Ringen um Prokons Rettung - Ermittlungen gegen Ex-Chef

Wenige Tage vor der vorentscheidenden Gläubigerversammlung des insolventen Windkraftunternehmens Prokon aus Itzehoe am 22. Juli bringen sich die Gegenspieler erneut in Stellung. Carsten Rodbertus, Gründer und langjähriger Chef des fünftgrößten Windparkbetreibers in Deutschland, geht davon aus, dass Prokon sehr schnell wieder schwarze Zahlen schreiben könnte und verspricht, dass die Anleihegläubiger bei Umsetzung seines Sanierungskonzeptes nur einen kleinen Teil ihrer Investments verlieren würden. Der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin hält dagegen: Er warnt die Anleger vor der Argumentation des Ex-Geschäftsführers. Unterdessen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Rodbertus. Der Vorwurf: Insolvenzverschleppung.


Droht dem Ex-Prokon Chef eine Haftstrafe?


Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat inzwischen Ermittlungen gegen Carsten Rodbertus wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und „weiterer Wirtschaftsdelikte“ aufgenommen. Das geht aus Medienberichten unter Berufung auf die zuständige Oberstaatsanwältin hervor. Der Vorwurf der Insolvenzverschleppung, der von Rodbertus stets zurückgewiesen wurde, ist nicht neu. Wegen der „Unmenge von Datenmaterial“ rechnet die Oberstaatsanwältin damit, dass die Ermittlungen mindestens ein Jahr dauern werden. Im Falle einer Verurteilung drohten Rodbertus bis zu drei Jahre Haft.


Dabei kämpft Rodbertus derzeit eigentlich an einer anderen Front: nämlich darum, auf der Gläubigerversammlung am 22. Juli 2014 Eifluss auf die Sanierung von Prokon zurück zu gewinnen. Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin zufolge stellt diese Versammlung in der kommenden Woche einen weiteren Schritt auf einem weiterhin langen Weg dar. Es gehe zunächst nur darum, sich mit den Gläubigern, zu denen 76.000 Genussrechte-Anleger gehören, auf Leitlinien eines Insolvenzplans zu verständigen. Penzlin kündigte nun an, er werde einen Leitlinien-Vorschlag vorlegen und um den Auftrag bitten, dann auf deren Basis einen Insolvenzplan zu erstellen. Dieses wiederum werde Monate in Anspruch nehmen. Erst im ersten Quartal 2015 könne in einer weiteren Gläubigerversammlung über einen Insolvenzplan abgestimmt werden, der zu einer Sanierung der Kernbereiche von Prokon führen soll. Eine Einigung über diese Leitlinien sei ein wichtiges Signal unter anderem an die Lieferanten und Geschäftspartner von Prokon, dass die Gläubiger an der Fortführung von Prokon interessiert seien und nicht so schnell wie möglich an Geld kommen wollten.


Kann Prokon schon bald wieder profitabel sein?


In einem Schreiben der 'Prokon Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft' hat Rodbertus dem Insolvenzverwalter nun vorgehalten, die Anleger mit konstruierten Verlustzahlen zu erschrecken. Außerdem erklärte er darin, dass Penzlins Pläne, Unternehmensteile und –beteiligungen zu verkaufen, gegen die Interessen der Anleger verstoßen würden. Rodbertus legte seine Einschätzung dar, wonach Prokon bereits in 2015 einen Mittelzufluss von gut 158 Millionen Euro erzielen könnte. Es sei durchaus möglich, dass den Genussrechtinvestoren in drei bis fünf Jahren 90 bis 100 Prozent ihrer Geldanlage zurückgezahlt werden könne. Außerdem hält Rodbertus es für möglich, dass Prokon dann schon bis zu drei Prozent Zinsen an sie ausschütten könne. Mit seinem Insolvenzplan stellt Rodbertus eine Insolvenzquote von 90 Prozent in Aussicht. Anleger würden also nur zehn Prozent ihres Investments verlieren, wenn sein Plan aufginge.


Insolvenzverwalter Penzlin  meint, dass Rodbertus mit dieser Darstellung die Realität aus den Augen verliere. Er verweist in einem aktuellen Schreiben auf  die 478 Millionen Euro Verlust, mit denen Prokon das vergangene Geschäftsjahr abgeschlossen hat und warnt Anleger vor den „Vereinfachungen“, die er in der Argumentation von Rodbertus sieht. Penzlin rechne nur mit einem Mittelzufluss in Höhe von 76 Millionen Euro. Schon vor Wochen hatte der Insolvenzverwalter prognostiziert, das die Insolvenzquote wohl höchstens 60 Prozent betragen werde.

Keine Zerschlagung von Prokon?

