen meistern und gestärkt aus diesem Regulierungsverfahren hervorgehen wird.“
Der abschließenden Entscheidung des Bundestages war eine fast einjährige Diskussion über die Gestaltung des AIFM-Umsetzungsgesetzes vorausgegangen. Der VGF hatte die dadurch entstandene Verunsicherung der Anbieter mehrfach kritisiert und gewarnt, dass bei zu harten Einschnitten die Entwicklung neuer Fonds und die wirtschaftliche Situation der Anbieterunternehmen nachhaltig belastet würde. Den starken Einbruch der Platzierungszahlen von geschlossenen Fonds im 1. Quartal 2013 hatte er wesentlich darauf zurück geführt, dass so lange unsicher war, welche Regeln das Gesetz enthalten würde. Insbesondere in geschlossenen Neue Energiefonds war zuletzt deutlich weniger investiert worden als noch ein Jahr zuvor (wir berichteten).
Das nun beschlossene Gesetz sichert aus Sicht des Verbandes die Zukunft von Sachwertinvestments in geschlossenen Strukturen. „Die neuen Anforderungen setzen einen Rahmen für geschlossene Investmentvermögen. Dieser Rahmen schafft einen Mehrwert an rechtlicher und wirtschaftlicher Sicherheit – für Investoren, Anbieter und Vertriebe ebenso wie für alle weiteren Beteiligten“, ist der VGF-Hauptgeschäftsführer Romba überzeugt.
Für den weiteren Verlauf des Jahres erwartet er jedoch zunächst keine Steigerung der Platzierungstätigkeit: „Die Unternehmen konzentrieren sich jetzt erst einmal auf das AIFM-Zulassungsverfahren und die Implementierung der neuen Anforderungen, bevor sie neue Fonds an den Markt bringen“, so Romba.
Allerdings fallen die Regeln weniger streng aus als die Bundesregierung anfangs angestrebt hatte: So dürfen geschlossene Fonds ihre Projekte nun doch zu maximal 60 Prozent über Kredite finanzieren. Während einer 18-monatigen Anlaufphase können sie diese Marke sogar überschreiten. Ursprünglich war eine Quote von maximal 30 Prozent geplant. Obendrein sollten einige Investitionsklassen wie etwa geschlossene Waldfonds für Privatanleger nicht mehr in Frage kommen. Auch dieses Vorhaben fand keinen Eingang in das nun beschlossene Gesetz.
In geschlossene Ein-Objekt-Fonds können Anleger laut dem neuen Gesetz ab 20.000 Euro einsteigen. Das Bundesfinanzministerium hatte zunächst eine Schwelle von 50.000 Euro vorgesehen. Mangels Risikostreuung gelten solche Fonds als riskanter. Ein-Objekt-Fonds sind etwa solche, die nur in einen Windpark oder in ein Solarkraftwerk investieren. Zudem sieht das neue Gesetz eine Anlaufphase von 18 Monaten für Fonds vor, die zunächst mit einem Objekt starten. Sie können diese Zeit nutzen, um mit dem eingesammelten Kapital in mindestens drei Objekte zu investieren. Damit würden sie laut dem Gesetz den Grundsatz der Risikomischung erfüllen. Dann gäbe es keine Einstiegsschwelle mehr für Anleger.
Für den Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) ist das AIFM-Umsetzungsgesetz ein „wichtiger Meilenstein in der Regulierung geschlossener Fonds“, erklärte VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. „Wir sind zuversichtlich, dass unsere Branche die neuen Anforderungen meistern und gestärkt aus diesem Regulierungsverfahren hervorgehen wird.“
Der abschließenden Entscheidung des Bundestages war eine fast einjährige Diskussion über die Gestaltung des AIFM-Umsetzungsgesetzes vorausgegangen. Der VGF hatte die dadurch entstandene Verunsicherung der Anbieter mehrfach kritisiert und gewarnt, dass bei zu harten Einschnitten die Entwicklung neuer Fonds und die wirtschaftliche Situation der Anbieterunternehmen nachhaltig belastet würde. Den starken Einbruch der Platzierungszahlen von geschlossenen Fonds im 1. Quartal 2013 hatte er wesentlich darauf zurück geführt, dass so lange unsicher war, welche Regeln das Gesetz enthalten würde. Insbesondere in geschlossenen Neue Energiefonds war zuletzt deutlich weniger investiert worden als noch ein Jahr zuvor (wir berichteten).
Das nun beschlossene Gesetz sichert aus Sicht des Verbandes die Zukunft von Sachwertinvestments in geschlossenen Strukturen. „Die neuen Anforderungen setzen einen Rahmen für geschlossene Investmentvermögen. Dieser Rahmen schafft einen Mehrwert an rechtlicher und wirtschaftlicher Sicherheit – für Investoren, Anbieter und Vertriebe ebenso wie für alle weiteren Beteiligten“, ist der VGF-Hauptgeschäftsführer Romba überzeugt.
Für den weiteren Verlauf des Jahres erwartet er jedoch zunächst keine Steigerung der Platzierungstätigkeit: „Die Unternehmen konzentrieren sich jetzt erst einmal auf das AIFM-Zulassungsverfahren und die Implementierung der neuen Anforderungen, bevor sie neue Fonds an den Markt bringen“, so Romba.