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Centrosolar kämpft ums wirtschaftliche Überleben
Für die Centrosolar Group AG aus München wird es jetzt ganz eng. Das Unternehmen hat jetzt nach eigenen Angaben beim zuständigen Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenregie gestellt. Dazu wurde Centrosolar nicht zuletzt durch die miserable Entwicklung der Geschäfte im dritten Quartal gezwungen. Wie sie heute ebenfalls bekannt gab, ist der Umsatz in diesem Zeitraum gegenüber dem dritten Quartal 2012 um 40 Prozent auf 27,5 Millionen Euro eingebrochen. Das hätten vorläufigen Berechnungen ergeben. Dieser Wert habe die für den Restrukturierungsplan zugrunde gelegte Erwartung unterschritten. In den ersten neun Monaten erreichte das Solarunternehmen damit nur noch einen Umsatz von 85 Millionen Euro nach 145 Millionen Euro im Vorjahreszeitraum. Erst im August hatte die Unternehmensführung die untere Grenze der Umsatzprognose für das Gesamtjahr von 135 auf 125 Millionen Euro ausgedehnt.
Auch das Ergebnis hat sich den vorläufigen Zahlen zufolge schlechter entwickelt als von der Unternehmensführung erwartet. Nach ihren Angaben sind die Verluste weiter gestiegen. Beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) fiel im dritten Quartal ein Fehlbetrag in Höhe von 4,4 Millionen Euro an. Er lag damit mehr als ein Drittel über dem im Vorjahreszeitraum erlittenen Verlust von 3,1 Millionen Euro. Für die ersten neun Monate ergaben die vorläufigen Berechnungen beim EBITDA ein Minus von 18,2 Millionen Euro. Es liegt damit weit über dem Fehlbetrag von sieben Millionen Euro, den Centrosolar für den gleichen Zeitraum des Vorjahres ausgewiesen hatte.
„Wir haben in den letzten Monaten sehr intensiv an einer Entschuldung und einer bilanziellen Sanierung der Centrosolar im laufenden Betrieb gearbeitet", erklärte heute der Vorstandsvorsitzende Dr. Alexander Kirsch. Grundlage für die operative Sanierung sei allerdings eine Verbesserung der Marktbedingungen gewesen. Diese habe man sich vom Solarkompromiss der EU mit China und dem fortschreitenden Abbau der Überkapazitäten im Markt der Solarhersteller erwartet. „Aber die Erholung tritt später ein als ursprünglich erwartet. Deswegen sind wir zu dem Schluss gekommen, die Sanierung einzelner Gruppengesellschaften durch Anwendung des Schutzschirmverfahrens und dessen erweiterter Möglichkeiten zu beschleunigen und zu verstärken", stellte Dr. Kirsch dazu fest.
Bei einem Schutzschirmverfahren in Eigenregie verfolgt das Unternehmen einen vom Gericht genehmigten Plan und wird von einem Sachwalter begleitet und unterstützt. Sachwalter sind wie Insovenzverwalter auf Insolvenzrecht spezialisierte Juristen. Der Unterschied zum Insolvenzverwalter bei einer Insolvenz in Eigenregie ist der, dass der Vorstand weiter für die unternehmerischen Entscheidungen verantwortlich bleibt. Es gibt Beispiele dafür, dass ein Insolvenzverfahren in Eigenregie gelingen kann. Ein solches ist etwa der Solarausrüster centrotherm photovoltaics. Ihm ist es während eines von Oktober 2012 bis 31. Mai 2013 laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenregie gelungen, sich vollständig zu sanieren. Dazu war aber ein harter Kapitalschnitt erforderlich, der sowohl die Aktionäre als auch die Gläubiger des Unternehmens traf. Mit welchen konkreten Maßnahmen die Führung von Centrosolar den Kopf aus der Schlinge ziehen will, ist noch nicht bekannt.
Das Unternehmen will nun die gerichtliche Bestätigung des Schutzschirmverfahrens abwarten. Bis dahin werde die Unternehmensleitung der Einzelgesellschaften Centrosolar AG und Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH weiterhin bei den bisher verantwortlichen Personen bleiben. Der Geschäftsbetrieb an den Standorten Hamburg, Paderborn, Kempten und München werde uneingeschränkt fortgeführt. Gleiches gelte auch für die Produktion im Werk der Sonnenstromfabrik in Wismar.
„Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten ebenfalls uneingeschränkt weiter und nehmen nicht am Verfahren teil. Für die Tochterunternehmen, insbesondere die Renusol GmbH, Centrosolar America Inc. und Centrosolar GmbH ergibt sich keinerlei Notwendigkeit für ein Schutzschirmverfahren, denn sie arbeiten profitabel bzw. nahe an der Profitabilität, sind voll finanziert und haben keine wesentlichen Finanzschulden bei Dritten“, erläuterte der Vorstandschef dazu.
