Anleihen / AIF

Neue Regeln für geschlossene Fonds beschlossen

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat das Gesetz zur Regulierung Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Das AIFM-Umsetzungsgesetz ist mit fast 600 Seiten ein Mammutgesetz. Mit dem Gesetzentwurf wird ein in sich geschlossenes Regelwerk für alle Investmentfonds und ihre Manager geschaffen. Insbesondere entsteht damit ein einheitlicher Aufsichts- und Regelungsrahmen für bisher nicht oder nur wenig regulierte Finanzprodukte, zu denen auch geschlossene Fonds zählen.

Mit dem Gesetz ändern sich die Spielregeln für das Geschäft mit geschlossenen Fonds grundlegend. Es fällt aber weniger streng aus als ursprünglich von der Bundesregierung geplant. Ein erster Entwurf des Bundesfinanzministeriums aus 2012 wollte unter anderem die Mindestzeichnungssumme für Fonds, die ihr Kapital in ein einziges Projekt investieren, auf 50.000 Euro erhöhen. Damit Anleger mit kleineren Beträgen einsteigen können, hätte dann zum Beispiel ein geschlossener Windfonds mindestens in drei verschiedene Projekte investieren müssen. Auch sollten die Fonds ihre Projekte nur noch zu maximal 30 Prozent über Kredite finanzieren dürfen und einige Investitionsklassen wie etwa geschlossene Waldfonds für Privatanleger nicht mehr in Frage kommen.

Stattdessen erlaubt das nun beschlossene Gesetz nicht nur, dass die Fonds ihre Projekte zu maximal 60 Prozent über Kredite finanzieren. Während einer 18-monatigen Anlaufphase dürfen sie sogar diese Marke überschreiten. Diese Anlaufphase gilt ab dem Start der Platzierung. So will der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages den Initiatoren die Zwischenfinanzierung von Eigenkapital für den Ankauf von Investitionsobjekten ermöglichen.

Schon vor Monaten wurde die Mindestzeichnungssumme für Fonds, die ihr Kapital in ein einziges Projekt investieren, auf 20.000 Euro begrenzt. Jetzt hat der Finanzausschuss zudem festgelegt, dass solche Fonds nach Platzierungsbeginn ebenfalls 18 Monate Zeit haben, die für die Risikostreuung erforderlichen gesetzlichen Kriterien zu erfüllen und in mehrere Objekte zu investieren.

Hintergrund ist eine Richtlinie der EU-Kommission zu so genannten alternativen Investments (AIFM-Richtlinie). Sie gilt für alle Fonds, die bisher wenig geregelt sind und die von Anlegern Kapital einsammeln, um es nach einer festen Anlagestrategie zu investieren. Bis zum Juli 2013 will die Bundesregierung die EU-Vorgaben umsetzen.

Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V., die Interessenvertretung der Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland, begrüßt den Beschluss der Parlamentarier. „Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum Inkrafttreten des AIFM-Umsetzungsgesetzes“, hält VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba fest. „Die betroffenen Unternehmen wissen mit diesem Beschluss nun konkret, welche Anforderungen und Regelungen auf sie zukommen.“ Der VGF hatte die mit Veröffentlichung des ersten Diskussionsentwurfes zum AIFM-Umsetzungsgesetzt im Sommer 2012 entstandene Verunsicherung der Anbieter mehrfach kritisiert und gewarnt, dass bei zu harten Einschnitten die Entwicklung neuer Fonds und die wirtschaftliche Situation der Anbieterunternehmen nachhaltig belastet würde.

Auch die Rahmenbedingungen für Angebot und Vertrieb geschlossener Fonds sind ab Sommer 2013 neu. Anbieter brauchen dann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Zulassung Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) um bestehende Produkte weiter vertreiben zu können, oder neue auf den Markt zu bringen.
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