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Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: Nachrangdarlehen te energy sprint Festzins I im ECOanlagecheck
Die UDI-Gruppe und die te management-Gruppe haben mit "te energy sprint Festzins I" gemeinsam ein Nachrangdarlehen initiiert, das Solar- und Windenergieanlagen und Stromspeicher finanzieren soll. Der Zins beträgt 3,0 bis 4,5 Prozent bei einer geplanten Laufzeit von rund fünf Jahren. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren, es gibt kein Agio. Den Vertrieb übernimmt UDI aus Nürnberg. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Die Investitionen der Darlehensnehmerin te energy sprint I GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest. Eventuell wird sie – mittelbar über Projektgesellschaften – hauptsächlich in Solarprojekte investieren. Dabei kann es sich um bestehende oder um noch zu entwickelnde Projekte handeln. Der jährliche Zinssatz des Nachrangdarlehens der Anleger steigt mit der Laufzeit:
Bis zum 31.12.2018: 3,0 Prozent
1.1.2019 bis zum 31.12.2020: 3,5 Prozent
1.1.2021 bis zum 31.12.2021: 4,5 Prozent
Geplantes Laufzeitende: 31.12.2021
Kündigungsmöglichkeit für Anleger: frühestens zum 31.12.2020
Kündigungsfrist: zwölf Monate
Die Darlehensnehmerin selbst kann das Darlehen frühestens nach zwei Jahren Laufzeit vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine "wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist". Das geplante Darlehensvolumen beträgt 15 Millionen Euro. Die Nebenkosten des Angebotes, insbesondere Vermittlungsprovisionen, betragen bei Vollplatzierung rund 4,5 Prozent des gesamten Darlehensvolumens. Die Nebenkostenquote ist somit vergleichsweise gering.
Unternehmensprofil te energy sprint I
Anbieterin, Emittentin und Darlehensnehmerin ist die te energy sprint I GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im Juli 2016. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die te management GmbH aus Aschheim bei München. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Ihr alleiniger geschäftsführender Gesellschafter ist Stefan Keller, der zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Emittentin ist.
Die te mangement-Gruppe hat Investoren (z. B. auch UDI) und Fonds beim Erwerb von Solarprojekten unterstützt, besonders auf dem Zweitmarkt mit Schwerpunkt auf Italien. Im Rahmen der Kooperation mit te management haben UDI-Gesellschaften diverse Solarparks in Italien erworben, die unter anderem die Emittenten der UDI Festzinsanlagen V, VI und VII finanziert haben.
te management hat selbst fünf Geldanlagen angeboten, die UDI an Anleger vermittelt hat. Bei den fünf Angeboten ist Keller geschäftsführender Gesellschafter der jeweiligen Emittenten. Das erste Angebot, die TRS Solar Festzins-Anlage Italien I, wurde 2012 nach rund 15 Monate Laufzeit vorzeitig beendet. Dies war nach Angaben von UDI notwendig, da aufgrund der Änderungen bei der Einspeisevergütung in Italien die Geschäftsgrundlage für Projektentwicklungen nicht mehr gegeben war. Die Anleger haben ihr Kapital vollständig zurückerhalten und auch die geplante Verzinsung – für das Jahr der tatsächlichen Laufzeit – erhalten. Bei den vier weiteren te-Angeboten – Solar Sprint Festzins I bis IV – sind die Zinszahlungen an die Anleger bislang vollständig erfolgt.
Stefan Keller (52 Jahre) hat als Diplom-Ingenieur umfassende Erfahrungen im Bereich Mess-/Regel- und Automatisierungstechnik. Zudem verfügt er nach Angaben der Anbieterin über langjährige Erfahrungen im Investitionsgüterbereich und hatte verschiedene leitende Positionen in mittelständischen und großen Unternehmen inne. Im Bereich der Erneuerbaren Energien ist Keller nach Angaben der Anbieterin seit 2011 tätig. Seit Ende 2016 ist Keller neu in der Geschäftsführung der UDI Beratungsgesellschaft mbH. Er bildet die Geschäftsführung zusammen mit Georg Hetz, der die UDI-Gruppe 1998 gegründet hat. Die UDI-Gruppe aus Nürnberg bietet ökologische Geldanlagen an. Seit 2004 plant und realisiert sie auch eigene Projekte, insbesondere im Biogasbereich.
Das Anlegerkapital reicht die Darlehensnehmerin te energy sprint I GmbH & Co. KG plangemäß als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften weiter. Die Auswahl der Projektgesellschaften erfolgt auf Basis der prospektierten Investitionskriterien durch den Geschäftsführer der Komplementärin der Darlehensnehmerin, Stefan Keller. Er arbeitet nach Angaben der Anbieterin bei der Projektauswahl und dem Risikomanagement mit den Mitarbeitern seiner te-Gruppe zusammen. Diese verwalten und finanzieren nach Angaben der Anbieterin seit rund 20 Jahren Technologieportfolios mit einem Volumen im dreistelligen Millionenbereich. Zudem binde die Darlehensnehmerin im Bedarfsfall bei der Projektauswahl und dem Projektmanagement UDI-Mitarbeiter ein.
Der Geschäftsführer der UDI-Gruppe, Georg Hetz, verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen. Nach Angaben von UDI wird er in den Bereichen Projektauswahl, Projektcontrolling und Risikomanagement von zusammen fünf Mitarbeitern unterstützt, die über mehrjährige Erfahrungen bei Erneuerbaren-Energien-Projekten verfügen.
