Anleihen / AIF

Der Grünstromprojektierer Windwärts GmbH ist insolvent

Die Windwärts GmbH ist insolvent. Knapp 14 Tage nachdem der Erneuerbare-Energien-Projektierer bekannt gegeben hatte, dass die Zinsen von vier Genussrechten aus den Jahren 2006 bis 2013 bis auf Weiteres nicht ausgezahlt werden, stellte das Unternehmen am Amtsgericht des Stammsitzes Hannover einen Insolvenzantrag. Von der Pleite sind 1.600 Anleger betroffen.  Die Unternehmensführung hatte gegenüber ECOreporter.de in den vergangenen Wochen stets betont, die Lage sei „nicht existenzbedrohend“ und eine Insolvenz stehe nicht im Raum (ECOreporter.deberichtete).

Offenbar eine Fehleinschätzung: „In einem Ende Januar 2014 von Windwärts in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hat eine renommierte Wirtschaftskanzlei festgestellt, dass die Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber entgegen der bisherigen Rechtsauffassung des Unternehmens bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit berücksichtigt werden müssen. Daher hat die Windwärts Energie GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Lothar Schulze, umgehend den Insolvenzantrag eingereicht“, teilte nun Unternehmenssprecher Dr. Stefan Dietrich auf der Hompage des Unternehmens mit. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Professor Dr. Volker Römermann, Vorstand der Hamburger Kanzlei Römermann Rechtsanwälte AG, bestellt. Das besagte Gutachten der Wirtschaftsprüfer habe „eine positive Fortführungsprognose für Windwärts erwarten lassen“, betont der Unternehmenssprecher.

Windwärts steckte mitten in Kreditverhandlungen

Dass Windwärts in Schieflage geraten ist, zeichnete sich bereits im Dezember 2013 ab. Das älteste Genussrecht von 2006, ein mit 7,25 Prozent fest verzinstes Wertpapier, war fällig geworden und 300 Anleger hätten zusammen 1,9 Millionen Euro zurückerhalten sollen. Auch diese Zahlung hatte die Windwärts GmbH ausgesetzt. Die Begründung für beide Maßnahmen: Im Projektgeschäft in Deutschland sei es zu Verzögerungen gekommen. Zugleich hatte Windwärts ein Sanierungsprogramm gestartet, das den Abschied aus dem Geschäftsfeld Photovoltaik und die Schließung der Italien-Niederlassung von Windwärts samt der Entlassung von 25 Prozent der Belegschaft  beinhaltete (mehr dazu lesen Sie  hier). „Diese Restrukturierung war eine Reaktion auf die sich verändernden Märkte im Bereich der erneuerbaren Energien und auf die angespannte finanzielle Lage“, erklärte jetzt Windwärts nochmals. Die Insolvenz platzt mitten in die Verhandlungen mit Banken über die weitere Finanzierung der Windwärts GmbH.  
Bildnachweis: Windkraft in Deutschland sollte der neue Fokus der Windwärts GmbH werden. Im Bild ein Windwärts-Projekt im Bau.


Geschlossene Fonds „rechtlich unabhängig“


Windwärts hat auch zahlreiche geschlossene Fonds zu Windparks und Solaranlagen auf den Markt gebracht. Diese seien als rechtlich unabhängige Gesellschaften nicht direkt von der Insolvenz betroffen, betonte Windwärts. Der Geschäftsbetrieb soll in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Römermann fortgeführt werden. „Das neue Insolvenzrecht in Deutschland bietet große Chancen für Unternehmen mit guter Substanz“, erklärte Prof. Dr. Volker Römermann. „Die bereits im vergangenen Jahr eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen und die guten Aussichten der laufenden Projekte stimmen mich zuversichtlich für die Zukunft des Unternehmens“, ergänzte Lothar Schulze, Geschäftsführer der Windwärts Energie GmbH. Insgesamt soll das Unternehmen aktuell über 50 Projekte in verschiedenen Stadien verfügen.

Genussrechte-Anleger müssen um ihr Kapital bangen

Windwärts hat über vier Genussrechte insgesamt 18 Millionen Euro bei Investoren eingesammelt. Die Anleger dieser Genussrechte müssen sich nun erst einmal gedulden. Erst wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet wird, können sie ihre Ansprüche in der Insolvenztabelle eintragen lassen, um die Chance zu haben, Geld aus der Insolvenzmasse zurückzuerhalten. Für Genussrechtsinhaber ist es im Falle einer Insolvenz immer schwierig, ihr Geld zurückzubekommen. Denn Ansprüche von Genussrechte-Gläubigern sind in der Regel gegenüber anderen Gläubigern, wie etwa Banken, Sozialkassen, Lieferanten oder Vermieterm nachrangig. Sie könnten sich aber auch mit dem Unternehmen darauf verständigen, die Auszahlung von Zinsen oder gar die Rückzahlung des investierten Kapitals später zu terminieren, um Windwärts mehr Zeit und Spielraum zur Sanierung zu geben. In der Hoffnung, dann später doch die gewünschten Einnahmen oder zumindest das eingesetzte Kapital zurück zu erhalten. Doch darüber müsste die Gesamtheit der Genussrechte-Gläubiger entscheiden.
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