Erneuerbare Energie

Italien beschließt Kürzung der Solarvergütung – folgt eine Klagewelle?

Die jüngste Reform des italienischen Energie-Gesetzes Conto Energia hat die letzten politischen Hürden genommen. Sowohl Parlament als auch Senat haben der Reform mit großer Mehrheit zugestimmt, so dass das Gesetz in Kraft treten kann. Dennoch bietet die Neuregelung weiter Zündstoff für Auseinandersetzungen, die die Gerichte lange beschäftigen können.


Denn Branchenvertreter laufen weiter Sturm gegen die Reform und empfehlen betroffenen Betreibern und ausländischen Investoren auf EU-Ebene zu klagen, weil sie in der Reform eine Verletzung des Vertrages über die Energiecharta durch den italienischen Staat sehen. Nach Angaben des Informationsdienstes new energy projects haben 50 große Betreiber von Solaranlagen in Italien bereits angekündigt, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.

Stein des Anstoßes ist, dass das Gesetz vorsieht, die Einspeisevergütung für Solartstrom rückwirkend zu kürzen. Das heißt, die künftigen Einschnitte sollen nicht nur für Betreiber gelten, die ihre Solaranlagen erst noch bauen und in Betrieb nehmen. Auch für Betreiber, deren Anlagen schon länger in Betrieb sind und für die bisher bessere Rahmenbedingungen gelten, sollen die neuen Regeln des reformierten Conto Energia gelten.

Betreiber sollen zwischen drei Optionen wählen

Diese rückwirkenden Kürzungen gelten für alle Betreiber von Solaranlagen ab 200 kW Leistungskapazität. Die Betreiber können dabei new energy projects zufolge zwischen drei Optionen wählen, die ab 2015 gelten sollen. Erstens: Die Einspeisevergütung wird anstatt für 20 Jahre für 24 Jahre gezahlt und dabei gestreckt. Je nach Restlaufzeit der aktuellen Regelung wird der Vergütungssatz um bis zu ein Viertel gesenkt, dafür aber vier Jahre länger gezahlt.
Zweitens: Die Einspeisevergütung wird weiterhin über 20 Jahre gezahlt. Dafür nehmen die Betreiber eine Reduzierung der Einspeisevergütung um 15 bis 17 Prozent (steht noch nicht fest) bis 2019 hin. Danach soll es dann eine Ausgleichszahlung geben.
Die dritte Option ist eine einfache Kürzung der Vergütung, wobei ebenfalls wie bisher 20 Jahre lang gezahlt werden soll. Diese Kürzung orientiert sich nach der Kapazität der jeweiligen Anlage: Der Tarif für Analgen zwischen 200 und 500 kW soll um sechs Prozent fallen. Für Anlagen bis 900 kW ist eine Kürzung um sieben Prozent angesetzt und Anlagen über dieser Größenordnung sollen dann acht Prozent weniger Einspeisevergütung erhalten.

Laut new energy projects müssen sich betroffene Betreiber bis zum 30. November 2014 entschieden haben, welche der drei Optionen sie wählen. Für alle die das nicht innerhalb dieser Frist tun soll ab 2015 automatisch die dritte Option, also die der einfachen Kürzungen von bis zu acht Prozent gelten.

Feste Abschlagszahlungen
Ein zweiter zentraler Punkt der Conto Energia-Reform: Ab dem zweiten Halbjahr soll die zuständige Behörde nicht mehr den tatsächlichen Stromertrag von Solaranlagen vergüten. Stattdessen ist eine Abschlagszahlung auf 90 Prozent des prognostizierten Ertrags der Anlage geplant. Im Juni des darauffolgenden Jahres soll dann eine Endabrechnung auf Basis der tatsächlich produzierten Energiemenge erfolgen. Dieser Teil der Reform trat schon Ende Juni 2014 in Kraft (ECOreporter.de  berichtete (Link entfernt)).
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