Investitionen
Die Investitionen der Emittentin stehen noch nicht fest und sollen nach Abschluss der Platzierung 2017 erfolgen. Die Emittentin plant grundsätzlich Investitionen in den Bereichen Solarenergie, Windenergie und Stromspeicher. Für alle drei Bereiche gibt es jeweils eine eigenständige Liste von Investitionskriterien im Prospekt.
Die Investitionskriterien sind teilweise wenig streng. So muss bei Solarenergie- und Windenergieprojekten jeweils nur ein unabhängiges Ertragsgutachten vorliegen. Zudem reicht bei Solarprojekten auch eine Berechnung mit Hilfe einer Planungssoftware aus, so dass auf ein unabhängiges Gutachten auch ganz verzichtet werden kann. Grundsätzlich sollen die Projekte laut Prospekt gemäß Planrechnung so rentabel sein, dass die Projektgesellschaften bei planmäßigen Verlauf Zins- und Tilgungszahlungen an die Emittentin leisten können.
Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen wird in den Investitionskriterien nicht verlangt, so dass die Emittentin mittelbar in Projektentwicklungen investieren kann. Investitionen in Solar- und Windenergieprojekte sind laut Investitionskriterium in den Ländern der Europäischen Union möglich. Stromspeicherprojekte sind dagegen auf den Standort Deutschland beschränkt.
Die Emittentin vergibt Nachrangdarlehen entweder direkt an Projektgesellschaften oder über zwischengeschaltete deutsche Gesellschaften. Letzteres ist eine marktübliche Vorgehensweise, wenn Projektgesellschaften ihren Sitz im EU-Ausland haben und/oder mehrere kleine Projekte besitzen.
Die Emittentin beabsichtigt laut Prospekt, auch kurzfristige Nachrangdarlehen auszureichen, die sie nach Tilgung durch die Projektgesellschaft wieder neu investieren kann. Dabei kann es sich um noch zu entwickelnde Projekte handeln, die nach ihrer Fertigstellung verkauft werden. Zudem ist laut der Werbebroschüre der Vermögensanlage vorgesehen, dass die Emittentin auch den Handel und die Aufbereitung von Projekten finanziert. Hierbei soll die Emittentin mittelbar in Bestandsanlagen und Projekte investieren, die sich für einen sofortigen und gewinnbringenden Wiederverkauf eignen. Ein typisches Beispiel hierfür ist laut Werbebroschüre der Ankauf von einzelnen Anlagen, die zu einem Portfolio zusammengefasst werden, das für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stiftungen interessant sei.
Banken finanzieren in der Regel nicht die Entwicklungs- und Bauphasen von Projekten und den Projekthandel. Diese Vorhaben finanziert daher voraussichtlich ausschließlich oder größtenteils der Anleger mit seinem Nachrangdarlehenskapital.
Den Kaufpreis für fertiggestellte Anlagen und ihren Betrieb sollen die Projektgesellschaften dagegen planmäßig hauptsächlich mit Bankkapital finanzieren. Die Emittentin kalkuliert mit einer Bankkapitalquote von 70 Prozent. Sie geht nach eigenen Angaben je nach Projektsituation aktuell von Bankzinssätzen von drei bis maximal sechs Prozent pro Jahr aus, im Durchschnitte bei drei bis vier Prozent, wobei die höheren Zinssätze beispielsweise für italienische Projekte einkalkuliert sind. Der durchschnittliche Zinssatz für die Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaften beträgt laut Prospektkalkulation 4,75 Prozent pro Jahr.
Die Investitionskriterien sehen keine bestimmte Verteilung auf Projektphasen und Projektbereich vor. Daher ist es grundsätzlich beispielsweise möglich, dass die Emittentin mittelbar nur in langfristig zu betreibende Bestandsanlagen investiert oder während der gesamten Laufzeit ausschließlich kurzfristigen Projekthandel finanziert. Zudem ist es beispielsweise nicht ausgeschlossen, dass die Emittentin das Anlegerkapital mittelbar nur in Solarprojekte oder vollständig in Stromspeicherprojekte investiert.
Ein langjähriger Investitionsschwerpunkt der TRS/te-Gruppe und von Stefan Keller sind Solarprojekte in Italien. Insofern ist es denkbar, dass aufgrund der vorhandenen Erfahrungen und Marktkenntnisse Solarprojekte in Italien auch für die Emittentin ein Investitionsschwerpunkt sein werden. Das ist aber noch offen, da die Emittentin noch keine Entscheidungen getroffen und noch keine projektbezogenen Verträge abgeschlossen hat. In Windenergieprojekte wird die Emittentin nach ihrer derzeitigen Einschätzung voraussichtlich nur in geringerem Umfang investieren, weil die Gewinnmargen zu gering seien. Bei Investitionen in Windenergieprojekte greift die Emittentin nach eigenen Angaben auf erfahrene Projektpartner zurück.
