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EEG-Reform abgesegnet - Lob und Kritik von Branchenverbänden
Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat wie erwartet der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Damit wird die langjährige Praxis fester Einspeisetarife für Ökostrom aus Neuanlagen weitgehend aufgegeben. Überwiegend wird der Preis für Strom aus Erneuerbarer Energie ab 2017 über Ausschreibungen ermittelt (lesen Sie hier mehr darüber).
Damit hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) seine Pläne für die EEG-Reform weitgehend durchgesetzt. Erst zum Ende des harten Ringens mit der Union und mit den Bundesländern konnte er sich dabei auf neue Regeln für die Förderung der Bioenergie durch das EEG einigen. Diese loben Vertreter der Bioenergiebranche als einen Ansatz, einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern.
Neue Perspektive für Bioenergie durch die EEG-Reform
Das neue EEG sieht für die Bioenergie einen „Stabilisierungspfad“ vor, nach dem jährlich Anlagen im Umfang von 150 Megawatt (MW) installierter Leistung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie von 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 neu gebaut oder nach Auslaufen ihrer EEG-Vergütung weiter betrieben werden können. Das ist deutlich mehr als vom Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich vorgesehen. Anlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb ihrer Anlage zu sichern. „Die Einführung von Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen ab kommendem Jahr ist grundsätzlich positiv zu werten, denn sie gibt einer mit dem EEG 2014 im Stich gelassenen Branche wieder eine Perspektive. Mittelfristig muss jedoch das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden“, erklärt dazu der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen.
Kritisch sehen die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) dagegen unter anderem den Gebotshöchstpreis bei Bioenergie-Ausschreibungen, der das von Bietern nicht zu überschreitende Vergütungslimit fixiert. Für Bioenergie-Bestandsanlagen schreibt das Gesetz einen Gebotshöchstpreis von 16,9 Cent je Kilowattstunde (kWh) vor. „Ein großer Teil des Anlagenbestands, der mit nachwachsenden Rohstoffen oder Frischholz läuft, kann allein mit einer solchen EEG-Vergütung nicht betrieben werden, zumal steigende Anforderungen aus dem Immissions-, Dünge- und Wasserrecht künftig weitere Investitionen notwendig machen“, erklärt der Präsident des Fachverband Biogas e.V. (FvB), Horst Seide. Als völlig unzureichend stufen die Verbände auch den Gebotshöchstpreis von 14,88 Cent/kWh für Neuanlagen ein. Sie wollen auf Korrekturen am EEG drängen.
Offshorewindkraft-Branche bemängelt Kürzung des Ausbauzieles
Die Offshore-Branche kritisiert die in der EEG Novelle vorgesehene Reduzierung des jährlichen Ausbaus der Offshore-Windenergie nach 2020. Entgegen ursprünglicher Planungen sollen in den Jahren 2021/22 nur noch jeweils 500 Megawatt (MW) statt wie zunächst anvisiert 730 MW ausgeschrieben werden und in den Jahren 2023 – 2025 nur noch jährlich 700 MW. Dies entspreche einer Verringerung um fast ein Drittel des ursprünglich vereinbarten Ausbaus in den Jahren 2021/22, kritisiert die Stiftung Offshore-Windenergie. In ihr haben sich die Branchenverbände und –organisationen aus dem Bereich Offshore-Windkraft organisiert.
Die Branchenvertreter erläutern in einer Erklärung zum EEG-Beschluss: „Effektive Kostensenkungen sind nur mit einem kontinuierlichen Ausbau und einem ausreichenden Ausbauvolumen möglich. Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse für die beiden niederländischen Offshore-Windparks Borssele 1 und 2, die mit einer Leistung von 700 MW in 2020 ans Netz gehen sollen zeigen bereits eine deutliche Reduzierung der Kosten. Im Gegensatz zu Deutschland schreiben die vergleichsweise kleinen Niederlande eine Offshore-Windkapazität in Höhe von 700 MW pro Jahr aus.“ Sie weisen darauf hin, dass die Ausbauziele der Bundesregierung für die Windstromproduktion auf See in 2014 noch bei 25 Gigawatt (GW) bis 2030 gelegen hatten. Dieses Ziel habe sie nun auf nur noch 15 GW gekappt.
Wie andere Branchenverbände die EEG-Reform einschätzen, lesen sie hier.
