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Pilot-Ausschreibungen für Solarparks sollen im April starten
Deutschlands Photovoltaikbranche steht einmal mehr vor einem möglichen Umbruch: Noch im Frühjahr sollen Solarpark-Vorhaben erstmals über Ausschreibungen vergeben werden - zunächst testweise. Ziel der Bundesregierung ist die Abschaffung der staatlich garantierten Einspeisevergütung. Dieses Kernelement des in 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hatte dafür gesorgt, dass Deutschland jahrelang ein Vorreiter der Energiewende war. Kritikern gilt das EEG-System jedoch weiterhin als Treiber der Energiekosten.
Mit eben diesem Argument will sich die Bundesregierung komplett von der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen verabschieden. Wird das Pilotprojekt bei der Photovoltaik als Erfolg gewertet, sollen die übrigen Erneuerbaren Energien folgen, beginnend ab 2017 mit der Windkraft. Noch im laufenden Monat soll ein neuer Gesetzentwurf beschlossen werden. Medien spekulieren über den 21. oder 28. Januar als Termin für den Kabinettsbeschluss. Es geht um die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV). Damit will die Bundesregierung Förderungen für Freiflächensolaranlagen nur noch über Ausschreibungen ermitteln und vergeben. Die erste Ausschreibungsrunde ist für April 2015 vorgesehen.
Drei Ausschreibungen pro Jahr, 500 Megawatt für 2015
Das Prinzip ist einfach: Die Projektierer treten in Auktionen gegeneinander an. Den Zuschlag bekommt derjenige, der das günstigste Angebot macht, also am wenigsten Fördermittel beansprucht. Zu teure Gebote fallen vom Tisch. Jährlich soll es drei Ausschreibungsrunden geben: jeweils zum 15. April, zum 1. August und zum 1. Dezember. Ausschreiber ist die Bundesnetzagentur. Für 2015 sollen nach diesen Regeln Vorhaben mit maximal 500 MW Leistungskapazität realisiert werden. Dafür rechnet die Bundesregierung mit 1.000 Hektar benötigter Fläche. Der Bau von Solaranlagen auf Ackerflächen wird in dem Entwurf auf maximal 200 Hektar jährlich beschränkt. 2016 soll die Ausschreibungsrahmen auf 400 MW begrenzt werden, 2017 schließlich auf 300 MW. Falls die angepeilten Ausbauziele nicht erreicht werden, sollen die folgenden Ausschreibungen gegebenenfalls aufgestockt werden.
Bieter sollen Vorleistungen erbringen
Bei den Standorten sollen die Bieter freie Wahl haben. Wer bei einer Auktion einsteigen will, muss mindestens für 100 kW mitbieten. Sodann muss er in Vorkasse gehen: Neben verschiedenen Nachweisen sollen die Bieter vier Euro pro kW ihres Gebots als „Erstsicherheit“ beibringen. Günstiger wird die Erstsicherheit, wenn das Projekt bereits forstgeschritten ist. Das gilt, wenn bereits ein Offenlegungsbeschluss, oder ein Bebauungsplan vorliegen. Gewinnt ein Bieter die Auktion, soll eine zweite Gebühr fällig werden: die „Zweitsicherheit“ in Höhe von 50 Euro je kW. Für ein Projekt mit 100 kW wären also 5.400 Euro als „Zweitsicherheit“ fällig. Im Gegenzug wird die Solaranlage für 20 Jahre gefördert. Als Fristbeginn nennt der Entwurf jedoch die Bekanntgabe der Förderberechtigung. Der Anspruch der EEG-Einspeisevergütung gilt dagegen ab dem Stromnetzanschluss. Hat ein Unternehmen die Ausschreibung gewonnen, bleiben zwei Jahre Zeit um, die Anlage zu realisieren. Gelingt das nicht, werden Strafzahlungen fällig. Wie teuer es wird, hängt vom Gebot ab.
Branche übt Kritik
In der Branche stößt der Gesetzentwurf auf deutliche Kritik: „Ich halte von diesen Plänen nichts. Branchen- und Verbraucherverbände und sogar Teile der Energiewirtschaft haben sich ebenfalls klar dagegen ausgesprochen“, sagt Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender von IBC Solar im ECOreporter.de-Interview, dass wir morgen in voller Länge veröffentlichen. „Wir lehnen Ausschreibungen ab, denn sie eignen sich grundsätzlich nicht, um die erneuerbaren Energien kostengünstig und mit breiter Beteiligung ausbauen. Das zeigen Erfahrungen in Frankreich oder den Niederlanden, wo die Kosten anders als erhofft nicht sanken und Ausbauziele am Ende nicht erreicht wurden“, sagt Marcel Keiffenheim. Er ist Ausschreibungs-Experte beim Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und Unternehmenssprecher des Hamburger Ökostromanbieters Greenpeace Energy. "Wir befürchten, dass insbesondere in der jetzt gewählten Form der Ausschreibung die Bürgerenergie ins Aus gerät“, so Keiffenheim. „Der verantwortliche Minister Sigmar Gabriel bedient ganz offensichtlich die Geschäftsinteressen großer Konzerne. Die erfolgreichen kleineren Akteure der Energiewende sollen wohl aus dem Markt gedrängt werden“, sagt er. „Es muss nachprüfbar sein, ob und in welchem Umfang sich Akteure der Bürgerenergie trotz der schlechten Rahmenbedingungen an Ausschreibungen beteiligen konnten“, fährt er fort. Sei dies nicht der Fall, müsse das Verfahren schnellst möglich korrigiert werden, fordert der Experte des BBEn.