Im Vergleich zur Solar- und Windenergie handelt es sich bei Stromspeichern um einen sehr jungen Kapitalanlagemarkt. Zudem erhalten Stromspeicher für den von ihnen gelieferten Strom keine gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen. Stattdessen wird der Strom von Stromspeichern in Deutschland oftmals mit der EEG-Umlage und anderen Abgaben belastet. Grund hierfür ist die rechtlich, naturwissenschaftlich und energiepolitisch umstrittene Einstufung von Stromspeichern als Letztverbraucher, obwohl sie den Strom nicht verbrauchen, sondern zwischenspeichern.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Energiespeicher bringt das neue EEG 2017 Chancen für Stromspeicher mit sich, beispielsweise für Mieterstrommodelle. Auf der anderen Seite habe es aber wesentliche Hemmnisse beibehalten, insbesondere für gemischte Betriebsmodelle, bei denen nur ein Teil des Stroms EEG-Umlagepflichtig ist.
Auch deswegen besteht für die Emittentin nach ihrer Einschätzung im Projektbereich Stromspeicher die Herausforderung darin, geeignete Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu identifizieren, die Zinsleistung und Kapitalrückführung an die Emittentin sicherstellen können. Hinsichtlich möglicher Geschäftsmodelle ist die Emittentin nach eigenen Angaben in fortlaufenden Prüfungen und Gesprächen mit führenden Marktteilnehmern. Die Emittentin geht derzeit davon aus, dass bei Großspeichern die Erlöse aus der Bereitstellung der Speicherkapazität plus den Verkauf des gespeicherten Stroms zu erzielen sind. Dagegen sollen mittlere und kleinere Speicher vermietet werden.
Es gibt verschiedene Arten von Stromspeichern, beispielsweise Batteriespeicher, thermische und mechanische Speicher und Pumpspeicherkraftwerke. Letztere sind im Prospekt nicht ausgeschlossen, in der Werbebroschüre wird aber betont, dass aufgrund starker Umwelteingriffe ihr Ausbaupotential beschränkt sei. Bei den Ausführungen in der Werbebroschüre legt die Emittentin den Schwerpunkt auf Batterien (Lithium-Ionen) für die Speicherung von Solarstrom.
Laut Broschüre waren 2015 41 Prozent der neu installierten Solaranlagen mit einem Batteriespeicher ausgestattet. Im Ergebnis bedeutete das mehr als 19.000 neue Solarstrom-Batteriespeicher. Nach Einschätzung der Emittentin sind Batteriespeicher für sehr kleine Solaranlagen (bis zu 5 Kilowattpeak Leistung), wie sie beispielsweise im Rahmen der Angebote Solar Sprint Festzins I bis IV verbaut wurden, aktuell aber nicht wirtschaftlich. Daher setze die Emittentin voraussichtlich unter anderem auf größere Batteriespeicher.
Ökologische Wirkung
Die Projekte der Emittentin stehen noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Mögliche Investitionsbereiche sind Solarenergie, Windenergie und Stromspeicher. Solar- und Windenergieanlagen sind hinsichtlich der Stromversorgung eine sinnvolle Kombination, dass sie oftmals zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten besonders viel Strom produzieren. Stromspeicher verstärken diesen Ausgleichseffekt und können die Stromnetzstabilität erhöhen. Das ist besondere dann wichtig, wenn sich der Bau der geplanten Stromleitungen von Nord- nach Süddeutschland weiter verzögert. Zudem können Stromspeicher den Strom speichern, der sonst aufgrund einer Netzüberlastung nicht eingespeist oder nicht produziert werden könnte (Abregelung).
Auf diesem Wege erhöht sich letztlich der Anteil von erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung. Durch den Betrieb von Stromspeichern verringert sich somit die Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken, so dass sich der CO2-Ausstoß im Bereich der Stromproduktion verringert.
Mit dem Nachrangdarlehenskapital will die Emittentin unter anderem die Bauphasen von Solar- und Windenergieanlagen und Stromspeichern finanzieren. Das Kapital kann somit innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Zudem wäre es möglich, dass ohne das einzuwerbende Nachrangdarlehenskapital ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden können, da die Banken in der Regel die Projektentwicklungs- und Bauphasen von erneuerbaren Energien nicht finanzieren.
Bildhinweis: Die Module im UDI-Solarpark Ingolstadt können sich in optimale Stellung zur Sonne drehen und so den Stromertrag erhöhen. Auch das Nachrangdarlehen te energy sprint Festzins I soll Solaranlagen finanzieren. / Foto: UDI
Risiko
Beim Nachrangdarlehen ist die Verzinsung und Rückzahlung des Anlegerkapitals solange und soweit ausgeschlossen, wie deren Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Es ist möglich, dass die Emittentin weiteres Fremdkapital aufnimmt, das vorrangig vor dem Nachrangdarlehen zu bedienen ist. Die Projektgesellschaften finanzieren sich laut Prospektprognose zu 70 Prozent durch Bankkapital, das in der Regel vorrangig zu bedienen und besichert ist. Die Ansprüche der Anleger sind hingegen nicht besichert.
Bei Vollplatzierung beträgt laut Prospekt die Eigenkapitalquote der Emittentin 0,1 Prozent und die Eigenkapitalquote der fiktiven Projektgesellschaft ca. 0,02 Prozent. Auch deswegen ist das vorliegende Nachrangdarlehen seinem Wesen nach eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion für die Anleger.
Laut Prospekt ist es möglich, dass Stefan Keller Allein- oder Mehrheitsgesellschafter von Projektgesellschaften ist, die von der Emittentin Nachrangdarlehen erhalten. Keller ist Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin und zudem ein Hauptgesellschafter der te-Gruppe, die unter anderem Leistungen im Bereich Risikomanagement und Projektauswahl für die Emittentin erbringt. Keller selbst ist als Kommanditist nur mit 1.000 Euro bei der Emittentin des Nachrangdarlehens investiert.
