Anleihen / AIF

Holzinvestment-Pleite: Anlageberater wollen Anlegern von Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita zur Seite stehen – Anwaltskanzlei übt Kritik und rät zur Vorsicht

Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Lignum Sachwert Edelholz AG  hat sich die von Anlageberatern geführte „Anleger-Interessenvertretung Lignum“ (AIL) formiert. Was hat die AIL vor? Warum sehen Anlegerschutzanwälte sie kritisch? Und was macht das kommende Insolvenzverfahren so schwierig? Rund 5.000 Anleger sind von der Insolvenz betroffen. Sie investierten einen hohen zweistelligen Millionenbetrag bei Lignum.

Auf größtenteils gepachteten Plantagenflächen in Bulgarien hat die Lignum-Gruppe aus Berlin Edel- und Nutzholz abgebaut. Dazu bot die Lignum Sachwert Edelholz AG Investments an. Den Investoren sicherte Lignum per Vertrag Ausschüttungen aus den Erträgen der Forstwirtschaft in Bulgarien zu. Etwa 70 Millionen Euro haben Anleger über die Lignum Sachwert Edelholz AG in dieses Geschäftsmodell  investiert. Das sagt Christian Hick. Er ist einer von drei Finanzberatern, die als Initiatoren hinter der „AIL“ stehen. Neben Christian Hick sind das Markus Barz und Mirko Barth. Letztgenannte führen gemeinsam die BarzBarth GmbH. Alle drei haben noch mehr gemeinsam: Sie haben die Holzinvestments der LignumNobilis-Reihe an ihre Kunden verkauft. Das bestätigt Christian Hick gegenüber ECOreporter.de. Er sagt: „Die Kunden von Herrn Barz und mir machen rund zehn Prozent des gesamten Anlagevolumens der Lignum-Gruppe aus.“

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte der Lignum Sachwert Edelholz AG den Vertrieb der Kapitalanlagen, weil das Unternehmen dazu keinen von der Behörde gestatteten Prospekt angeboten hatte. Kurz danach meldete die Lignum Sachwert Edelholz AG Insolvenz an (ECOreporter.de berichtete  hier und  hier). Neben der Lignum Sachwert Edelholz AG hat auch ihre Muttergesellschaft Lignum Holding GmbH Insolvenz beantragt.

Initiatoren der Anlegerschutzgemeinschaft Lignum: „Forstbetrieb in Bulgarien retten“

Deshalb gründeten Christian Hick, Markus Barz und Mirko Barth die AIL. „ Wir wollen den forstwirtschaftlichen Betrieb in Bulgarien und damit die Werte der Anleger retten“, sagt Hick. „Momentan läuft der Betrieb dort noch. Das wird Stand heute wohl auch bis Herbst 2016 so bleiben“, erläutert er. „Wir arbeiten daran, dass der Betrieb über den Herbst hinaus fortgeführt wird, möglicherweise mit einem neuen Investor“, so Hick. Noch bevor die Lignum Sachwert Edelholz AG den Insolvenzantrag stellte habe sich die AIL mit Dr. Andreas Nobis von der Lignum Holding GmbH und Andreas Rühl von der Lignum Sachwert Edelholz AG getroffen, so Hick. Es sei darum gegangen sich zu informieren, berichtet er. „Wir wollen bis zum Jahresende 2016 ein Sanierungskonzept auf die Beine stellen. Die Sanierung konzipieren wir mit von der AIL beauftragten Anwälten“, sagt der Anlageberater. Es gehe beispielsweise darum, auch nach dem Herbst 2016 die Pachtzahlungen fortzusetzen, die Pflege der Bäume fortzuführen und die Forstbestände zu bewachen.

Lignum-Insolvenz: AIL hat bereits Vollmachten von  LignumNobilis-Anlegern

„Wir haben bereits einigen Rückhalt unter den Anlegern: Bislang haben wir die Vollmachten der Anleger von knapp 2.000 Nobilis-Verträgen bekommen“, so Hick. Damit werde die AIL die im kommenden Insolvenzverfahren due größte Gläubigergruppe der Lignum Sachwert Edelholz AG vertreten, sagt er. Außerdem trafen sich die AIL-Initiatoren Hick zufolge auch schon mit dem vom Gericht bestellten Sachverständigen der Insolvenz: Professor Rolf Rattunde von der Kanzlei Leonhardt Rattunde in Berlin. Es sei davon auszugehen, dass Rattunde bei Verfahrenseröffnung Insolvenzverwalter von Lignum werde, sagt der AIL-Mitinitiator.

Foto: Blätter einer Robinie. Die Lignuim Gruppe baute Robinien in Bulgarien an. / Foto: Pixabay

Nähe der Lignum-Gruppe zur „AIL“— Vorteil für Anleger oder kritikwürdiges Engagement?

