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Neue Niedrigpreise: Wie Enertrag und Energiekontor planen
Seit 2017 gilt für neue Windenergieprojekte in Deutschland ein Ausschreibungsverfahren. Inzwischen sind zwei Ausschreibungsrunden abgeschlossen. Und diese haben den Windenergiemarkt in Deutschland umgewälzt. Die Zuschlagswerte waren in ersten Ausschreibungsrunde mit ca. 5,2 bis rund 5,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) schon niedrig. Sie sind in der zweiten Ausschreibungsrunde mit durchschnittlich rund 4,3 Cent/kWh noch einmal deutlich gesunken. 4,3 Cent ist nur noch gut die Hälfte des vor einem Jahr geltenden Einspeisetarifs.
Ist es möglich, Windenergieprojekte mit so einer niedrigen Vergütung rentabel zu realisieren und zu betreiben? Selbst wenn nicht nur die Projektierer, sondern auch Windkraftanlagen-Hersteller und Verpächter sich mit deutlich geringeren Vergütungen und Gewinnmargen zufrieden geben - kann das wirtschaftlich funktionieren? Sind bei Windkraftanlagen auf Sicht von drei bis fünf Jahren enorme Effizienzsteigerungen zu erwarten?
Wir hatten bereits mehrfach über die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden berichtet und warum die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften zu einem Markteinbruch auf dem deutschen Windenergiemarkt ab 2019 führen könnte.
Ein großer (mittelbarer) Gewinner der ersten Ausschreibungsrunde war die Enertrag AG aus Dauerthal in Brandenburg. Der etablierte Windkraftprojektierer wurde im April 2017 von 13 Bürgerenergiegesellschaften als Generalübernehmer vertraglich mit der Entwicklung und der schlüsselfertigen Errichtung von deren Windenergieprojekten, die in der ersten Ausschreibung einen Zuschlag erhielten, beauftragt. Das Auftragsvolumen beläuft sich nach Angaben von Enertrag gemäß der Generalübernehmerverträge auf zusammen rund 365 Millionen Euro. Die Enertrag AG bietet derzeit eine Anleihe zur Zeichnung an. ECOreporter.de hatte das Angebot in einem ECOanlagecheck analysiert.
Bildhinweis: Windpark von Enertrag. / Foto: Unternehmen
UKA räumt bei der zweiten Ausschreibungsrunde ab
In der zweiten Ausschreibungsrunde ging laut Bundesnetzagentur die Mehrheit der Zuschläge an Windenergie-Gesellschaften, aus deren Geboten ersichtlich wird, dass sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Dabei handelt es sich um die UKA-Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Meißen in Sachsen. UKA hat nach eigenen Angaben in 2016 Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von zusammen über 200 Megawatt (MW) in Deutschland realisiert.
Bei der zweiten Ausschreibungsrunde haben Tochtergesellschaften der Unternehmensgruppe UKA fünf Zuschläge mit insgesamt 29,55 MW erhalten. Zusätzlich stand UKA nach eigenen Angaben Bürgerenergiegesellschaften als Windparkentwickler zur Seite. 37 dieser Bürgerenergiegesellschaften mit einem Gebotsumfang von 659,70 MW wurden den Angaben nach bezuschlagt. Die Bürgerenergie-Partner von UKA sind Kommanditgesellschaften, in denen UKA nicht als stimmberechtigter Gesellschafter beteiligt ist.
Trotz ihrer und der Erfolge ihrer Partner sieht UKA das Ausschreibungsverfahren nicht durchweg positiv, wie das Unternehmen gegenüber ECOreporter.de ausführt: "Wir sehen die aktuellen Bedingungen insofern kritisch, als dass eine Ungleichbehandlung zwischen genehmigten und nichtgenehmigten Projekten besteht. Nicht-Bürgerenergiegesellschaften mit Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben aktuell eine äußerst geringe Chance auf Zuschlagserteilung. Die derzeitige Regelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zu Bürgerenergiegesellschaften erfordert es momentan, dass Windparkentwickler mit Bürgerenergiegesellschaften Partnerschaften eingehen."
Sind die Windenergieprojekte der zweiten Ausschreibungsrunde rentabel?
Die bezuschlagten Bürgerenergiegesellschaften ohne Baugenehmigung haben bis ins Jahr 2022 hinein Zeit, ihre Windkraftprojekte zu realisieren. Die Bürgerenergiegesellschaften setzen dabei, wie auch der Bundesverband Windenergie in einem Hintergrundpapier ausführt, "kalkulatorisch auf Effizienzgewinne von heute noch nicht im Markt etablierten Anlagentechnologien".
