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Neue Details zur Insolvenz der Asian Bamboo AG
Das vorläufige Insolvenzverfahren des Bambusplantagenbetreibers Asian Bamboo AG nimmt Fahrt auf. Inzwischen ist bekannt, wer das vorläufige Verfahren als Insolvenzverwalter leitet. Der Jurist, der zunächst als Gutachter zu dem Verfahren hinzugezogen worden war, hat inzwischen die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des deutsch-chinesischen Unternehmens mit Sitz in Hamburg. Außerdem sind zwei der drei Vorstände inzwischen zurückgetreten.
Vorläufiger Insolvenzverwalter der Asian Bamboo AG ist der Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von der ortsansässigen Kanzlei Brinkmann & Partner. Das geht aus den Bekanntmachungen des zuständigen Gerichts hervor. Morgen führt das Verfahren schon seit gut zweieinhalb Wochen. Erst jetzt allerdings erklärte die Asian Bamboo AG in einer knappen Pflichtmitteilung, dass das zuständige Gericht einen Insolvenzverwalter bestellt hat – ohne einen Namen zu nennen.
„Nach seinen ersten Feststellungen ist die Asian Bamboo AG derzeit nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro zu bedienen und daher zurzeit zahlungsunfähig“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter nach seinem Amtsantritt. Die Verantwortlichen der Asian Bamboo AG mühten sich in den vergangenen zwei Wochen des laufenden Verfahrens, die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens mit Hilfe des Abverkaufs der verbliebenen Plantagen in der chinesischen Provinz Fujan abzuwenden (lesen Sie mehr zum Insolvenzantrag und den Hintergründen). „Nach Einschätzung des Vorstandes ist die Asian Bamboo AG nicht überschuldet, da die Vermögenswerte in China die Verbindlichkeiten bei Weitem übersteigen sollen“, erklärte der vorläufige Insolvenzverwalter dazu. „Der Vorstand und ich haben uns darauf verständigt, das bereits eingeleitete Programm zum Verkauf einzelner Bambusplantagen gemeinsam unter meiner Aufsicht fortzuführen, um Liquidität zur Beseitigung der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit zu generieren“, erklärte der Jurist Dr. Morgen. Der weitere Verfahrensverlauf werde vom Erfolg des Verkaufsprogramms abhängen. Das zuständige Amtsgericht erließ inzwischen ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Asian-Bamboo-Verantwortlichen, so dass der Insolvenzverwalter ganz allein das Heft des Handelns in Händen hält.
Zwei Führungskräfte gehen von Bord
Auch an der Spitze der Asian Bamboo AG hat sich etwas getan: Finanzchef Peter Sjövall ( Chief Financial Officer, CFO) und der für das das operative Geschäft zuständige Jiang Haiyan (Chief Operating Officer, COO) sind zurückgetreten. Das gab die Asian Bamboo AG heute bekannt. Alleiniger Vorstand sei nun Lin Zuojun, der Gründer und Großaktionär des Unternehmens.
Knapp zweieinhalb Monate bevor die Asian Bamboo AG selbst Ende Mai 2015 Insolvenz beantragte, hatten maßgebliche Kreditgeber ihrerseits Insolvenz für die Asian Bamboo beantragt. Diese Gläubiger hatten zuvor Monate lang die vorzeitige und sofortige Rückzahlung zweier Darlehen gefordert (mehr lesen Sie hier).
Asian Bamboo AG: ISIN DE000A0M6M79 / WKN A0M6M7
Vorläufiger Insolvenzverwalter der Asian Bamboo AG ist der Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von der ortsansässigen Kanzlei Brinkmann & Partner. Das geht aus den Bekanntmachungen des zuständigen Gerichts hervor. Morgen führt das Verfahren schon seit gut zweieinhalb Wochen. Erst jetzt allerdings erklärte die Asian Bamboo AG in einer knappen Pflichtmitteilung, dass das zuständige Gericht einen Insolvenzverwalter bestellt hat – ohne einen Namen zu nennen.
„Nach seinen ersten Feststellungen ist die Asian Bamboo AG derzeit nicht in der Lage, fällige Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 20 Millionen Euro zu bedienen und daher zurzeit zahlungsunfähig“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter nach seinem Amtsantritt. Die Verantwortlichen der Asian Bamboo AG mühten sich in den vergangenen zwei Wochen des laufenden Verfahrens, die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens mit Hilfe des Abverkaufs der verbliebenen Plantagen in der chinesischen Provinz Fujan abzuwenden (lesen Sie mehr zum Insolvenzantrag und den Hintergründen). „Nach Einschätzung des Vorstandes ist die Asian Bamboo AG nicht überschuldet, da die Vermögenswerte in China die Verbindlichkeiten bei Weitem übersteigen sollen“, erklärte der vorläufige Insolvenzverwalter dazu. „Der Vorstand und ich haben uns darauf verständigt, das bereits eingeleitete Programm zum Verkauf einzelner Bambusplantagen gemeinsam unter meiner Aufsicht fortzuführen, um Liquidität zur Beseitigung der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit zu generieren“, erklärte der Jurist Dr. Morgen. Der weitere Verfahrensverlauf werde vom Erfolg des Verkaufsprogramms abhängen. Das zuständige Amtsgericht erließ inzwischen ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Asian-Bamboo-Verantwortlichen, so dass der Insolvenzverwalter ganz allein das Heft des Handelns in Händen hält.
Zwei Führungskräfte gehen von Bord
Auch an der Spitze der Asian Bamboo AG hat sich etwas getan: Finanzchef Peter Sjövall ( Chief Financial Officer, CFO) und der für das das operative Geschäft zuständige Jiang Haiyan (Chief Operating Officer, COO) sind zurückgetreten. Das gab die Asian Bamboo AG heute bekannt. Alleiniger Vorstand sei nun Lin Zuojun, der Gründer und Großaktionär des Unternehmens.
Knapp zweieinhalb Monate bevor die Asian Bamboo AG selbst Ende Mai 2015 Insolvenz beantragte, hatten maßgebliche Kreditgeber ihrerseits Insolvenz für die Asian Bamboo beantragt. Diese Gläubiger hatten zuvor Monate lang die vorzeitige und sofortige Rückzahlung zweier Darlehen gefordert (mehr lesen Sie hier).
Asian Bamboo AG: ISIN DE000A0M6M79 / WKN A0M6M7