Die Erstattung zu viel gezahlter Quellensteuer ist oft ein Kraftakt. / Illustration: Pixabay

  Nachhaltige Aktien

Quellensteuer: EU verabschiedet neue Vorschriften

Die EU hat eine neue Richtlinie für die Erstattung ausländischer Quellensteuer beschlossen. Die Regeln greifen aber erst in einigen Jahren.

Die bereits länger geplante „Richtlinie des Rates über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern“ (Kurzform: „Faster“) tritt jetzt endgültig Anfang 2030 in Kraft. Die Richtlinie soll die Erstattung von zu viel gezahlter Quellensteuer auf ausländische Zinsen und Dividenden vereinfachen.

Wer ausländische Aktien besitzt, zahlt auf deren Dividenden häufig mehr Steuern als die nach deutschem Recht vorgesehenen 25 Prozent (mehr dazu können Sie hier lesen). Zu viel gezahlte Quellensteuer aus dem Ausland zurückzuholen, ist oft mühsam, dauert lange und klappt auch nicht immer.

Eine digitale Bescheinigung soll helfen

„Faster“ sieht unter anderem die Einführung einer digitalen Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit in einem EU-Mitgliedsstaat (eTRC) vor. Diese Bescheinigung soll innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung ausgestellt werden und die Nutzung von zwei Schnellverfahren zur Entlastung von der Quellensteuer ermöglichen.

Das erste Schnellverfahren nennt sich „Steuererleichterung an der Quelle“ (Freistellungsverfahren). Hierbei wird bei der Ausschüttung der Dividenden ein ermäßigter Steuersatz angewendet, der eine überhöhte Besteuerung verhindert. Alternativ können Anlegerinnen und Anleger das „Schnellerstattungsverfahren“ wählen, bei dem bereits gezahlte Steuern innerhalb von 60 Tagen erstattet werden sollen. Derzeit dauert die Erstattung in einigen EU-Ländern teils mehrere Jahre.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Ende 2028 Zeit, die neuen Regeln in nationale Gesetze umzusetzen.

Wie Sie sich vor 2030 Quellensteuer zurückholen können, lesen Sie hier.

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