Mit eben diesem Argument will sich die Bundesregierung komplett von der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen verabschieden. Wird das Pilotprojekt bei der Photovoltaik als Erfolg gewertet, sollen die übrigen Erneuerbaren Energien folgen, beginnend ab 2017 mit der Windkraft. Noch im laufenden Monat soll ein neuer Gesetzentwurf beschlossen werden. Medien spekulieren über den 21. oder 28. Januar als Termin für den Kabinettsbeschluss. Es geht um die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV). Damit will die Bundesregierung Förderungen für Freiflächensolaranlagen nur noch über Ausschreibungen ermitteln und vergeben. Die erste Ausschreibungsrunde ist für April 2015 vorgesehen.
Drei Ausschreibungen pro Jahr, 500 Megawatt für 2015
Das Prinzip ist einfach: Die Projektierer treten in Auktionen gegeneinander an. Den Zuschlag bekommt derjenige, der das günstigste Angebot macht, also am wenigsten Fördermittel beansprucht. Zu teure Gebote fallen vom Tisch. Jährlich soll es drei Ausschreibungsrunden geben: jeweils zum 15. April, zum 1. August und zum 1. Dezember. Ausschreiber ist die Bundesnetzagentur. Für 2015 sollen nach diesen Regeln Vorhaben mit maximal 500 MW Leistungskapazität realisiert werden. Dafür rechnet die Bundesregierung mit 1.000 Hektar benötigter Fläche. Der Bau von Solaranlagen auf Ackerflächen wird in dem Entwurf auf maximal 200 Hektar jährlich beschränkt. 2016 soll die Ausschreibungsrahmen auf 400 MW begrenzt werden, 2017 schließlich auf 300 MW. Falls die angepeilten Ausbauziele nicht erreicht werden, sollen die folgenden Ausschreibungen gegebenenfalls aufgestockt werden.
Bieter sollen Vorleistungen erbringen
Bei den Standorten sollen die Bieter freie Wahl haben. Wer bei einer Auktion einsteigen will, muss mindestens für 100 kW mitbieten. Sodann muss er in Vorkasse gehen: Neben verschiedenen Nachweisen sollen die Bieter vier Euro pro kW ihres Gebots als „Erstsicherheit“ beibringen. Günstiger wird die Erstsicherheit, wenn das Projekt bereits forstgeschritten ist. Das gilt, wenn bereits ein Offenlegungsbeschluss, oder ein Bebauungsplan vorliegen. Gewinnt ein Bieter die Auktion, soll eine zweite Gebühr fällig werden: die „Zweitsicherheit“ in Höhe von 50 Euro je kW. Für ein Projekt mit 100 kW wären also 5.400 Euro als „Zweitsicherheit“ fällig. Im Gegenzug wird die Solaranlage für 20 Jahre gefördert. Als Fristbeginn nennt der Entwurf jedoch die Bekanntgabe der Förderberechtigung. Der Anspruch der EEG-Einspeisevergütung gilt dagegen ab dem Stromnetzanschluss. Hat ein Unternehmen die Ausschreibung gewonnen, bleiben zwei Jahre Zeit um, die Anlage zu realisieren. Gelingt das nicht, werden Strafzahlungen fällig. Wie teuer es wird, hängt vom Gebot ab.
Branche übt Kritik
In der Branche stößt der Gesetzentwurf auf deutliche Kritik: „Ich halte von diesen Plänen nichts. Branchen- und Verbraucherverbände und sogar Teile der Energiewirtschaft haben sich ebenfalls klar dagegen ausgesprochen“, sagt Udo Möhrstedt, Vorstandsvorsitzender von IBC Solar im ECOreporter.de-Interview, dass wir morgen in voller Länge veröffentlichen. „Wir lehnen Ausschreibungen ab, denn sie eignen sich grundsätzlich nicht, um die erneuerbaren Energien kostengünstig und mit breiter Beteiligung ausbauen. Das zeigen Erfahrungen in Frankreich oder den Niederlanden, wo die Kosten anders als erhofft nicht sanken und Ausbauziele am Ende nicht erreicht wurden“, sagt Marcel Keiffenheim. Er ist Ausschreibungs-Experte beim Bündnis Bürgerenergie (BBEn) und Unternehmenssprecher des Hamburger Ökostromanbieters Greenpeace Energy. "Wir befürchten, dass insbesondere in der jetzt gewählten Form der Ausschreibung die Bürgerenergie ins Aus gerät“, so Keiffenheim. „Der verantwortliche Minister Sigmar Gabriel bedient ganz offensichtlich die Geschäftsinteressen großer Konzerne. Die erfolgreichen kleineren Akteure der Energiewende sollen wohl aus dem Markt gedrängt werden“, sagt er. „Es muss nachprüfbar sein, ob und in welchem Umfang sich Akteure der Bürgerenergie trotz der schlechten Rahmenbedingungen an Ausschreibungen beteiligen konnten“, fährt er fort. Sei dies nicht der Fall, müsse das Verfahren schnellst möglich korrigiert werden, fordert der Experte des BBEn.