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Lignum-Insolvenz: Was Fachanwälte den Anlegern von Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita jetzt raten
Die Lignum Sachwert Edelholz AG hat nach eigenen Angaben den Betrieb eingestellt und Insolvenz angemeldet. Weil noch kein vorläufiges Insolvenzverfahren läuft, sind Anleger verunsichert. Allerdings beschäftigen sich bereits Anlegerschutzanwälte mit der Lignum Sachwert Edelholz AG.
Wer dieser Tage Kontakt zum Vorstand der Lignum Sachwert Edelholz AG Andreas Rühl sucht, der hat es schwer. Weder telefonisch noch per Mail ist der Vorstand seit geraumer Zeit zu erreichen. In einer automatischen Email-Antwort des Vorstands der Lignum Sachwert Edelholz AG heißt es: „Die Lignum-Gruppe hat am 8.4.2016 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt, weshalb Ihre Nachricht nicht gelesen und beantwortet wird.“ Die Lignum Sachwert Edelholz AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen. Bislang ist dort noch kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das erfuhr ECOreporter.de auf Nachfrage bei der Justizbehörde. Demnach könnte unter Umständen noch einige Zeit ins Land gehen, bis das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und das Verfahren einleitet.
Anleger von Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita besitzen weder Bäume noch Land
Allerdings befassen sich bereits mehrere Juristen mit dem Fall. So auch die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Nieding & Barth aus Frankfurt. „Unsere Kanzlei ist bereits seit einigen Wochen in dieser Angelegenheit aktiv und prüft für Betroffene die rechtlichen Möglichkeiten. Darüber hinaus wird auch die Einleitung strafrechtlicher Schritte geprüft“, sagt Klaus Nieding. „Die erste Frage, die sich bei einer derartigen Insolvenz stellt, ist, ob die Anleger tatsächlich das erworben haben, was ihnen angeboten wurde“, so Nieding weiter. „ Bei derartigen Kapitalanlagen ist aus meiner Erfahrung immer Vorsicht geboten, denn es gibt meist nicht unerhebliche rechtliche Hürden“, sagt der Fachanwalt. Das konkrete Eigentum an einem Baum beziehungsweise dem Holz - solange er noch nicht gefällt wurde - erwerbe ein Anleger in der Regel nicht, ohne ein Recht am Boden, auf dem der Baum stehe, so Nieding. Die Lignum Sachwert Edelholz AG hatte ihre Kapitalanlagen in der Vergangenheit gegenüber ECOreporter.de erläutert. Demnach sind die Lignum-Anleger weder Eigentümer von Grund und Boden noch von Bäumen.
Stattdessen haben die Anleger vertraglich vereinbarte Holzmengen zu ebenso vereinbarten Ernteterminen gekauft. Dieses Holz wurde von Lignum im Auftrag der Anleger treuhänderisch verkauft. Abgesichert sei die Kapitalanlage über das „besondere Pfandrecht“ im bulgarischen Handelsgesetz. Dazu gibt es ein zentrales Pfandregister beim bulgarischen Justizministerium. Gegenüber ECOreporter.de hatte die Lignum Sachwert Edelholz AG erklärt, die Anleger seien in diesem Pfandregister eingetragen. Ist dieses „besondere Pfandrecht“ auf Ernteerträge aus dem Forstbetrieb in Bulgarien im Insolvenzverfahren ebenso werthaltig wie es Eigentum an Land und Bäumen möglicherweise wäre? Das erscheint fraglich.
Was jetzt? Das rät der Fachjurist den Lignum-Anlegern
Die Nobilis Sachwert Edelholz AG hatte ihren Insolvenzantrag per Rundschreiben Anfang April 2016 bekannt gemacht. Hintergrund sei das Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenige Wochen zuvor, die den Vertrieb der Nobilis-Kapitalanlagen ohne BaFin-konformen Prospekt untersagt hatte (mehr lese Sie hier). In dem Rundbrief heißt es, 5.000 Anleger seien in die Bulgarien-Waldinvestments der Nobilis Sachwert Edelholz AG investiert. Was sollten diese Anleger jetzt tun? Fachanwalt Klaus Nieding: „Nachdem die BaFin mit Bescheid vom 17. März 2016 das öffentliche Angebot betreffend die Vermögensanlagen Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita der Lignum Sachwert Edelholz AG untersagt hat und das Insolvenzverfahren wohl durch die Gesellschaft beantragt wurde, sollten sich Anleger dringend rechtlichen Rat holen“, rät der Jurist: „Neben dem regulären Gang eines Insolvenzverfahrens - soweit dieses eröffnet wird - sind die Anleger gehalten selbst aktiv zu werden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen“, so Nieding.
Fachanwalt warnt Lignum-Anleger vor Verlusten: „vom Schlimmsten ausgehen“
In Fällen mit Auslandsbezug, wie der der Lignum Sachwert Edelholz AG sei die Verwertung oft schwierig und kostenintensiv, erklärt Nieding. Deshalb sollten Anleger „hinsichtlich ihrer Investition zunächst einmal vom Schlimmsten ausgehen“, warnt er: „Umso wichtiger ist es, dass diese prüfen lassen, ob sie gegebenenfalls Ansprüche gegen solvente Beteiligte haben. Dies sollte neben der Geltendmachung der eigenen Ansprüche im Insolvenzverfahren erfolgen“, so der Anwalt. Gegebenenfalls kämen auch Ansprüche gegen den eigenen Anlageberater in Betracht, sagt er.
