Anleihen / AIF

Photon Power AG im vorläufigen Insolvenzverfahren – Anleihe-Anleger betroffen

Die Photon Power AG  steht unter Gläubigerschutz. Das Amtsgericht Aachen hat ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist der Aachener Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth. Das hat das Gericht bekannt gegeben. Davon betroffen sind zahlreiche Anleger, die 2011 rund 7,2 Millionen Euro in Anleihen des Unternehmens investiert haben. ECOreporter.de hatte das Angebot in einem ECOanlagecheck untersucht und vom Investment abgeraten.

Es ist nicht das erste Insolvenzverfahren in der Aachener Photon-Gruppe, zu die die Photovoltaik-Fachzeitschrift Photon herausgibt. Seit Sommer  2014  läuft das Insolvenzverfahren die Photon Holding GmbH. Ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die Photon Publishing GmbH, die die Fachzeitschrift Photon herausgibt, ist 2014 nach kürzester Zeit wieder eingestellt worden. Ausgelöst worden, war dieses Verfahren durch Steuerschulden, die allerdings schnell beglichen worden waren, hatte Photon-Herausgeber Philippe Welter gegenüber ECOreporter.de dazu erklärt (mehr lesen Sie  hier).  Die Photon Publishing GmbH war an die Stelle der Photon Europe GmbH als Fachverlag getreten. Die Photon Europe hatte im Dezember 2012 Insolvenz angemeldet. Anfang 2015 folgte zunächst das Testlabor der Holding-Gesellschaft in die Insolvenz (ECOreporter.de  berichtete).

Seit wenigen Tagen läuft nun auch ein das vorläufige Insolvenzverfahren der Photon Power AG. Das Unternehmen betreibt Solaranlagen in Deutschland. Die zum Teil mit  den Mitteln der Anleihe-Emission von 2011 finanziert wurden. Die Anleihen sind je nach Laufzeit mit Zinsen zwischen 3,0 und 7,4 Prozent verzinst. Die Zinsausschüttungen sind jährlich am 15. Februar terminiert. Ob die nächste fällige Ausschüttung geleistet wird ist, ist offen.  Wenn es zum regulären Insolvenzverfahren kommt, können die Anleger als Anleihegläubiger darauf hoffen, ein Teil ihres Geldes über das Verfahren zurückzuerhalten. Wie groß die Chancen sind, Geld zurück zu bekommen ist allerdings offen. Das hängt in Insolvenzverfahren vor allem davon ab, welche Werte bei der betroffenen Unternehmen noch vorhanden sind, und inwiefern es andere Gläubiger gibt, deren Forderungen in dem Fall als voranging vor denen der Anleihe-Anleger gelten. Das können beispielsweise Banken sein.
Der ECOanlagecheck riet vom Investment ab

ECOreporter.de hatte in diesem  ECOanlagecheck vom Investment abgeraten. Ein wichtiges Argument war die Kapitalausstattung der Photon Power AG zum Zeitpunkt der Anleihe-Emission: „Es ist zu begrüßen, wenn neue Teilnehmer im Markt der Erneuerbaren Energien auftreten. Damit sie für Anleger interessante Produkte anbieten, sollten sie aber gut mit Kapital ausgestattet sein – was bei der Photon Power AG noch nicht gegeben ist.“ Damals lautete deshalb die Empfehlung von ECOreporter.de: „dauerhafte Erfolge der Photon Power AG abzuwarten“.
Anlegerschützer kritisierten die Photon Power AG 2013

Die Photon Power AG war bereits 2013 in die Kritik von Anlegerschützern geraten. Damals wurde bekannt, dass die Photon Power AG der Verlag Photon Europe GmbH ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 1,5 Millionen Euro gewährt hatte, das 2013 weitgehend zurückgezahlt worden ist. Anlegeschützer monierten das Darlehen. Schließlich hätten die Anleger in den Bau und Betrieb von Solaranlagen investiert. Das Geld dürfe deshalb nicht anders verwendet werden. Philippe Welter hatte die Kritik zurückgewiesen.  (mehr lesen Sie  hier).
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