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Foulspiel – Kartellstrafe gegen Bahntechnikkonzern Vossloh AG

Das Bundeskartellamt hat gegen den Bahntechnikkonzern Vossloh AG aus Werdohl ein hohes Bußgeld verhängt. Wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn verurteilte es Vossloh, ThyssenKrupp und Voestalpine dazu, insgesamt 124,5 Millionen Euro zu zahlen. Laut der Behörde haben Tochterfirmen dieser drei börsennotierten Unternehmen gegenseitig zwischen 2001 und 2011 illegal Preise abgesprochen und sich nahezu konstante Quoten am Auftragsvolumen der Deutschen Bahn zugesichert.

Mit 13 Millionen Euro fällt das Bußgeld von Vossloh noch moderat aus. Mit 103 Millionen Euro muss der ThyssenKrupp-Konzern den Hauptteil tragen. Auf Tochtergesellschaften von Voestalpine entfallen nur Bußgelder in Höhe von 8,5 Millionen Euro. Dieses Unternehmen hatte als Kronzeuge dazu beigetragen, dass das Kartell aufgedeckt wurde. Alle drei betroffenen Unternehmen haben laut dem Bundeskartellamt mit der Behörde kooperiert und angekündigt, die Strafe zu akzeptieren.

Dennoch ist der Fall für Vossloh und die Anderen Unternehmen noch nicht ausgestanden.. Die Bahn geht davon aus, über Jahre hinweg um bis zu 20 Prozent überhöhte Preise für Schienen bezahlt haben. Sie will sich das Geld nun zurückholen und zur Not auf Schadensersatz klagen.

Vossloh weist darauf hin, dass viele der nun bestraften Verfehlungen in die Zeit eines früheren Eigentümers des betroffenen Tochterunternehmens fielen, der daher den Großteil des verhängten Bußgelds übernehmen müsse.

Vossloh AG: ISIN DE0007667107 / WKN 766710
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