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Erste Abstimmung der MIFA-Anleihegläubiger gescheitert

Entscheidung vertagt: Die Gläubiger der Anleihe der Mitteldeutsche Fahrradwerke AG  (MIFA) haben auf bis auf weiteres keinen gemeinsamen Vertreter und auch der Verzicht auf Anleihe-Zinsen und auf Kündigungsrechte ist noch nicht beschlossen. Nach Unternehmensangaben haben weniger als 50 Prozent der Gläubiger bei der Abstimmung teilgenommen, die zwischen dem 10. und 13. Juni 2014 ohne eine Versammlung abgehalten wurde. Damit wurde die gesetzlich festegelegte Quote verfehlt, um Beschlüsse zu fassen (worum MIFA seine Anleger bittet, lesen Sie hier).

Auf einer Versammlung 23. Juli 2014 um 11 Uhr im Sitzungssaal der Klaus Ehrich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kyselhäuser Straße 8 in  Sangerhausen sollen im zweiten Anlauf Entscheidungen herbeigeführt werden. Die Anleihe, um die es geht, kam 2013 auf den Markt und wäre 2018 zur Rückzahlung fällig. Über das mit 7,5 Prozent verzinste Wertpapier hatte MIFA 25 Millionen Euro eingeworben. Die nächste Zinsausschüttung wäre am 12. August 2014 fällig.

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: ISIN DE000A0B95Y8 / WKN A0B95Y
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