Damit hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) seine Pläne für die EEG-Reform weitgehend durchgesetzt. Erst zum Ende des harten Ringens mit der Union und mit den Bundesländern konnte er sich dabei auf neue Regeln für die Förderung der Bioenergie durch das EEG einigen. Diese loben Vertreter der Bioenergiebranche als einen Ansatz, einen massiven Rückbau von Bioenergieanlagen zu verhindern.
Neue Perspektive für Bioenergie durch die EEG-Reform
Das neue EEG sieht für die Bioenergie einen „Stabilisierungspfad“ vor, nach dem jährlich Anlagen im Umfang von 150 Megawatt (MW) installierter Leistung in den Jahren 2017 bis 2019 sowie von 200 MW in den Jahren 2020 bis 2022 neu gebaut oder nach Auslaufen ihrer EEG-Vergütung weiter betrieben werden können. Das ist deutlich mehr als vom Bundeswirtschaftsministerium ursprünglich vorgesehen. Anlagenbetreiber, deren EEG-Vergütung in diesem Zeitraum ausläuft, erhalten nun die Chance, durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung den Weiterbetrieb ihrer Anlage zu sichern. „Die Einführung von Ausschreibungen für neue und bestehende Bioenergieanlagen ab kommendem Jahr ist grundsätzlich positiv zu werten, denn sie gibt einer mit dem EEG 2014 im Stich gelassenen Branche wieder eine Perspektive. Mittelfristig muss jedoch das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben werden“, erklärt dazu der Geschäftsführer des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Bernd Geisen.
Kritisch sehen die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV) dagegen unter anderem den Gebotshöchstpreis bei Bioenergie-Ausschreibungen, der das von Bietern nicht zu überschreitende Vergütungslimit fixiert. Für Bioenergie-Bestandsanlagen schreibt das Gesetz einen Gebotshöchstpreis von 16,9 Cent je Kilowattstunde (kWh) vor. „Ein großer Teil des Anlagenbestands, der mit nachwachsenden Rohstoffen oder Frischholz läuft, kann allein mit einer solchen EEG-Vergütung nicht betrieben werden, zumal steigende Anforderungen aus dem Immissions-, Dünge- und Wasserrecht künftig weitere Investitionen notwendig machen“, erklärt der Präsident des Fachverband Biogas e.V. (FvB), Horst Seide. Als völlig unzureichend stufen die Verbände auch den Gebotshöchstpreis von 14,88 Cent/kWh für Neuanlagen ein. Sie wollen auf Korrekturen am EEG drängen.
Offshorewindkraft-Branche bemängelt Kürzung des Ausbauzieles
Die Offshore-Branche kritisiert die in der EEG Novelle vorgesehene Reduzierung des jährlichen Ausbaus der Offshore-Windenergie nach 2020. Entgegen ursprünglicher Planungen sollen in den Jahren 2021/22 nur noch jeweils 500 Megawatt (MW) statt wie zunächst anvisiert 730 MW ausgeschrieben werden und in den Jahren 2023 – 2025 nur noch jährlich 700 MW. Dies entspreche einer Verringerung um fast ein Drittel des ursprünglich vereinbarten Ausbaus in den Jahren 2021/22, kritisiert die Stiftung Offshore-Windenergie. In ihr haben sich die Branchenverbände und –organisationen aus dem Bereich Offshore-Windkraft organisiert.
Die Branchenvertreter erläutern in einer Erklärung zum EEG-Beschluss: „Effektive Kostensenkungen sind nur mit einem kontinuierlichen Ausbau und einem ausreichenden Ausbauvolumen möglich. Die aktuellen Ausschreibungsergebnisse für die beiden niederländischen Offshore-Windparks Borssele 1 und 2, die mit einer Leistung von 700 MW in 2020 ans Netz gehen sollen zeigen bereits eine deutliche Reduzierung der Kosten. Im Gegensatz zu Deutschland schreiben die vergleichsweise kleinen Niederlande eine Offshore-Windkapazität in Höhe von 700 MW pro Jahr aus.“ Sie weisen darauf hin, dass die Ausbauziele der Bundesregierung für die Windstromproduktion auf See in 2014 noch bei 25 Gigawatt (GW) bis 2030 gelegen hatten. Dieses Ziel habe sie nun auf nur noch 15 GW gekappt.
Wie andere Branchenverbände die EEG-Reform einschätzen, lesen sie hier.