Aufgrund der Verflechtungen besteht das Risiko von Interessenkonflikten, die aus finanziellen Erwägungen zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden könnten. Zudem stehen die Projektgesellschaften der Emittentin noch nicht fest. Daher ist auch noch nicht bekannt, in welchem Umfang die te-Gruppe und deren handelnde Personen von den Projektgesellschaften finanzielle Leistungen erhält (z. B. Geschäftsführungsvergütungen, Projektvermittlungsprovisionen).
Die Emittentin ist von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei den Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten, Stromerträge unter der Prognose liegen oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Die Emittentin kann mittelbar in Projekte im EU-Ausland investieren, die beispielsweise mit höheren Rechts- und Projektrisiken verbunden sein können. Es ist möglich, dass die Emittentin mittelbar in höherem Umfang in Solarprojekte in Italien investiert. Italien steckt in einer Regierungs-, Verschuldungs- und Bankenkrise.
Die Emittentin plant, neben Solar- und Windenergieprojekte auch Stromspeicherprojekte zu finanzieren. Im Vergleich zum Kapitalanlagebereich Solar- und Windenergie gibt es bei Stromspeichern noch keine langjährig erprobten Geschäftsmodelle im größeren Umfang. Daher kann ein erhöhtes Risiko bestehen, dass bei der technischen und kaufmännischen Beurteilung von möglichen Stromspeicher-Investitionen Fehleinschätzungen vorkommen und sich das Geschäftsmodell später während der laufenden Investition als nicht tragbar herausstellt.
Die Projektgesellschaften benötigen voraussichtlich zumindest teilweise eine Anschlussfinanzierung, um am Ende der Laufzeit die Nachrangdarlehen an die Emittentin zurückzahlen zu können. Alternativ ist es möglich, die Projektgesellschaften oder die Projekte zu verkaufen. Es besteht das Risiko, dass die zu erzielende Kaufpreise nicht ausreichen, um die Nachrangdarlehen (vollständig) zurückzahlen.
Insbesondere im Bereich Stromspeicher gibt es weniger Erfahrungswerte, ob Banken mehrere Jahre alte, vermietete Stromspeicher zu wirtschaftlich tragbaren Konditionen finanzieren und welche Kaufpreise institutionelle Anleger für Stromspeicher-Portfolien zu zahlen bereit sind. Bei Stromspeichern besteht auch das Risiko, dass sie in fünf Jahren technologisch veraltet sind und damit deutlich an Wert verlieren.
Stärken
Streuung der Investitionen über drei verschiedene Bereiche geplant
Erfahrene Initiatoren
Geringe Nebenkostenquote
Schwächen
Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiken möglich
Investitionen noch festzulegen, Kriterien weit gefasst
Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Die Projekte der Emittentin stehen noch nicht fest. Es gibt für die einzelnen Investitionsbereiche keine Mindest- oder Höchstquoten gemessen am späteren Gesamtportfolio der Emittentin. Die Emittentin plant, in Solarenergie-, Windenergie- und Stromspeicherprojekte zu investieren. Der Zinssatz für die Anleger von durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr ist vergleichsweise niedrig. Falls die Emittentin nur oder hauptsächlich in bestehende Solar- und Windenergieanlagen in Deutschland investieren sollte, wäre der Zinssatz marktüblich und angemessen hoch.
Es ist aber auf Basis der Investitionskriterien beispielsweise auch möglich, dass das Anlegerkapital ausschließlich oder hauptsächlich in Solar-Projektentwicklungen im EU-Ausland, in noch nicht langjährig erprobte Stromspeicher-Geschäftsmodelle oder in den kurzfristigen Projektehandel fließt. In diesem Fall wäre der niedrige Zinssatz nicht angemessen hoch. Eine Bewertung des Zinssatzes ist aber auch abhängig davon, ob die Emittentin in mehrere kleinere Projekte aus allen drei Bereichen Solar, Wind und Stromspeicher investiert und damit die Risiken breiter streut, oder nur in ein oder zwei große Projekte aus einem einzigen Bereich.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die konkreten Investitionen noch nicht bekannt sind. Die Emittentin plant Investitionen in Solarenergie-, Windenergie- und Stromspeicherprojekte. Projekte aus diesen drei Bereichen haben in der Regel eine positive Nachhaltigkeitswirkung, die sich im Falle ihrer Kombination noch verstärkt.
ECOreporter.de-Empfehlung
Der Prospekt und die Investitionskriterien lassen der erfahrenen Emittentin viel Handlungsspielraum. Sie kann damit auf Marktänderungen flexibel reagieren und Investitionsmöglichkeiten wahrnehmen. Für den Anleger ist eine fundierte Bewertung des Verhältnisses von Zins zu Risiko vor Bekanntgabe der Investitionen nicht möglich. Anleger dieses Nachrangdarlehens vertrauen darauf, dass die Emittentin mit der Auswahl der Projekte ein angemessenes Zins/Risiko-Verhältnis herstellt.
Hier gelangen Sie zur PDF-Version dieses ECOanlagechecks.