Wie realistisch sind diese Effizienzgewinne zum heutigen Zeitpunkt zu kalkulieren? UKA führt gegenüber ECOreporter.de aus: "Die Zuschlagspreise für die von uns betreuten Projekte sind auskömmlich. Wir haben, das möchten wir betonen, keinesfalls spekuliert, sondern knallhart kalkuliert. Daher gehen wir davon aus, dass alle von UKA betreuten Windenergieprojekte, die einen Zuschlag erhielten, auch binnen der gesetzlichen Fristen verwirklicht werden können. Hier kommt die vorab beschriebene Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften zum Tragen. Sie brauchen keine Bau- und Betriebsgenehmigung und können mit Windenergieanlagen planen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt marktreif werden. Und hier haben wir in unseren Berechnungen in der Tat uns bekannte Effizienzsteigerungen künftiger Windenergieanlagen-Typen berücksichtigt." ECOreporter.de hat die neuen Windkraftanlagen-Entwicklungen der Hersteller Nordex, Vestas, Enercon und GE hier vorgestellt.
2018 steigende Zuschlagspreise für Windkraftprojekte?
Bereits infolge der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde hat der Gesetzgeber die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften für die ersten Ausschreibungsverfahren in 2018 gekippt. In den Ausschreibungsrunden im nächsten Jahr müssen auch Bürgerenergiegesellschaften eine Baugenehmigung vorweisen können, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, so dass für alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen gelten. Damit sollte sich aus Sicht der Geschäftsleitung der Energiekontor AG "das Preisgefüge wieder auf niedrigem Niveau stabilisieren."
Im Halbjahresbericht 2017 führt der Projektentwickler aus Bremen weiter aus, dass "das aktuell bereits sehr niedrige Preisniveau die gesamte Branche mit allen an der Projektrealisierung beteiligten Wertschöpfungsstufen vor große wirtschaftliche Herausforderungen für 2018 und die nachfolgenden Jahre stellt." Gleichzeitig bieten derartige Veränderungsprozesse aber auch Marktchancen. Energiekontor hält nach eigenen Angaben an dem Ziel fest, die Preisführerschaft bei den Stromgestehungskosten zu übernehmen und mittelfristig sämtliche Projekte ohne Fördermaßnahmen zu realisieren.
In windreichen Regionen - mit großen Standorten für Windparks wie in Schottland - ist dies nach Angaben von Energiekontor bereits heute möglich. Energiekontor hat Mitte des Jahres eine Anleihe auf den Markt gebracht. Wir haben die Stufenzinsanleihe X der Energiekontor AG hier analysiert.
Zunächst steht in diesem Jahr noch eine dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieprojekte an Land in Deutschland an. Gebotstermin ist der 1. November 2017, so dass mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse im Verlauf des Novembers zu rechnen ist.
Ist es möglich, Windenergieprojekte mit so einer niedrigen Vergütung rentabel zu realisieren und zu betreiben? Selbst wenn nicht nur die Projektierer, sondern auch Windkraftanlagen-Hersteller und Verpächter sich mit deutlich geringeren Vergütungen und Gewinnmargen zufrieden geben - kann das wirtschaftlich funktionieren? Sind bei Windkraftanlagen auf Sicht von drei bis fünf Jahren enorme Effizienzsteigerungen zu erwarten?
Wir hatten bereits mehrfach über die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden berichtet und warum die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften zu einem Markteinbruch auf dem deutschen Windenergiemarkt ab 2019 führen könnte.

Bildhinweis: Windpark von Enertrag. / Foto: Unternehmen
UKA räumt bei der zweiten Ausschreibungsrunde ab
In der zweiten Ausschreibungsrunde ging laut Bundesnetzagentur die Mehrheit der Zuschläge an Windenergie-Gesellschaften, aus deren Geboten ersichtlich wird, dass sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Dabei handelt es sich um die UKA-Unternehmensgruppe mit Hauptsitz in Meißen in Sachsen. UKA hat nach eigenen Angaben in 2016 Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von zusammen über 200 Megawatt (MW) in Deutschland realisiert.