Wer dieser Tage Kontakt zum Vorstand der Lignum Sachwert Edelholz AG Andreas Rühl sucht, der hat es schwer. Weder telefonisch noch per Mail ist der Vorstand seit geraumer Zeit zu erreichen. In einer automatischen Email-Antwort des Vorstands der Lignum Sachwert Edelholz AG heißt es: „Die Lignum-Gruppe hat am 8.4.2016 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt, weshalb Ihre Nachricht nicht gelesen und beantwortet wird.“ Die Lignum Sachwert Edelholz AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eingetragen. Bislang ist dort noch kein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das erfuhr ECOreporter.de auf Nachfrage bei der Justizbehörde. Demnach könnte unter Umständen noch einige Zeit ins Land gehen, bis das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und das Verfahren einleitet.
Anleger von Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita besitzen weder Bäume noch Land
Allerdings befassen sich bereits mehrere Juristen mit dem Fall. So auch die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Nieding & Barth aus Frankfurt. „Unsere Kanzlei ist bereits seit einigen Wochen in dieser Angelegenheit aktiv und prüft für Betroffene die rechtlichen Möglichkeiten. Darüber hinaus wird auch die Einleitung strafrechtlicher Schritte geprüft“, sagt Klaus Nieding. „Die erste Frage, die sich bei einer derartigen Insolvenz stellt, ist, ob die Anleger tatsächlich das erworben haben, was ihnen angeboten wurde“, so Nieding weiter. „ Bei derartigen Kapitalanlagen ist aus meiner Erfahrung immer Vorsicht geboten, denn es gibt meist nicht unerhebliche rechtliche Hürden“, sagt der Fachanwalt. Das konkrete Eigentum an einem Baum beziehungsweise dem Holz - solange er noch nicht gefällt wurde - erwerbe ein Anleger in der Regel nicht, ohne ein Recht am Boden, auf dem der Baum stehe, so Nieding. Die Lignum Sachwert Edelholz AG hatte ihre Kapitalanlagen in der Vergangenheit gegenüber ECOreporter.de erläutert. Demnach sind die Lignum-Anleger weder Eigentümer von Grund und Boden noch von Bäumen.
Stattdessen haben die Anleger vertraglich vereinbarte Holzmengen zu ebenso vereinbarten Ernteterminen gekauft. Dieses Holz wurde von Lignum im Auftrag der Anleger treuhänderisch verkauft. Abgesichert sei die Kapitalanlage über das „besondere Pfandrecht“ im bulgarischen Handelsgesetz. Dazu gibt es ein zentrales Pfandregister beim bulgarischen Justizministerium. Gegenüber ECOreporter.de hatte die Lignum Sachwert Edelholz AG erklärt, die Anleger seien in diesem Pfandregister eingetragen. Ist dieses „besondere Pfandrecht“ auf Ernteerträge aus dem Forstbetrieb in Bulgarien im Insolvenzverfahren ebenso werthaltig wie es Eigentum an Land und Bäumen möglicherweise wäre? Das erscheint fraglich.
Was jetzt? Das rät der Fachjurist den Lignum-Anlegern
Die Nobilis Sachwert Edelholz AG hatte ihren Insolvenzantrag per Rundschreiben Anfang April 2016 bekannt gemacht. Hintergrund sei das Einschreiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenige Wochen zuvor, die den Vertrieb der Nobilis-Kapitalanlagen ohne BaFin-konformen Prospekt untersagt hatte (mehr lese Sie hier). In dem Rundbrief heißt es, 5.000 Anleger seien in die Bulgarien-Waldinvestments der Nobilis Sachwert Edelholz AG investiert. Was sollten diese Anleger jetzt tun? Fachanwalt Klaus Nieding: „Nachdem die BaFin mit Bescheid vom 17. März 2016 das öffentliche Angebot betreffend die Vermögensanlagen Nobilis-Rent, NobilisPriva und NobilisVita der Lignum Sachwert Edelholz AG untersagt hat und das Insolvenzverfahren wohl durch die Gesellschaft beantragt wurde, sollten sich Anleger dringend rechtlichen Rat holen“, rät der Jurist: „Neben dem regulären Gang eines Insolvenzverfahrens - soweit dieses eröffnet wird - sind die Anleger gehalten selbst aktiv zu werden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und Ansprüche gegenüber Dritten durchzusetzen“, so Nieding.
Fachanwalt warnt Lignum-Anleger vor Verlusten: „vom Schlimmsten ausgehen“
In Fällen mit Auslandsbezug, wie der der Lignum Sachwert Edelholz AG sei die Verwertung oft schwierig und kostenintensiv, erklärt Nieding. Deshalb sollten Anleger „hinsichtlich ihrer Investition zunächst einmal vom Schlimmsten ausgehen“, warnt er: „Umso wichtiger ist es, dass diese prüfen lassen, ob sie gegebenenfalls Ansprüche gegen solvente Beteiligte haben. Dies sollte neben der Geltendmachung der eigenen Ansprüche im Insolvenzverfahren erfolgen“, so der Anwalt. Gegebenenfalls kämen auch Ansprüche gegen den eigenen Anlageberater in Betracht, sagt er.