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Nach der Razzia in die Insolvenz – Wie geht’s weiter für die Anleger der Green Planet AG?
Nun hat es einen Holzinvestment-Anbieter erwischt: Die Green Planet AG aus Frankfurt. Der bislang vorläufigen Insolvenz des Unternehmens ging ein handfester Skandal voraus, denn gegen den Gründer und Vorstandschef der Green Planet AG ermittelt die Staatsanwaltschaft. 700 Anleger, die dem Renditeversprechen von bis zu 13 Prozent pro Jahr glaubten und 15 Millionen Euro in die Teakholz-Plantagen der Firma in Costa Rica investierten, müssen um ihr Geld bangen. Sind die Investitionen verloren?
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den Gründer und Chef der Green Planet AG wiegen schwer: Zum einen soll nur ein Bruchteil des Geldes, das der Green Planet AG anvertraut wurde, tatsächlich den Plantagen in Costa Rica zugeflossen sein, zum anderen erhob die Behörde den Verdacht, bei dem Geldanlagemodell könnte es sich um ein Schneeballsystem handeln. Nach einer Razzia wurde der Chef der Green Planet AG deshalb inhaftiert (ECOreporter.de berichtete). Das Unternehmen bestritt die Vorwürfe stets vehement.
Vorläufiges Verfahren läuft
Das Insolvenzverfahren gegen die Green Planet AG steht am Anfang: Ende Juli wurde der Jurist Miguel Grosser von der Frankfurter Niederlassung der Kanzlei Jaffe Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er arbeitet seither an der Erstellung des Insolvenzgutachtens, wie ein Sprecher der Kanzlei gegenüber ECOreporter.de bestätigte: „Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch vom Gericht beauftragt worden, ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten stellt fest, ob ein und welcher Insolvenzgrund vorliegt. Darüber hinaus gilt es zu ermitteln, wie viel Insolvenzmasse da ist und ob die potentielle Insolvenzmasse ausreicht, um das Insolvenzverfahren eröffnen zu können. Über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main.“
Das Verfahren hat eine Besonderheit, die offenkundig mit den Ereignissen vor dem Insolvenzantrag zusammenhängt: Zum 1. August 2014 sprach das zuständige Gericht in Frankfurt gegen die Führung der Green Planet AG ein Verfügungsverbot über das Unternehmensvermögen aus. „In der Regel kann die Unternehmensspitze im Insolvenzfall zunächst weiter über das Vermögen verfügen, allerdings nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Im Falle der Green Planet AG hat das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet, um die Interessen der Gläubiger zu schützen“, erläutert der Sprecher der Insolvenzverwaltung. „Hierdurch hat seit dem 1. August der vorläufige Insolvenzverwalter die alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen des Unternehmens. Das Insolvenzgericht kann diese Maßnahme anordnen, wenn der Verdacht besteht, das betreffende Unternehmen könnte zum Nachteil der Gläubiger handeln“, führt er aus.
Viele Fragen offen
Wann ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden wird und wie lang dieses dauern könnte, ist derzeit offen. Ebenso ist noch unklar, ob und wie viel Geld die Anleger der Green Planet AG zurückbekommen können. „Es ist zu früh, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Aussage darüber zu treffen, ob und inwieweit Forderungen von Anlegern befriedigt werden können“, sagt der Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters. Für die betroffen Anleger geht die Zeit der Ungewissheit damit weiter. Denn erst wenn ein reguläres Verfahren eröffnet wird, können sie ihre Ansprüche geltend machen, indem sie diese anmelden. „Gläubiger, die anhand der Prüfung der Geschäftsunterlagen durch den Insolvenzverwalter ermittelt werden, werden direkt informiert und aufgefordert, ihre Forderungen zur der Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich ist“, so der Sprecher des Insolvenzverwalters.
Schadenersatzklagen als Option?
Ebenfalls noch unklar ist, ob die Ansprüche der Green-Planet-Anleger gegenüber denen anderer Gläubiger nachrangig sind oder nicht: „Wie die Anleger gegenüber anderen Gläubigern gestellt sind, hängt unter Umständen davon ab, was im Einzelfall vereinbart, beziehungsweise unterschrieben wurde. Es ist zu diesem Zeitpunkt unmöglich, eine pauschale Aussage dazu zu treffen. Die Frage der Nachrangigkeit von Forderungen ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Untersuchung und wird voraussichtlich erst nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantwortet werden können“, heißt es von Seiten der Insolvenzverwaltung. Insolvenzverfahren ziehen sich oft über mehrere Jahre hin, insbesondere wenn im Umfeld eines Unternehmens strafrechtlich ermittelt wird. Unabhängig davon bekommen Anleger häufig nur einen Bruchteil des eingesetzten Geldes als Insolvenzquote zurück. Fachanwälte raten deshalb dazu, prüfen zu lassen, ob Schadenersatz geltend gemacht werden kann.