Basisdaten
Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin: te energy sprint I GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 15,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2021 (Plan), Kündigung erstmals zum 31.12.2020 möglich
Zinsen: 3,0 Prozent pro Jahr (bis 31.12.2018), 3,5 Prozent pro Jahr (1.1.2019 bis 31.12.2020), 4,5 Prozent (1.1.2021 bis 31.12.2021)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
Die Investitionen der Darlehensnehmerin te energy sprint I GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest. Eventuell wird sie – mittelbar über Projektgesellschaften – hauptsächlich in Solarprojekte investieren. Dabei kann es sich um bestehende oder um noch zu entwickelnde Projekte handeln. Der jährliche Zinssatz des Nachrangdarlehens der Anleger steigt mit der Laufzeit:
Bis zum 31.12.2018: 3,0 Prozent
1.1.2019 bis zum 31.12.2020: 3,5 Prozent
1.1.2021 bis zum 31.12.2021: 4,5 Prozent
Geplantes Laufzeitende: 31.12.2021
Kündigungsmöglichkeit für Anleger: frühestens zum 31.12.2020
Kündigungsfrist: zwölf Monate
Die Darlehensnehmerin selbst kann das Darlehen frühestens nach zwei Jahren Laufzeit vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine "wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist". Das geplante Darlehensvolumen beträgt 15 Millionen Euro. Die Nebenkosten des Angebotes, insbesondere Vermittlungsprovisionen, betragen bei Vollplatzierung rund 4,5 Prozent des gesamten Darlehensvolumens. Die Nebenkostenquote ist somit vergleichsweise gering.
Unternehmensprofil te energy sprint I
Anbieterin, Emittentin und Darlehensnehmerin ist die te energy sprint I GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im Juli 2016. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die te management GmbH aus Aschheim bei München. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Ihr alleiniger geschäftsführender Gesellschafter ist Stefan Keller, der zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Emittentin ist.
Die te mangement-Gruppe hat Investoren (z. B. auch UDI) und Fonds beim Erwerb von Solarprojekten unterstützt, besonders auf dem Zweitmarkt mit Schwerpunkt auf Italien. Im Rahmen der Kooperation mit te management haben UDI-Gesellschaften diverse Solarparks in Italien erworben, die unter anderem die Emittenten der UDI Festzinsanlagen V, VI und VII finanziert haben.
te management hat selbst fünf Geldanlagen angeboten, die UDI an Anleger vermittelt hat. Bei den fünf Angeboten ist Keller geschäftsführender Gesellschafter der jeweiligen Emittenten. Das erste Angebot, die TRS Solar Festzins-Anlage Italien I, wurde 2012 nach rund 15 Monate Laufzeit vorzeitig beendet. Dies war nach Angaben von UDI notwendig, da aufgrund der Änderungen bei der Einspeisevergütung in Italien die Geschäftsgrundlage für Projektentwicklungen nicht mehr gegeben war. Die Anleger haben ihr Kapital vollständig zurückerhalten und auch die geplante Verzinsung – für das Jahr der tatsächlichen Laufzeit – erhalten. Bei den vier weiteren te-Angeboten – Solar Sprint Festzins I bis IV – sind die Zinszahlungen an die Anleger bislang vollständig erfolgt.
Stefan Keller (52 Jahre) hat als Diplom-Ingenieur umfassende Erfahrungen im Bereich Mess-/Regel- und Automatisierungstechnik. Zudem verfügt er nach Angaben der Anbieterin über langjährige Erfahrungen im Investitionsgüterbereich und hatte verschiedene leitende Positionen in mittelständischen und großen Unternehmen inne. Im Bereich der Erneuerbaren Energien ist Keller nach Angaben der Anbieterin seit 2011 tätig. Seit Ende 2016 ist Keller neu in der Geschäftsführung der UDI Beratungsgesellschaft mbH. Er bildet die Geschäftsführung zusammen mit Georg Hetz, der die UDI-Gruppe 1998 gegründet hat. Die UDI-Gruppe aus Nürnberg bietet ökologische Geldanlagen an. Seit 2004 plant und realisiert sie auch eigene Projekte, insbesondere im Biogasbereich.
Das Anlegerkapital reicht die Darlehensnehmerin te energy sprint I GmbH & Co. KG plangemäß als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften weiter. Die Auswahl der Projektgesellschaften erfolgt auf Basis der prospektierten Investitionskriterien durch den Geschäftsführer der Komplementärin der Darlehensnehmerin, Stefan Keller. Er arbeitet nach Angaben der Anbieterin bei der Projektauswahl und dem Risikomanagement mit den Mitarbeitern seiner te-Gruppe zusammen. Diese verwalten und finanzieren nach Angaben der Anbieterin seit rund 20 Jahren Technologieportfolios mit einem Volumen im dreistelligen Millionenbereich. Zudem binde die Darlehensnehmerin im Bedarfsfall bei der Projektauswahl und dem Projektmanagement UDI-Mitarbeiter ein.
Der Geschäftsführer der UDI-Gruppe, Georg Hetz, verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen. Nach Angaben von UDI wird er in den Bereichen Projektauswahl, Projektcontrolling und Risikomanagement von zusammen fünf Mitarbeitern unterstützt, die über mehrjährige Erfahrungen bei Erneuerbaren-Energien-Projekten verfügen.