Die AIL-Initiatoren haben die Holzinvestments Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita nicht nur vertrieben. Sie kennen die führenden Köpfe der Lignum-Gruppe seit langem auch persönlich. Das bestätigt Hick gegenüber ECOreporter.de. Die Nähe geht so weit, dass Lignum direkt nach dem Insolvenzantrag in automatisierten Antwortmails auf die Gründung der AIL hinwies und sie offen empfahl. Hick bezeichnet diese Nähe als Vorteil. Er sagt: „Wir sind nicht nur Vertriebspartner der Lignum-Holzinvestments, sondern haben zum Teil auch selbst investiert. „Wir sind allesamt bereits mit der Materie vertraut und kennen die Kapitalanlagen, um die es geht“, sagt er.

Jurist Klaus Nieding  rät Nobilis-Anlegern zur Vorsicht

Der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwaltskanzlei Nieding + Barth aus Frankfurt befasst sich mit dem Fall. Er sieht das Engagement der AIL kritisch. „Wir beobachten häufiger, dass derartige Angebote einer Solidarisierung mit den Anlegern erfolgen“, sagt der Anwalt. „Dies führt nicht selten dazu, dass die Anleger nicht mehr die Ansprüche gegen diese Initiatoren der Interessengemeinschaft verfolgen“, so Nieding weiter. Deshalb rät Nieding hier zu Vorsicht und empfiehlt, die geschädigten Anleger sollten sich an eine der etablierten großen Anlegerschutzorganisationen wenden. Außerdem rät der Anwalt: „Neben dem regulären Gang eines Insolvenzverfahrens - soweit dieses eröffnet wird - sind die Anleger gehalten, selbst aktiv zu werden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen“. Gemeint sind damit beispielsweise auch mögliche Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen Finanzvermittler. AIL-Mitinitiator Hick fürchtet solche Klagen nicht: „Natürlich steht es den Anlegern frei, auch gegen uns oder andere Anlageberater vorzugehen. Da wir auf Seiten der AIL-Initiatoren kein Fehlverhalten sehen, ist das für uns kein Problem. Unser Augenmerk liegt aber darauf, die Investments selbst zu retten“, betont er. Allerdings bietet die AIL betroffenen Anlageberatern Hilfe gegen derartige Klagen an. Das geht aus einem Rundschreiben hervor, das ECOreporter.de vorliegt.

Lignum soll Ausschüttungen bislang geleistet haben – dennoch haben viele Anleger noch kein Geld gesehen

Finanzberater Christian Hick zufolge hat Lignum die vertraglich vereinbarten Ausschüttungen an die Anleger bis einschließlich für das Jahr 2014 prognosegemäß geleistet. ECOreporter.de liegt der Verkaufsprospekt der LignumNobilis-Beteiligungen vor. Demnach sind acht Jahre Vorlauf vor der ersten Ausschüttung vorgesehen. Das heißt: Anleger, die 2010 eingestiegen sind, sollten ab 2018 ihre erste Ausschüttung erhalten. Deshalb dürften viele Anleger, die 2010 oder später investiert haben, noch keine Rückflüsse erhalten haben.

Lignum–Insolvenz: Zustand der Baumbestände in Bulgarien ein wichtiger Faktor
Offen ist, was für ein Insolvenzverfahren möglich ist. Ist der Betrieb in  Bulgarien wirtschaftlich gesund genug, um eine Sanierung in Eigenregie zu schaffen, oder muss die gesamte Insolvenzmasse verkauft werden? Diese Frage gilt es zu klären. Das geschieht üblicherweise im vorläufigen Insolvenzverfahren, das im Fall von Lignum noch nicht eröffnet ist. Wie viel Geld die Anleger von ihrem Investment wiedersehen können, hängt dann davon ab, in welchem Zustand die Bäume in Bulgarien sind und wie alt sie sind. Kauft ein Investor beispielsweise den Forstbetrieb in Bulgarien aus der Insolvenzmasse auf, lässt sich mit „reifen“ Bäumen in gutem Zustand ein besserer Preis erzielen. Allerdings werden bei der Verwertung einer Insolvenzmasse generell deutlich niedrigere Preise erzielt als sonst.
Bild: Robinien in voller Pracht. / Foto: Fotolia


„Besonderes Pfandrecht“ als Trumpf der Nobilis-Holzinvestment-Anleger?

Die Anleger haben dennoch einen Trumpf in der Hand: Lignum hat stets damit geworben, das Holz als Handelswahre an die Anleger verpfändet zu haben. Dabei nutzte das Unternehmen demnach das „besondere Pfandrecht“ im bulgarischen Gesetz über das Registerpfandrecht. Mit der Materie vertraute Rechtsanwälte haben gegenüber ECOreporter.de bestätigt, das dieses Pfandrecht grundsätzlich insolvenzsicher sei. Eine Besonderheit: Es gibt ein spezielles Pfandregister, vergleichbar mit einem Grundbuch. Generell können Pfandrechtinhaber das verpfändete Gut im Notfall beschlagnahmen, um es zu Geld zu machen. Wie stark das Pfandrecht tatsächlich ist, hängt den Rechtsanwälten zufolge aber davon ab, was genau in den Verträgen vereinbart wurde. Aus der Sicht der LignumNobilis-Anleger noch wesentlich problematischer: Das „besondere Pfandrecht“, also der Registereintrag muss nach fünf Jahren verlängert werden. Geschieht das nicht verfällt der Anspruch.
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