Anleihen / AIF

Das Ringen hat ein Ende: Prokon wird Genossenschaft

Auf der mit Spannung erwarteten Gläubigerversammlung des insolventen Windkraftprojektierers ist das Pendel zugunsten des Genossenschaftsmodells ausgeschlagen. Der Karlsruher Energiekonzern EnBW, der Prokon gern für 550 Millionen Euro übernommen hätte, zieht damit den Kürzeren und muss sich nach neuen Möglichkeiten umschauen, die angekündigte Offensive in Richtung Erneuerbare Energien umzusetzen.

„Das EnBW-Team hat sich mit großer Überzeugung bis zur letzten Minute eingesetzt. Umso mehr bedauern wir natürlich diese Entscheidung, denn PROKON und EnBW hätten gut zusammengepasst. Aber wir haben auch großen Respekt für die Verbundenheit der Genussrechtsinhaber mit Prokon, die darin zum Ausdruck kommt“, kommentierte der EnBW-Vorstandsvorsitzende Frank Mastiaux die Entscheidung. Am Ziel, bis 2020 rund 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ökostromkapazitäten zu investieren, wolle EnBW festhalten, so Mastiaux weiter.
GLS Bank begrüßt die Entscheidung und kritisiert Regierung 

Die GLS Bank aus Bochum hatte sich neben anderen Akteuren aus Deutschlands Energiewende-Mittelstand aktiv für den Wandel von Prokon in eine Genossenschaft eingesetzt (mehr lesen Sie  hier und  hier). Auch weil mit der Prokon eG jetzt eine Energiegenossenschaft entsteht, die größer ist als das Gros der rund 1.000 Bügerenergiegenossenschaften in Deutschland. Entsprechend fiel die Reaktion von Vorstandssprecher Thomas Jorberg aus: „Das ist eine gute Nachricht für die Energiewende. Vor allem bürgernahe und dezentrale Unternehmungen bringen sie maßgeblich voran“, erklärt er. Engagierte Bürger hätten durch gemeinsame Anstrengungen gezeigt, dass Prokon genossenschaftlich  auf eine stabile Grundlage gestellt und weiterentwickelt werden könne. Damit werde nun Wirklichkeit, was die GLS Bank schon 2014 empfohlen habe. Zudem nutzte der GLS-Vorstandssprecher das Abstimmungsergebnis der Prokon-Gläubiger zur Kritik an der Bundesregierung und am kommenden Kleinanlegerschutzgesetz, das als Reaktion auf die spektakuläre Insolvenz auf den Weg gebracht worden war. Das sogenannte Lex Prokon sei als Reaktion „übereilt und übertrieben“ gewesen, so Jorberg. „Hätten sich die Gläubiger von Prokon nur für einen schnellen Euro verführen lassen, hätte es diese klare Mehrheit für die Genossenschaft nie gegeben“, sagt der Vorstandssprecher. Die GLS Bank biete der Prokon eG  auch künftig ihre Unterstützung bei der Finanzierung und Entwicklung von Windparks an. Unterstützung auf dem weiteren Weg als Genossenschaft sichert auch der Branchenverband Bündnis Bürgerenergie Prokon zu: „Die Entscheidung ist ein Meilenstein in der Geschichte der Bürgerenergie“, sagt Dr. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender des Bündnis Bürgerenergie und der Naturstrom AG. „All denen, die sich für die Weiterführung von Prokon als Bürgergesellschaft eingesetzt haben, gilt unsere große Anerkennung“, so Dr. Banning. „Und nun natürlich Gratulation zum Erfolg!“, so Banning weiter. Dabei würdigt er ausdrücklich auch das große Engagement des Anlegervereins „Die Freunde von Prokon“ für das Genossenschaftsmodell.
Bild: Thomas Jorberg, Vorstandssprecher der GLS Bank. / Foto: Unternehmen
25 Millionen Euro als zusätzliche Finanzspritze für Prokon

Die gemeinnützige GLS Treuhand verwaltet ein Treuhandkonto auf das nach Unternehmensangaben 2.000 Menschen zusammen 25 Millionen Euro eingezahlt haben, die der neuen Genossenschaft als zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung gestellt werden.

Was bedeutet die Wandlung für die Genussrechte-Inhaber?

Mit der Entscheidung für das Genossenschaftsmodell haben die Genussrechte-Anleger jetzt laut Insolvenzplan auf 57,8 Prozent Insolvenzquote hoffen. Das bedeutet, dass sie wohl mindestens 42,2 Prozent ihres eingesetzten Kapitals abschreiben müssen. Verglichen mit anderen Insolvenzfällen wäre dies eine überdurchschnittlich hohe Quote. Diejenigen Genussrechteinhaber, die auch Genossenschaftler von Prokon werden wollen, können laut Insolvenzplan 23,4 Prozent ihrer Forderungen in Genossenschaftsanteile umwandeln. Um den Ausstiegswilligen unter den Genussrechteinhabern diesen Schritt zu erleichtern wird eine Anleihe mit 15 Jahren Laufzeit und einer geplanten Verzinsung von 3,5 Prozent aufgelegt. Diese Anleihe macht den übrigen Anteil an der angestrebten Insolvenzquote aus. Dieses Wertpapier soll an der Börse handelbar sein. Das Erwerbsrecht entspricht dem Plan zufolge 34,4 Prozent der Forderungen der Genussrechte-Gläubiger.
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