Investitionen
Die Investitionen der Emittentin stehen noch nicht fest und sollen nach Abschluss der Platzierung 2017 erfolgen. Die Emittentin plant grundsätzlich Investitionen in den Bereichen Solarenergie, Windenergie und Stromspeicher. Für alle drei Bereiche gibt es jeweils eine eigenständige Liste von Investitionskriterien im Prospekt.
Die Investitionskriterien sind teilweise wenig streng. So muss bei Solarenergie- und Windenergieprojekten jeweils nur ein unabhängiges Ertragsgutachten vorliegen. Zudem reicht bei Solarprojekten auch eine Berechnung mit Hilfe einer Planungssoftware aus, so dass auf ein unabhängiges Gutachten auch ganz verzichtet werden kann. Grundsätzlich sollen die Projekte laut Prospekt gemäß Planrechnung so rentabel sein, dass die Projektgesellschaften bei planmäßigen Verlauf Zins- und Tilgungszahlungen an die Emittentin leisten können.
Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen wird in den Investitionskriterien nicht verlangt, so dass die Emittentin mittelbar in Projektentwicklungen investieren kann. Investitionen in Solar- und Windenergieprojekte sind laut Investitionskriterium in den Ländern der Europäischen Union möglich. Stromspeicherprojekte sind dagegen auf den Standort Deutschland beschränkt.
Die Emittentin vergibt Nachrangdarlehen entweder direkt an Projektgesellschaften oder über zwischengeschaltete deutsche Gesellschaften. Letzteres ist eine marktübliche Vorgehensweise, wenn Projektgesellschaften ihren Sitz im EU-Ausland haben und/oder mehrere kleine Projekte besitzen.
Die Emittentin beabsichtigt laut Prospekt, auch kurzfristige Nachrangdarlehen auszureichen, die sie nach Tilgung durch die Projektgesellschaft wieder neu investieren kann. Dabei kann es sich um noch zu entwickelnde Projekte handeln, die nach ihrer Fertigstellung verkauft werden. Zudem ist laut der Werbebroschüre der Vermögensanlage vorgesehen, dass die Emittentin auch den Handel und die Aufbereitung von Projekten finanziert. Hierbei soll die Emittentin mittelbar in Bestandsanlagen und Projekte investieren, die sich für einen sofortigen und gewinnbringenden Wiederverkauf eignen. Ein typisches Beispiel hierfür ist laut Werbebroschüre der Ankauf von einzelnen Anlagen, die zu einem Portfolio zusammengefasst werden, das für institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Stiftungen interessant sei.
Banken finanzieren in der Regel nicht die Entwicklungs- und Bauphasen von Projekten und den Projekthandel. Diese Vorhaben finanziert daher voraussichtlich ausschließlich oder größtenteils der Anleger mit seinem Nachrangdarlehenskapital.
Den Kaufpreis für fertiggestellte Anlagen und ihren Betrieb sollen die Projektgesellschaften dagegen planmäßig hauptsächlich mit Bankkapital finanzieren. Die Emittentin kalkuliert mit einer Bankkapitalquote von 70 Prozent. Sie geht nach eigenen Angaben je nach Projektsituation aktuell von Bankzinssätzen von drei bis maximal sechs Prozent pro Jahr aus, im Durchschnitte bei drei bis vier Prozent, wobei die höheren Zinssätze beispielsweise für italienische Projekte einkalkuliert sind. Der durchschnittliche Zinssatz für die Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaften beträgt laut Prospektkalkulation 4,75 Prozent pro Jahr.
Die Investitionskriterien sehen keine bestimmte Verteilung auf Projektphasen und Projektbereich vor. Daher ist es grundsätzlich beispielsweise möglich, dass die Emittentin mittelbar nur in langfristig zu betreibende Bestandsanlagen investiert oder während der gesamten Laufzeit ausschließlich kurzfristigen Projekthandel finanziert. Zudem ist es beispielsweise nicht ausgeschlossen, dass die Emittentin das Anlegerkapital mittelbar nur in Solarprojekte oder vollständig in Stromspeicherprojekte investiert.
Ein langjähriger Investitionsschwerpunkt der TRS/te-Gruppe und von Stefan Keller sind Solarprojekte in Italien. Insofern ist es denkbar, dass aufgrund der vorhandenen Erfahrungen und Marktkenntnisse Solarprojekte in Italien auch für die Emittentin ein Investitionsschwerpunkt sein werden. Das ist aber noch offen, da die Emittentin noch keine Entscheidungen getroffen und noch keine projektbezogenen Verträge abgeschlossen hat. In Windenergieprojekte wird die Emittentin nach ihrer derzeitigen Einschätzung voraussichtlich nur in geringerem Umfang investieren, weil die Gewinnmargen zu gering seien. Bei Investitionen in Windenergieprojekte greift die Emittentin nach eigenen Angaben auf erfahrene Projektpartner zurück.
Im Vergleich zur Solar- und Windenergie handelt es sich bei Stromspeichern um einen sehr jungen Kapitalanlagemarkt. Zudem erhalten Stromspeicher für den von ihnen gelieferten Strom keine gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen. Stattdessen wird der Strom von Stromspeichern in Deutschland oftmals mit der EEG-Umlage und anderen Abgaben belastet. Grund hierfür ist die rechtlich, naturwissenschaftlich und energiepolitisch umstrittene Einstufung von Stromspeichern als Letztverbraucher, obwohl sie den Strom nicht verbrauchen, sondern zwischenspeichern.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Energiespeicher bringt das neue EEG 2017 Chancen für Stromspeicher mit sich, beispielsweise für Mieterstrommodelle. Auf der anderen Seite habe es aber wesentliche Hemmnisse beibehalten, insbesondere für gemischte Betriebsmodelle, bei denen nur ein Teil des Stroms EEG-Umlagepflichtig ist.
