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Projekte der ersten Solarauktion fast alle am Netz
Gute Bilanz für die erste deutsche Pilotausschreibung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen: 24 von 25 Projekten, die in der ersten Solarauktion im Jahr 2015 einen Zuschlag erhalten haben, sind fristgerecht in Betrieb genommen worden. Der Branchenverband BSW-Solar nahm dies zum Anlass und forderte die Bundesregierung auf, den Ausbaudeckel für Solaranlagen zu beseitigen.
96 Prozent der 2015 bezuschlagten Solarprojekte aus der allerersten Ausschreibung sind realisiert worden. Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit und verwies dabei auf eine Auswertung der Bundesnetzagentur. Die Behörde ist für die Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich. Am 8. Mai 2017 war die Frist für die Einreichung des Realisierungsnachweises abgelaufen.
Staatssekretär Rainer Baake aus dem Wirtschaftsministerium sprach von einem "hervorragenden Ergebnis". Die Fördersätze seien wettbewerblich ermittelt worden, und nun stehe fest, dass die Akteure ihre Projekte zu diesen Konditionen auch realisierten. Nur ein Projekt konnte nicht realisiert werden. Die dafür fällige Strafzahlung wird dem EEG-Konto gutgeschrieben.
Solar-Zuschlagswerte sind seit 2015 deutlich gesunken
Die Solarparks wurden zum größten Teil auf Flächen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt errichtet. Von den damals bei der ersten Auktion eingegangenen 170 Geboten erhielten 25 Projekte mit einer Leistung von insgesamt 157 Megawatt (MW) einen Zuschlag. Der durchschnittliche Zuschlagspreis lag bei dieser Ausschreibungsrunde bei 9,17 Eurocent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Zum Vergleich: Bei der ersten Ausschreibung nach dem EEG 2017 betrug der durchschnittliche Zuschlagswert 6,58 ct/kWh. (Link entfernt)
Vor dem Hintergrund erzielter Erzeugungskosten von 6 bis 7 Cent je Kilowattstunde fordert die Solarbranche von der Bundesregierung, den bestehenden Ausbaudeckel aufzuheben. "Mit 6,6 Cent je Kilowattstunde hat im Kraftwerksmaßstab erzeugter Solarstrom inzwischen in Deutschland die Erzeugungskosten von Strom aus neu errichteten fossil befeuerten Kraftwerken unterschritten. Es gibt keinen Grund mehr, die Photovoltaik weiter zu deckeln. Das jährliche Auktionsvolumen sollte zeitnah in einem ersten Schritt verdreifacht werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen und den wachsenden Ökostrombedarf – nicht zuletzt für die Elektromobilität – effizient und verbrauchsnah zu decken", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), Carsten Körnig. Eine weitere Kostensenkung von Solarstrom sei möglich, wenn gleichzeitig die Größen- und Standortbeschränkungen für neue Solarparks gelockert würden.
Nicht zielführend sei es, Solar- und Windkraft künftig gegeneinander in den Wettbewerb zu stellen, wie es von der Europäischen Union ab 2018 in einer ersten Pilotausschreibung gefordert wird. "Für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Energiewende brauche es zwei tragende Säulen: Windkraft und Solarenergie. Wissenschaftler empfehlen ein Verhältnis von 1:1 bei der installierten Leistung der beiden Technologien", so Körnig.
Nach übereinstimmender Einschätzung mit dem Bundesverband Windenergie werde es nicht gelingen, im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die einen ausgewogenen Mix Erneuerbarer Energien sicherstellten: "Sinnvoller wäre es, ergänzend zu technologiespezifische Ausschreibungen die Kombination verschiedener EE-Technologien auf geeignete Weise anzureizen", sagte Körnig von BSW-Solar.