Während der auf drei Monate befristeten Phase des Schutzschirms sind die im Schutzschirm befindlichen Centrosolar Firmen vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleiben voll handlungsfähig. „Im Anschluss an das Schutzschirmverfahren findet eine kurze Implementierungsphase ebenfalls unter Gläubigerschutz statt, die dann sehr schnell umgesetzt werden kann und die Unternehmen wieder aus dieser Schutzphase entlässt“, so Kirsch weiter. Ziel von Vorstand und Geschäftsführung sei es, die Gesellschaft zu entschulden und auf die profitablen Kerngebiete zu fokussieren. Aktuell habe sich die Nachfrage nach Modulen von Centrosolar verbessert. Er sehe daher „sehr gute Chancen, sich als einer der letzten europäischen Photovoltaikunternehmen in einem bereinigten Marktumfeld zu behaupten“.
Centrosolar Group AG: ISIN DE0005148506 / WKN: 514850
Auch das Ergebnis hat sich den vorläufigen Zahlen zufolge schlechter entwickelt als von der Unternehmensführung erwartet. Nach ihren Angaben sind die Verluste weiter gestiegen. Beim Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) fiel im dritten Quartal ein Fehlbetrag in Höhe von 4,4 Millionen Euro an. Er lag damit mehr als ein Drittel über dem im Vorjahreszeitraum erlittenen Verlust von 3,1 Millionen Euro. Für die ersten neun Monate ergaben die vorläufigen Berechnungen beim EBITDA ein Minus von 18,2 Millionen Euro. Es liegt damit weit über dem Fehlbetrag von sieben Millionen Euro, den Centrosolar für den gleichen Zeitraum des Vorjahres ausgewiesen hatte.
„Wir haben in den letzten Monaten sehr intensiv an einer Entschuldung und einer bilanziellen Sanierung der Centrosolar im laufenden Betrieb gearbeitet", erklärte heute der Vorstandsvorsitzende Dr. Alexander Kirsch. Grundlage für die operative Sanierung sei allerdings eine Verbesserung der Marktbedingungen gewesen. Diese habe man sich vom Solarkompromiss der EU mit China und dem fortschreitenden Abbau der Überkapazitäten im Markt der Solarhersteller erwartet. „Aber die Erholung tritt später ein als ursprünglich erwartet. Deswegen sind wir zu dem Schluss gekommen, die Sanierung einzelner Gruppengesellschaften durch Anwendung des Schutzschirmverfahrens und dessen erweiterter Möglichkeiten zu beschleunigen und zu verstärken", stellte Dr. Kirsch dazu fest.
Bei einem Schutzschirmverfahren in Eigenregie verfolgt das Unternehmen einen vom Gericht genehmigten Plan und wird von einem Sachwalter begleitet und unterstützt. Sachwalter sind wie Insovenzverwalter auf Insolvenzrecht spezialisierte Juristen. Der Unterschied zum Insolvenzverwalter bei einer Insolvenz in Eigenregie ist der, dass der Vorstand weiter für die unternehmerischen Entscheidungen verantwortlich bleibt. Es gibt Beispiele dafür, dass ein Insolvenzverfahren in Eigenregie gelingen kann. Ein solches ist etwa der Solarausrüster centrotherm photovoltaics. Ihm ist es während eines von Oktober 2012 bis 31. Mai 2013 laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenregie gelungen, sich vollständig zu sanieren. Dazu war aber ein harter Kapitalschnitt erforderlich, der sowohl die Aktionäre als auch die Gläubiger des Unternehmens traf. Mit welchen konkreten Maßnahmen die Führung von Centrosolar den Kopf aus der Schlinge ziehen will, ist noch nicht bekannt.
Das Unternehmen will nun die gerichtliche Bestätigung des Schutzschirmverfahrens abwarten. Bis dahin werde die Unternehmensleitung der Einzelgesellschaften Centrosolar AG und Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH weiterhin bei den bisher verantwortlichen Personen bleiben. Der Geschäftsbetrieb an den Standorten Hamburg, Paderborn, Kempten und München werde uneingeschränkt fortgeführt. Gleiches gelte auch für die Produktion im Werk der Sonnenstromfabrik in Wismar.
„Alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten ebenfalls uneingeschränkt weiter und nehmen nicht am Verfahren teil. Für die Tochterunternehmen, insbesondere die Renusol GmbH, Centrosolar America Inc. und Centrosolar GmbH ergibt sich keinerlei Notwendigkeit für ein Schutzschirmverfahren, denn sie arbeiten profitabel bzw. nahe an der Profitabilität, sind voll finanziert und haben keine wesentlichen Finanzschulden bei Dritten“, erläuterte der Vorstandschef dazu.
Während der auf drei Monate befristeten Phase des Schutzschirms sind die im Schutzschirm befindlichen Centrosolar Firmen vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleiben voll handlungsfähig. „Im Anschluss an das Schutzschirmverfahren findet eine kurze Implementierungsphase ebenfalls unter Gläubigerschutz statt, die dann sehr schnell umgesetzt werden kann und die Unternehmen wieder aus dieser Schutzphase entlässt“, so Kirsch weiter. Ziel von Vorstand und Geschäftsführung sei es, die Gesellschaft zu entschulden und auf die profitablen Kerngebiete zu fokussieren. Aktuell habe sich die Nachfrage nach Modulen von Centrosolar verbessert. Er sehe daher „sehr gute Chancen, sich als einer der letzten europäischen Photovoltaikunternehmen in einem bereinigten Marktumfeld zu behaupten“.
Centrosolar Group AG: ISIN DE0005148506 / WKN: 514850