Penzlin wehrt sich auch gegen den Vorwurf von Rodbertus, er wolle Prokon zerschlagen. Wie er erläutert, unterhält das Unternehmen derzeit in Deutschland 281 Windkraftanlagen und in Polen 34. Das Unternehmen plane und entwickle weitere Windkraftprojekte und versorge Kunden mit Strom. „Dieser Kernbereich kann im Rahmen eines Insolvenzplans erhalten werden“, sagt der Insolvenzverwalter. Er habe schon vor Monaten das Vorhaben des damaligen Prokon-Chefs Rodbertus gestoppt, Teile des Windparkbestands zu verkaufen. Der habe ein Fünftel davon zum Verkauf angeboten. Penzlin sehe dagegen in diesem Bestand das „Kernstück einer sanierten Prokon“.
Abstoßen will der Insolvenzverwalter dagegen die Tochtergesellschaft Prokon Pflanzenöl GmbH Magdeburg, der die Muttergesellschaft ein Darlehen von rund 83 Millionen Euro gewährt habe. Auf dieses Darlehen habe es bislang keine Rückzahlungen gegeben und Penzlin traut diesem Biodiesel- und Futtermittelhersteller auch für die Zukunft nicht zu, Zins- oder gar Tilgungsleistungen zu erbringen. Das Darlehen könne wohl niemals zurückgezahlt werden und zu „einem bestmöglichen Verkauf“ gebe es keine Alternative.


Auch die von Prokon selbst entwickelte Windkraftanlage P-3000 will der Insolvenzverwalter aufgeben. Diese sei zwar durchaus konkurrenzfähig. Aber es sei „erheblicher Finanzbedarf“ für die Aufrechterhaltung dieses Projektes erforderlich, deren Entwicklung befinde sich immer noch in einem Frühstadium. Es sei daher sinnvoller, „das Projekt an einen anderen Entwickler zu veräußern“.


Zum  Darlehen von Prokon an den Holzverarbeiter HIT Holzindustrie Torgau oHG (HIT) äußerte Penzlin sich ebenfalls skeptisch. Wohl frühestens ab 2015 könne diese aus Gewinnen Rückführungen des Kredites an Prokon leisten. Doch es sei anzunehmen, dass die HIT das Darlehen nicht vollständig zurückzahzlen könne. Zunächst wolle er aber mit zusätzlichen Mitteln dazu beitragen, das Unternehmen zu stabilisieren und so die Option aufrecht zu erhalten, dass der Holzverarbeiter künftig Zahlungen an Prokon leisten kann.


Wie hoch die Insolvenzquote aus den Teilverkäufen ausfallen könnte, ließ Penzlin weiter offen. Zu Beginn des geregelten Insolvenzverfahrens hatte der Insolvenzverwalter 30 bis 60 Prozent als Insolvenzquote in Aussicht gestellt.


Die Anlegerinteressengemeinschaft Freunde von Prokon e. V. (FvP) vertreten nach eigener Darstellung rund 9.000 Genussrechtsinhaber. Sie haben ebenfalls aktuell Stllung bezogen und stellten dabei klar: „Prokon wird nicht verramscht. Im Gegenteil: Das sanierte Unternehmen soll künftig idealerweise (nur) den Genussrechtsinhabern gehören.“


Die Fronten im Kampf um die Gunst der Prokon-Gläubiger

Carsten Rodbertus war vor wenigen Monaten vom Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin geschasst worden und hat daraufhin eine 'Prokon Arbeitsgemeinschaft für eine lebenswerte Zukunft' gegründet. Rodbertus bemüht sich seither um Vollmachten von Prokon-Gläubigern, um auf der Gläubigerversammlung seine Zukunftspläne für das mit rund 1,4 Milliarden Euro verschuldete Unternehmen durchsetzen zu können.


Die Gegenfront zu dem ehemaligen Prokon-Chef bilden Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin, die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und die Freunde von Prokon e. V. (FvP), ein Zusammenschluss von Anlegern, die in Genussrechte von Prokon investiert haben. Diese hatten sich vor kurzem auf die Grundzüge einer Prokon-Rettung geeinigt. Demnach soll Teile des Unternehmens verkauft werden, damit die Prokon-Genussrechteinhaber eine Barzahlung erhalten. Ein Teil der Genussrechte soll in Anleihen eines Prokon-Nachfolgeunternehmens umgewandelt werden. Dies solle den Anlegern, die ihre Beteiligung aufgeben möchten, die Chance zum Ausstieg ermöglichen. Zudem hätten die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Barauszahlung als Eigenkapital im Prokon-Nachfolge-Unternehmen zu belassen. Kritik von Seiten Rodbertus an diesen Plänen haben sie zurück gewiesen.
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