ECOreporter.de führt die Green Planet AG in der Wachhund-Rubrik.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den Gründer und Chef der Green Planet AG wiegen schwer: Zum einen soll nur ein Bruchteil des Geldes, das der Green Planet AG anvertraut wurde, tatsächlich den Plantagen in Costa Rica zugeflossen sein, zum anderen erhob die Behörde den Verdacht, bei dem Geldanlagemodell könnte es sich um ein Schneeballsystem handeln. Nach einer Razzia wurde der Chef der Green Planet AG deshalb inhaftiert (ECOreporter.de berichtete). Das Unternehmen bestritt die Vorwürfe stets vehement.
Vorläufiges Verfahren läuft
Das Insolvenzverfahren gegen die Green Planet AG steht am Anfang: Ende Juli wurde der Jurist Miguel Grosser von der Frankfurter Niederlassung der Kanzlei Jaffe Rechtsanwälte zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er arbeitet seither an der Erstellung des Insolvenzgutachtens, wie ein Sprecher der Kanzlei gegenüber ECOreporter.de bestätigte: „Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch vom Gericht beauftragt worden, ein Gutachten zu erstellen. Dieses Gutachten stellt fest, ob ein und welcher Insolvenzgrund vorliegt. Darüber hinaus gilt es zu ermitteln, wie viel Insolvenzmasse da ist und ob die potentielle Insolvenzmasse ausreicht, um das Insolvenzverfahren eröffnen zu können. Über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet das zuständige Amtsgericht Frankfurt am Main.“
Das Verfahren hat eine Besonderheit, die offenkundig mit den Ereignissen vor dem Insolvenzantrag zusammenhängt: Zum 1. August 2014 sprach das zuständige Gericht in Frankfurt gegen die Führung der Green Planet AG ein Verfügungsverbot über das Unternehmensvermögen aus. „In der Regel kann die Unternehmensspitze im Insolvenzfall zunächst weiter über das Vermögen verfügen, allerdings nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Im Falle der Green Planet AG hat das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet, um die Interessen der Gläubiger zu schützen“, erläutert der Sprecher der Insolvenzverwaltung. „Hierdurch hat seit dem 1. August der vorläufige Insolvenzverwalter die alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen des Unternehmens. Das Insolvenzgericht kann diese Maßnahme anordnen, wenn der Verdacht besteht, das betreffende Unternehmen könnte zum Nachteil der Gläubiger handeln“, führt er aus.
Viele Fragen offen
Wann ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden wird und wie lang dieses dauern könnte, ist derzeit offen. Ebenso ist noch unklar, ob und wie viel Geld die Anleger der Green Planet AG zurückbekommen können. „Es ist zu früh, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Aussage darüber zu treffen, ob und inwieweit Forderungen von Anlegern befriedigt werden können“, sagt der Sprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters. Für die betroffen Anleger geht die Zeit der Ungewissheit damit weiter. Denn erst wenn ein reguläres Verfahren eröffnet wird, können sie ihre Ansprüche geltend machen, indem sie diese anmelden. „Gläubiger, die anhand der Prüfung der Geschäftsunterlagen durch den Insolvenzverwalter ermittelt werden, werden direkt informiert und aufgefordert, ihre Forderungen zur der Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich ist“, so der Sprecher des Insolvenzverwalters.
Schadenersatzklagen als Option?
Ebenfalls noch unklar ist, ob die Ansprüche der Green-Planet-Anleger gegenüber denen anderer Gläubiger nachrangig sind oder nicht: „Wie die Anleger gegenüber anderen Gläubigern gestellt sind, hängt unter Umständen davon ab, was im Einzelfall vereinbart, beziehungsweise unterschrieben wurde. Es ist zu diesem Zeitpunkt unmöglich, eine pauschale Aussage dazu zu treffen. Die Frage der Nachrangigkeit von Forderungen ist ebenfalls Gegenstand der laufenden Untersuchung und wird voraussichtlich erst nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantwortet werden können“, heißt es von Seiten der Insolvenzverwaltung. Insolvenzverfahren ziehen sich oft über mehrere Jahre hin, insbesondere wenn im Umfeld eines Unternehmens strafrechtlich ermittelt wird. Unabhängig davon bekommen Anleger häufig nur einen Bruchteil des eingesetzten Geldes als Insolvenzquote zurück. Fachanwälte raten deshalb dazu, prüfen zu lassen, ob Schadenersatz geltend gemacht werden kann.
ECOreporter.de führt die Green Planet AG in der Wachhund-Rubrik.