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Einspeisevergütung in Spanien abgeschafft – rollt bald eine Klagewelle?
Die spanische Regierung hat ihre Abkehr vom bisherigen Vergütungssystem für Erneuerbare Energien komplett vollzogen. Mit der Veröffentlichung einer entsprechenden Durchführungsverordnung ist die große energiepolitische Reform abgeschlossen, die für die Betreiber von Solaranlagen in Spanien drastische rückwirkende Einschnitte bedeuten. Davon betroffen sind auch zahlreiche geschlossene Fonds und deren Anleger, die vor einigen Jahren zu deutlich attraktiveren Rahmenbedingungen investiert hatten. Der von der Euroschuldenkrise schwer gebeutelte spanische Staat erhofft sich durch die Reform geschätzte 1,5 Milliarden Euro Ersparnis.
Konkret wird die Einspeisevergütung durch eine jährliche Investitionszulage abgelöst. Diese soll inklusive einer Zuzahlung von 2,5 Cent pro Kilowattstunde dafür sorgen, dass die Betreiber für die Gesamtlaufzeit ihrer Solaranlagen ( Im Gesetz sind 30 Jahre anberaumt) 7,5 Prozent Rendite erhalten. „Schon seit einem Jahr ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit zum Teil zweistelligen Renditen kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen mussten“, betont Partner und Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona. Daher gehe seine Kanzlei davon aus, dass die Reform als rückwirkender Eingriff in die Investitionssicherheit vor internationalen Schiedsgerichten kaum bestehen werde. Was die Neuregelung im Detail bedeutet erklärt Himmelskamp in diesem ECOreporter.de-Beitrag.
Konkret wird die Einspeisevergütung durch eine jährliche Investitionszulage abgelöst. Diese soll inklusive einer Zuzahlung von 2,5 Cent pro Kilowattstunde dafür sorgen, dass die Betreiber für die Gesamtlaufzeit ihrer Solaranlagen ( Im Gesetz sind 30 Jahre anberaumt) 7,5 Prozent Rendite erhalten. „Schon seit einem Jahr ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit zum Teil zweistelligen Renditen kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen mussten“, betont Partner und Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona. Daher gehe seine Kanzlei davon aus, dass die Reform als rückwirkender Eingriff in die Investitionssicherheit vor internationalen Schiedsgerichten kaum bestehen werde. Was die Neuregelung im Detail bedeutet erklärt Himmelskamp in diesem ECOreporter.de-Beitrag.