Bei der zweiten Ausschreibungsrunde haben Tochtergesellschaften der Unternehmensgruppe UKA fünf Zuschläge mit insgesamt 29,55 MW erhalten. Zusätzlich stand UKA nach eigenen Angaben Bürgerenergiegesellschaften als Windparkentwickler zur Seite. 37 dieser Bürgerenergiegesellschaften mit einem Gebotsumfang von 659,70 MW wurden den Angaben nach bezuschlagt. Die Bürgerenergie-Partner von UKA sind Kommanditgesellschaften, in denen UKA nicht als stimmberechtigter Gesellschafter beteiligt ist.
Trotz ihrer und der Erfolge ihrer Partner sieht UKA das Ausschreibungsverfahren nicht durchweg positiv, wie das Unternehmen gegenüber ECOreporter.de ausführt: "Wir sehen die aktuellen Bedingungen insofern kritisch, als dass eine Ungleichbehandlung zwischen genehmigten und nichtgenehmigten Projekten besteht. Nicht-Bürgerenergiegesellschaften mit Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz haben aktuell eine äußerst geringe Chance auf Zuschlagserteilung. Die derzeitige Regelung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zu Bürgerenergiegesellschaften erfordert es momentan, dass Windparkentwickler mit Bürgerenergiegesellschaften Partnerschaften eingehen."
Sind die Windenergieprojekte der zweiten Ausschreibungsrunde rentabel?
Die bezuschlagten Bürgerenergiegesellschaften ohne Baugenehmigung haben bis ins Jahr 2022 hinein Zeit, ihre Windkraftprojekte zu realisieren. Die Bürgerenergiegesellschaften setzen dabei, wie auch der Bundesverband Windenergie in einem Hintergrundpapier ausführt, "kalkulatorisch auf Effizienzgewinne von heute noch nicht im Markt etablierten Anlagentechnologien".
Wie realistisch sind diese Effizienzgewinne zum heutigen Zeitpunkt zu kalkulieren? UKA führt gegenüber ECOreporter.de aus: "Die Zuschlagspreise für die von uns betreuten Projekte sind auskömmlich. Wir haben, das möchten wir betonen, keinesfalls spekuliert, sondern knallhart kalkuliert. Daher gehen wir davon aus, dass alle von UKA betreuten Windenergieprojekte, die einen Zuschlag erhielten, auch binnen der gesetzlichen Fristen verwirklicht werden können. Hier kommt die vorab beschriebene Privilegierung der Bürgerenergiegesellschaften zum Tragen. Sie brauchen keine Bau- und Betriebsgenehmigung und können mit Windenergieanlagen planen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt marktreif werden. Und hier haben wir in unseren Berechnungen in der Tat uns bekannte Effizienzsteigerungen künftiger Windenergieanlagen-Typen berücksichtigt." ECOreporter.de hat die neuen Windkraftanlagen-Entwicklungen der Hersteller Nordex, Vestas, Enercon und GE hier vorgestellt.
2018 steigende Zuschlagspreise für Windkraftprojekte?
Bereits infolge der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde hat der Gesetzgeber die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften für die ersten Ausschreibungsverfahren in 2018 gekippt. In den Ausschreibungsrunden im nächsten Jahr müssen auch Bürgerenergiegesellschaften eine Baugenehmigung vorweisen können, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, so dass für alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen gelten. Damit sollte sich aus Sicht der Geschäftsleitung der Energiekontor AG "das Preisgefüge wieder auf niedrigem Niveau stabilisieren."
Im Halbjahresbericht 2017 führt der Projektentwickler aus Bremen weiter aus, dass "das aktuell bereits sehr niedrige Preisniveau die gesamte Branche mit allen an der Projektrealisierung beteiligten Wertschöpfungsstufen vor große wirtschaftliche Herausforderungen für 2018 und die nachfolgenden Jahre stellt." Gleichzeitig bieten derartige Veränderungsprozesse aber auch Marktchancen. Energiekontor hält nach eigenen Angaben an dem Ziel fest, die Preisführerschaft bei den Stromgestehungskosten zu übernehmen und mittelfristig sämtliche Projekte ohne Fördermaßnahmen zu realisieren.
In windreichen Regionen - mit großen Standorten für Windparks wie in Schottland - ist dies nach Angaben von Energiekontor bereits heute möglich. Energiekontor hat Mitte des Jahres eine Anleihe auf den Markt gebracht. Wir haben die Stufenzinsanleihe X der Energiekontor AG hier analysiert.
Zunächst steht in diesem Jahr noch eine dritte Ausschreibungsrunde für Windenergieprojekte an Land in Deutschland an. Gebotstermin ist der 1. November 2017, so dass mit der Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse im Verlauf des Novembers zu rechnen ist.