Es gibt immer mehr nachhaltige Fonds – Anlegerinnen und Anleger sollten aber genau hinsehen. / Foto: Pixabay

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Marktanteil Grüner Fonds wächst – Vorsicht vor Greenwashing

Fonds, die nach Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) als nachhaltig gelten, gewinnen zunehmend Marktanteile hinzu. Das ergab eine Analyse der Ratingagentur Morningstar, etwa ein Jahr nach Einführung der SFDR.

Fonds werden in der Offenlegungsverordnung abhängig von ihrem Nachhaltigkeitsziel eingestuft:

  • Berücksichtigt ein Fonds bei Investitionsentscheidungen ökologische oder soziale Merkmale, handelt es sich um ein Produkt nach Artikel 8. Diese Fonds werden oft auch hellgrün genannt.
  • Verfolgt ein Fonds ein Nachhaltigkeitsziel, handelt es sich um ein Produkt nach Artikel 9. Diese Fonds werden dunkelgrün oder – weil sie nachhaltige Wirkung erzielen wollen – Impact-Fonds genannt.
  • Alle anderen Fonds sind Produkte nach Artikel 6, sie werden als grau bezeichnet.

Seit März 2021 müssen Fondsgesellschaften über die ESG-Risiken ihrer Anlagen informieren. Das Universum von Artikel-8- und Artikel-9-Fonds wachse kontinuierlich, so Morningstar. Ihr Volumen habe Ende 2021 bereits 4,05 Billionen Euro erreicht. Das seien 42,4 Prozent aller Fonds in der EU.

Aber: Die Anbieter legen selbst fest, ob ein Fonds beispielsweise ein Art. 8-Produkt oder ein Art. 9-Produkt ist. Es gibt bislang keine gesetzliche Kontrolle dazu. Die Bezeichnung mit dem "Artikel" verführt Anlegerinnen und Anleger dazu, hier eine offizielle, womöglich behördliche Einordnung zu vermuten. Das ist aber schlicht falsch.

Keine verbindlichen Standards, viele Umdeklarierungen

ESG steht für die Leistung in den Bereichen Ökologie (E wie Environment), Soziales (S wie Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (G wie Governance). Allerdings gibt es dabei keinerlei verbindlich definierte Standards. Hier soll die EU-Taxonomie zur Nachhaltigkeit bald für mehr Klarheit sorgen – allerdings gibt es bereits zahlreiche Streitpunkte.

Das Interesse der Investoren an offiziell hell- und dunkelgrünen Fonds ist aber groß. Im vierten Quartal 2021 flossen in der EU nach Morningstar-Daten 64 Prozent der Fondsinvestitionen in Artikel-8- und Artikel-9-Fonds. Das entspricht 81,4 Milliarden Euro. Gleichzeitig seien auch fast 200 neue Artikel-8- und Artikel-9-Fonds auf den Markt gekommen, so die Ratingagentur. Das entspreche einem Anteil von 54 Prozent an den neu aufgelegten Fonds in der EU.

Die Anbieter klassifizierten weiterhin viele ihrer Fondsstrategien von Artikel 6 in Artikel 8 oder 9 um. Beispielsweise, indem sie die Prozesse für die ESG-Integration verbesserten, Ausschlusskriterien hinzufügten oder zu völlig neuen Anlagekonzepten übergingen. Die Änderungen, die eine Neueinstufung rechtfertigen, variierten in Tiefe und Umfang, erklärt Morningstar dazu. Mit anderen Worten: Anlegerinnen und Anleger sollten darauf achten, ob Fonds tatsächlich nachhaltiger werden oder Anbieter hier eine Umdeklarierung aus Werbegründen und damit Greenwashing betreiben.

Bei den Fonds nach Artikel 8 oder 9 dominierten aktive Fonds. Passive ETFs gewinnen aber an Boden, wie Morningstar beobachtet. Bei den hellgrünen Fonds entfielen Ende des vergangenen Jahres 91 Prozent auf aktive Fonds und 9 Prozent auf ETFs. Von den dunkelgrünen Fonds werden demnach 82,6 Prozent aktiv gemanagt, während 17,4 Prozent passive ETFs sind. Die drei größten Anbieter von Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds sind Morningstar zufolge Amundi, Nordea und die Swedbank.

ECOreporter testet regelmäßig nachhaltige Fonds und nachhaltige ETFs und bewertet dabei streng. Einen Überblick zu den Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung grüner Angebote liefern die ECOreporter Dossiers Keine faulen Kompromisse: Die Ausschlusskriterien der besten nachhaltigen Fonds und Viele Schlupflöcher: ETFs und ihr Problem mit Ausschlusskriterien.

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