Auch deswegen besteht für die Emittentin nach ihrer Einschätzung im Projektbereich Stromspeicher die Herausforderung darin, geeignete Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu identifizieren, die Zinsleistung und Kapitalrückführung an die Emittentin sicherstellen können. Hinsichtlich möglicher Geschäftsmodelle ist die Emittentin nach eigenen Angaben in fortlaufenden Prüfungen und Gesprächen mit führenden Marktteilnehmern. Die Emittentin geht derzeit davon aus, dass bei Großspeichern die Erlöse aus der Bereitstellung der Speicherkapazität plus den Verkauf des gespeicherten Stroms zu erzielen sind. Dagegen sollen mittlere und kleinere Speicher vermietet werden.
Es gibt verschiedene Arten von Stromspeichern, beispielsweise Batteriespeicher, thermische und mechanische Speicher und Pumpspeicherkraftwerke. Letztere sind im Prospekt nicht ausgeschlossen, in der Werbebroschüre wird aber betont, dass aufgrund starker Umwelteingriffe ihr Ausbaupotential beschränkt sei. Bei den Ausführungen in der Werbebroschüre legt die Emittentin den Schwerpunkt auf Batterien (Lithium-Ionen) für die Speicherung von Solarstrom.
Laut Broschüre waren 2015 41 Prozent der neu installierten Solaranlagen mit einem Batteriespeicher ausgestattet. Im Ergebnis bedeutete das mehr als 19.000 neue Solarstrom-Batteriespeicher. Nach Einschätzung der Emittentin sind Batteriespeicher für sehr kleine Solaranlagen (bis zu 5 Kilowattpeak Leistung), wie sie beispielsweise im Rahmen der Angebote Solar Sprint Festzins I bis IV verbaut wurden, aktuell aber nicht wirtschaftlich. Daher setze die Emittentin voraussichtlich unter anderem auf größere Batteriespeicher.
Ökologische Wirkung
Die Projekte der Emittentin stehen noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Mögliche Investitionsbereiche sind Solarenergie, Windenergie und Stromspeicher. Solar- und Windenergieanlagen sind hinsichtlich der Stromversorgung eine sinnvolle Kombination, dass sie oftmals zu verschiedenen Tages- und Jahreszeiten besonders viel Strom produzieren. Stromspeicher verstärken diesen Ausgleichseffekt und können die Stromnetzstabilität erhöhen. Das ist besondere dann wichtig, wenn sich der Bau der geplanten Stromleitungen von Nord- nach Süddeutschland weiter verzögert. Zudem können Stromspeicher den Strom speichern, der sonst aufgrund einer Netzüberlastung nicht eingespeist oder nicht produziert werden könnte (Abregelung).
Auf diesem Wege erhöht sich letztlich der Anteil von erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung. Durch den Betrieb von Stromspeichern verringert sich somit die Stromgewinnung aus konventionellen Kraftwerken, so dass sich der CO2-Ausstoß im Bereich der Stromproduktion verringert.
Mit dem Nachrangdarlehenskapital will die Emittentin unter anderem die Bauphasen von Solar- und Windenergieanlagen und Stromspeichern finanzieren. Das Kapital kann somit innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Zudem wäre es möglich, dass ohne das einzuwerbende Nachrangdarlehenskapital ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden können, da die Banken in der Regel die Projektentwicklungs- und Bauphasen von erneuerbaren Energien nicht finanzieren.
Bildhinweis: Die Module im UDI-Solarpark Ingolstadt können sich in optimale Stellung zur Sonne drehen und so den Stromertrag erhöhen. Auch das Nachrangdarlehen te energy sprint Festzins I soll Solaranlagen finanzieren. / Foto: UDI
Risiko
Beim Nachrangdarlehen ist die Verzinsung und Rückzahlung des Anlegerkapitals solange und soweit ausgeschlossen, wie deren Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Es ist möglich, dass die Emittentin weiteres Fremdkapital aufnimmt, das vorrangig vor dem Nachrangdarlehen zu bedienen ist. Die Projektgesellschaften finanzieren sich laut Prospektprognose zu 70 Prozent durch Bankkapital, das in der Regel vorrangig zu bedienen und besichert ist. Die Ansprüche der Anleger sind hingegen nicht besichert.
Bei Vollplatzierung beträgt laut Prospekt die Eigenkapitalquote der Emittentin 0,1 Prozent und die Eigenkapitalquote der fiktiven Projektgesellschaft ca. 0,02 Prozent. Auch deswegen ist das vorliegende Nachrangdarlehen seinem Wesen nach eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion für die Anleger.
Laut Prospekt ist es möglich, dass Stefan Keller Allein- oder Mehrheitsgesellschafter von Projektgesellschaften ist, die von der Emittentin Nachrangdarlehen erhalten. Keller ist Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin und zudem ein Hauptgesellschafter der te-Gruppe, die unter anderem Leistungen im Bereich Risikomanagement und Projektauswahl für die Emittentin erbringt. Keller selbst ist als Kommanditist nur mit 1.000 Euro bei der Emittentin des Nachrangdarlehens investiert.