Um die hohe Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung zu sichern, sei es schließlich wichtig, die Beteiligung von Bürgern und Energiegenossenschaften auch an größeren Photovoltaikprojekten wieder zu ermöglichen. Im Rahmen des aktuellen Ausschreibungsdesigns hätten diese gegenüber professionellen Investoren mit entsprechenden Portfolio-Vorteilen kaum eine Chance, Projekte zu gewinnen.
96 Prozent der 2015 bezuschlagten Solarprojekte aus der allerersten Ausschreibung sind realisiert worden. Das teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit und verwies dabei auf eine Auswertung der Bundesnetzagentur. Die Behörde ist für die Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich. Am 8. Mai 2017 war die Frist für die Einreichung des Realisierungsnachweises abgelaufen.
Staatssekretär Rainer Baake aus dem Wirtschaftsministerium sprach von einem "hervorragenden Ergebnis". Die Fördersätze seien wettbewerblich ermittelt worden, und nun stehe fest, dass die Akteure ihre Projekte zu diesen Konditionen auch realisierten. Nur ein Projekt konnte nicht realisiert werden. Die dafür fällige Strafzahlung wird dem EEG-Konto gutgeschrieben.
Solar-Zuschlagswerte sind seit 2015 deutlich gesunken
Die Solarparks wurden zum größten Teil auf Flächen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt errichtet. Von den damals bei der ersten Auktion eingegangenen 170 Geboten erhielten 25 Projekte mit einer Leistung von insgesamt 157 Megawatt (MW) einen Zuschlag. Der durchschnittliche Zuschlagspreis lag bei dieser Ausschreibungsrunde bei 9,17 Eurocent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Zum Vergleich: Bei der ersten Ausschreibung nach dem EEG 2017 betrug der durchschnittliche Zuschlagswert 6,58 ct/kWh. (Link entfernt)
Vor dem Hintergrund erzielter Erzeugungskosten von 6 bis 7 Cent je Kilowattstunde fordert die Solarbranche von der Bundesregierung, den bestehenden Ausbaudeckel aufzuheben. "Mit 6,6 Cent je Kilowattstunde hat im Kraftwerksmaßstab erzeugter Solarstrom inzwischen in Deutschland die Erzeugungskosten von Strom aus neu errichteten fossil befeuerten Kraftwerken unterschritten. Es gibt keinen Grund mehr, die Photovoltaik weiter zu deckeln. Das jährliche Auktionsvolumen sollte zeitnah in einem ersten Schritt verdreifacht werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, um die Klimaschutzziele doch noch zu erreichen und den wachsenden Ökostrombedarf – nicht zuletzt für die Elektromobilität – effizient und verbrauchsnah zu decken", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), Carsten Körnig. Eine weitere Kostensenkung von Solarstrom sei möglich, wenn gleichzeitig die Größen- und Standortbeschränkungen für neue Solarparks gelockert würden.
Nicht zielführend sei es, Solar- und Windkraft künftig gegeneinander in den Wettbewerb zu stellen, wie es von der Europäischen Union ab 2018 in einer ersten Pilotausschreibung gefordert wird. "Für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Energiewende brauche es zwei tragende Säulen: Windkraft und Solarenergie. Wissenschaftler empfehlen ein Verhältnis von 1:1 bei der installierten Leistung der beiden Technologien", so Körnig.
Nach übereinstimmender Einschätzung mit dem Bundesverband Windenergie werde es nicht gelingen, im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die einen ausgewogenen Mix Erneuerbarer Energien sicherstellten: "Sinnvoller wäre es, ergänzend zu technologiespezifische Ausschreibungen die Kombination verschiedener EE-Technologien auf geeignete Weise anzureizen", sagte Körnig von BSW-Solar.
Um die hohe Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung zu sichern, sei es schließlich wichtig, die Beteiligung von Bürgern und Energiegenossenschaften auch an größeren Photovoltaikprojekten wieder zu ermöglichen. Im Rahmen des aktuellen Ausschreibungsdesigns hätten diese gegenüber professionellen Investoren mit entsprechenden Portfolio-Vorteilen kaum eine Chance, Projekte zu gewinnen.