Anleihen / AIF

Prokon-Insolvenz: Anlegervertreter bringen sich in Stellung – Ex-Chef mischt mit

Der nächste wichtige Termin für die Gläubiger des insolventen Windkraftprojektierers Prokon ist der 22. Juli 2014. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin hat für diesen Tag zur Gläubigerversammlung geladen. Ein zentraler Punkt der Veranstaltung wird die Wahl eines Gläubigervertreters sein, der die Interessen der  Kleinanleger vertritt, die Genussrechte der Prokon Regenerative Energien GmbH gezeichnet haben. Ursprünglich hatten 75.000 Anleger zusammen 1,4 Milliarden Euro investiert.

Im Vorfeld positionieren sich verschiedene Gruppierungen, die den Anlegern nahelegen, ihnen Vollmachten auszustellen. Neben einigen Anwaltskanzleien treten so unter anderem die „Freunde von Prokon“ auf, eine Interessengemeinschaft, die den ehemaligen Geschäftsführer Carsten Rodbertus in den letzten Wochen vor der Insolvenz Ende Januar 2014 noch dabei unterstützt hatte, die Anleger davon abzuhalten, ihr Kapital aus dem Unternehmen abzuziehen. Im Verlauf des zunächst vorläufigen  Insolvenzverfahrens war der Verein jedoch von Rodbertus abgerückt.  Rodbertus war in dieser Zeit vom Insolvenzverwalter Penzlin fristlos entlassen worden. Dabei hatte der Jurist dem einstigen Chef speziell bezüglich der Bilanzführung unter seiner Ägide ein schlechtes Zeugnis ausgestellt (ECOreporter.de  berichtete). Kritik übte Penzlin aucj an Investitionen in Waldgebiete in Rumänien, die jüngst Schlagzeilen machten (mehr erfahren Sie  hier). Rodbertus kritisierte den Insolvenzverwalter seinerseits ebenfalls schwer (mehr dazu lesen Sie  hier).

Neue Prokon AG wirbt um Vollmachten von Genussrechteinhabern

Der  geschasste Gründer und Ex-Geschäftsführer Rodbertus selbst  versucht ebenfalls erneut Einfluss auf das Verfahren zurückzugewinnen.  Gemeinsam mit Alfons Sattler wirbt Rodbertus auf der Homepage seiner neu gegründeten Prokon AG dafür, dass die Anleger seinem neuen Unternehmen Vollmachten als Gläubigervertreter ausstellen. Als Ziel gibt Rodbertus an, „der  Zerschlagung von Prokon entgegenwirken“ zu wollen. In dem Apell heißt es unter anderem:  „Wenn Sie wahre Freunde von PROKON sind und uns weiterhin vertrauen, setzen Sie ein Zeichen – für eine lebenswerte Zukunft, für den Werterhalt der Genussrechte und für den Erhalt von Arbeitsplätzen – und unterstützen uns mit der Zeichnung eines Nachrang-Darlehens mit Überschussbeteiligung der Prokon AG.“

Insolvenzverwalter echnet mit bis zu 70 Protent Verlust für Anleger

Fest steht bereits jetzt, dass die Anleger sich auf schwere Verluste einstellen müssen. Nach Schätzungen von Insolvenzverwalter Penzlin wird die Insolvenzquote zwischen 30 und 60 Prozent liegen. Das bedeutet, dass die Anleger sich auf Verluste zwischen 40 und 70 Prozent einstellen müssten. Die Gläubiger sollen Penzlin zufolge erst zwischen Juli bis Mitte September 2014 Zeit dazu haben, ihre Forderungen in der Insolvenztabelle einzutragen.  Am 15. Januar 2015 ist eine schriftliche Prüfung der Insolvenztabelle anberaumt. Das  heißt, die Anleger bekommen frühestens 2015 Klarheit darüber, wie viel Geld sie zurückerhalten. Im Frühjahr 2015 könne möglicherweise auch über einen Insolvenzplan abgestimmt werden, hatte Penzlin in Aussicht gestellt.

Eine politische Konsequenz aus der spektakulären Pleite von Prokon sind strengere Reglen am sogenannten grauen Kapitalmarkt: Wie diese aussehen sollen, soll am morgigen Donnerstag, 22. Mai, in Berlin vorgestellt werden. Auf diesen "Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt" haben sich Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)  geeinigt.

ECOreporter.de hatte frühzeitig vor der Investition in Prokon-Genussrechte gewarnt. Wir haben Informationen zum Fall Prokon auf dieser   Sonderseite (Link entfernt)zusammengefasst.
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