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Regierung plant strengere Regeln für Crowdfunding
Im Namen des Anlegerschutzes sollen für das so genannte Crowdfunding künftig deutlich strenge Regeln gelten. Das geht aus dem aktuellen Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes hervor, der jüngst veröffentlicht wurde.
Crowdfunding ist ein vergleichsweise junges Geldanlagesegment, über das mittlerweile zahlreiche Erneuerbare-Energie-Vorhaben finanziert werden. Es handelt sich dabei um Geldanlageangebote, die klassischen Direktbeteiligungsmodellen sehr ähneln. Es gibt zwei maßgebliche Unterschiede: Die Einstiegsschwellen für Anleger sind beim Crowdfunding in der Regel wesentlich niedriger als bei klassischen Direktbeteiligungen üblich: Während man bei Beteiligungen von Emissionshäusern und vergleichbaren Initiatoren ab 5.000 bis 10.000 Euro einsteigen kann, lassen Crowdfunding-Anbieter zum Teil schon Beteiligungen im 50- oder 100-Euro-Bereich zu. Und Crowdfunding läuft ausschließlich über Internetplattformen ab.
Prospektpflicht für größere Crowdfunding-Projekte geplant
Bislang war Crowdfunding kaum reguliert. Das Kleinanlegerschutzgesetz, eine Reaktion auf die spektakuläre Pleite von Prokon, soll das ändern. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält dazu zwei zentrale Neuerungen. Erstens: Anleger, die mehr als 250 Euro investieren, sollen künftig ein Geldanlage-Informationsblatt unterschreiben und dies per Post an den Crowdfunding-Anbieter zurücksenden. Das bedeutet, Transaktionen dieser Größenordnung sollen nicht mehr allein per Mausklick möglich sein. Die Branche nennt diese Neuerung "Medienbruch", weil ein Teil der Abwicklung somit aus dem Internet ausgelagert würde. Zweitens: im Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes ist vorgesehen, dass pro Crowd-Investmentangebot nicht mehr als eine Million Euro eingesammelt werden können, ohne dass ein Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz erstellt werden muss.
Branchenvertreter kritisieren den Entwurf: Der Vorschlag der Regierung sei „nicht nur unzeitgemäß“, er schaffe zudem zusätzliche Bürokratie, erhöhe die Kosten und bedrohe so den Fortbestand von Crowd-Investments in Gänze, sagt David Rhotert, Gründer und Geschäftsführer der Crowdinvesting-Plattform Companisto.
Crowdfunding ist ein vergleichsweise junges Geldanlagesegment, über das mittlerweile zahlreiche Erneuerbare-Energie-Vorhaben finanziert werden. Es handelt sich dabei um Geldanlageangebote, die klassischen Direktbeteiligungsmodellen sehr ähneln. Es gibt zwei maßgebliche Unterschiede: Die Einstiegsschwellen für Anleger sind beim Crowdfunding in der Regel wesentlich niedriger als bei klassischen Direktbeteiligungen üblich: Während man bei Beteiligungen von Emissionshäusern und vergleichbaren Initiatoren ab 5.000 bis 10.000 Euro einsteigen kann, lassen Crowdfunding-Anbieter zum Teil schon Beteiligungen im 50- oder 100-Euro-Bereich zu. Und Crowdfunding läuft ausschließlich über Internetplattformen ab.
Prospektpflicht für größere Crowdfunding-Projekte geplant
Bislang war Crowdfunding kaum reguliert. Das Kleinanlegerschutzgesetz, eine Reaktion auf die spektakuläre Pleite von Prokon, soll das ändern. Der aktuelle Gesetzentwurf enthält dazu zwei zentrale Neuerungen. Erstens: Anleger, die mehr als 250 Euro investieren, sollen künftig ein Geldanlage-Informationsblatt unterschreiben und dies per Post an den Crowdfunding-Anbieter zurücksenden. Das bedeutet, Transaktionen dieser Größenordnung sollen nicht mehr allein per Mausklick möglich sein. Die Branche nennt diese Neuerung "Medienbruch", weil ein Teil der Abwicklung somit aus dem Internet ausgelagert würde. Zweitens: im Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes ist vorgesehen, dass pro Crowd-Investmentangebot nicht mehr als eine Million Euro eingesammelt werden können, ohne dass ein Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz erstellt werden muss.
Branchenvertreter kritisieren den Entwurf: Der Vorschlag der Regierung sei „nicht nur unzeitgemäß“, er schaffe zudem zusätzliche Bürokratie, erhöhe die Kosten und bedrohe so den Fortbestand von Crowd-Investments in Gänze, sagt David Rhotert, Gründer und Geschäftsführer der Crowdinvesting-Plattform Companisto.