Aufgrund der Verflechtungen besteht das Risiko von Interessenkonflikten, die aus finanziellen Erwägungen zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden könnten. Zudem stehen die Projektgesellschaften der Emittentin noch nicht fest. Daher ist auch noch nicht bekannt, in welchem Umfang die te-Gruppe und deren handelnde Personen von den Projektgesellschaften finanzielle Leistungen erhält (z. B. Geschäftsführungsvergütungen, Projektvermittlungsprovisionen).
Die Emittentin ist von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei den Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten, Stromerträge unter der Prognose liegen oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Die Emittentin kann mittelbar in Projekte im EU-Ausland investieren, die beispielsweise mit höheren Rechts- und Projektrisiken verbunden sein können. Es ist möglich, dass die Emittentin mittelbar in höherem Umfang in Solarprojekte in Italien investiert. Italien steckt in einer Regierungs-, Verschuldungs- und Bankenkrise.
Die Emittentin plant, neben Solar- und Windenergieprojekte auch Stromspeicherprojekte zu finanzieren. Im Vergleich zum Kapitalanlagebereich Solar- und Windenergie gibt es bei Stromspeichern noch keine langjährig erprobten Geschäftsmodelle im größeren Umfang. Daher kann ein erhöhtes Risiko bestehen, dass bei der technischen und kaufmännischen Beurteilung von möglichen Stromspeicher-Investitionen Fehleinschätzungen vorkommen und sich das Geschäftsmodell später während der laufenden Investition als nicht tragbar herausstellt.
Die Projektgesellschaften benötigen voraussichtlich zumindest teilweise eine Anschlussfinanzierung, um am Ende der Laufzeit die Nachrangdarlehen an die Emittentin zurückzahlen zu können. Alternativ ist es möglich, die Projektgesellschaften oder die Projekte zu verkaufen. Es besteht das Risiko, dass die zu erzielende Kaufpreise nicht ausreichen, um die Nachrangdarlehen (vollständig) zurückzahlen.
Insbesondere im Bereich Stromspeicher gibt es weniger Erfahrungswerte, ob Banken mehrere Jahre alte, vermietete Stromspeicher zu wirtschaftlich tragbaren Konditionen finanzieren und welche Kaufpreise institutionelle Anleger für Stromspeicher-Portfolien zu zahlen bereit sind. Bei Stromspeichern besteht auch das Risiko, dass sie in fünf Jahren technologisch veraltet sind und damit deutlich an Wert verlieren.
Stärken
Streuung der Investitionen über drei verschiedene Bereiche geplant
Erfahrene Initiatoren
Geringe Nebenkostenquote
Schwächen
Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiken möglich
Investitionen noch festzulegen, Kriterien weit gefasst
Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Die Projekte der Emittentin stehen noch nicht fest. Es gibt für die einzelnen Investitionsbereiche keine Mindest- oder Höchstquoten gemessen am späteren Gesamtportfolio der Emittentin. Die Emittentin plant, in Solarenergie-, Windenergie- und Stromspeicherprojekte zu investieren. Der Zinssatz für die Anleger von durchschnittlich 3,5 Prozent pro Jahr ist vergleichsweise niedrig. Falls die Emittentin nur oder hauptsächlich in bestehende Solar- und Windenergieanlagen in Deutschland investieren sollte, wäre der Zinssatz marktüblich und angemessen hoch.
Es ist aber auf Basis der Investitionskriterien beispielsweise auch möglich, dass das Anlegerkapital ausschließlich oder hauptsächlich in Solar-Projektentwicklungen im EU-Ausland, in noch nicht langjährig erprobte Stromspeicher-Geschäftsmodelle oder in den kurzfristigen Projektehandel fließt. In diesem Fall wäre der niedrige Zinssatz nicht angemessen hoch. Eine Bewertung des Zinssatzes ist aber auch abhängig davon, ob die Emittentin in mehrere kleinere Projekte aus allen drei Bereichen Solar, Wind und Stromspeicher investiert und damit die Risiken breiter streut, oder nur in ein oder zwei große Projekte aus einem einzigen Bereich.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die konkreten Investitionen noch nicht bekannt sind. Die Emittentin plant Investitionen in Solarenergie-, Windenergie- und Stromspeicherprojekte. Projekte aus diesen drei Bereichen haben in der Regel eine positive Nachhaltigkeitswirkung, die sich im Falle ihrer Kombination noch verstärkt.
ECOreporter.de-Empfehlung
Der Prospekt und die Investitionskriterien lassen der erfahrenen Emittentin viel Handlungsspielraum. Sie kann damit auf Marktänderungen flexibel reagieren und Investitionsmöglichkeiten wahrnehmen. Für den Anleger ist eine fundierte Bewertung des Verhältnisses von Zins zu Risiko vor Bekanntgabe der Investitionen nicht möglich. Anleger dieses Nachrangdarlehens vertrauen darauf, dass die Emittentin mit der Auswahl der Projekte ein angemessenes Zins/Risiko-Verhältnis herstellt.
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Basisdaten
Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin: te energy sprint I GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 15,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2021 (Plan), Kündigung erstmals zum 31.12.2020 möglich
Zinsen: 3,0 Prozent pro Jahr (bis 31.12.2018), 3,5 Prozent pro Jahr (1.1.2019 bis 31.12.2020), 4,5 Prozent (1.1.2021 bis 31.12.2021)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse