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SdK begleitet Anleihe-Gläubiger der FFK Environment GmbH
Die Anleihe-Gläubiger der insolventen FFK Environment GmbH aus Peitz bei Cottbus haben ab sofort eine gemeinsame Interessenvertretung. Übernommen hat diese Aufgabe die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Die Münchner Anlegerschützer-Organisation kündigte an in diesem Zusammenhang die laufende Insolvenz zu begleiten, die Anlegerinteressen auf den künftigen Gläubigerversammlungen zu vertreten und dazu im Internet laufend zu informieren.
Die FFK Environment GmbH ist auf die Produktion sogenannter Biokohle spezialisiert. Dabei handelt es sich um Pellets, die aus Reststoffen gepresst werden, um so als Energierohstoff wiederverwertet zu werden – eine spezielle Form des Recyclings also. Weil es nach Unternehmensangaben jedoch Schwierigkeiten mit der Produktionsanlage in Forst in der Lausitz dieser „Kompositpellets“ gab, geriet das Unternehmen immer weiter unter Druck (ECOreporter.de berichtete) bis im Oktober 2013 schließlich beim Amtsgericht Cottbus der Insolvenzantrag gestellt wurde (mehr dazu lesen Sie hier). Seither ist Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning von der Kanzlei Mönning & Georg der bislang noch vorläufige Insolvenzverwalter der FFK Environment GmbH.
Von der Pleite sind 90 Mitarbeiter aber auch zahlreiche Anleihe-Gläubiger betroffen. Letztere haben zusammengenommen 16 Millionen Euro in eine mit 7,74 Prozent effektiv fest verzinste Anleihe (ISIN DE000A1KQ4Z1 / WKN A1KQ4Z) investiert. Dieses Wertpapier kam 2011 auf den Markt. Es wurde nach der Zeichnungsphase, die ursprünglich 25 Millionen Euro einbringen sollte, an der Börse Düsseldorf gehandelt und sollte 2016 zur Rückzahlung fällig sein. Um im Verlauf der Insolvenz der FFK Ansprüche bei dem Unternehmen geltend machen zu können, müssen Anleihe-Gläubiger ihre jeweilige Forderung bei der Insolvenztabelle anmelden. Die Experten der SdK machen den betroffenen allerdings wenig Hoffnung: Zum einen weisen Sie darauf hin, dass mit der Insolvenz keine weiteren Zinsausschüttungen zu erwarten sind. Zum anderen stellen sie klar, dass „auch mit keiner vollständigen Rückzahlung der Anleihe zu rechnen ist.“
Wie hoch die Rückerstattungsquote ausfällt, hängt davon ab, wie die Insolvenz ausgestaltet sein wird. Bislang ist der Insolvenzverwalter noch dabei „die Situation zu prüfen“, wie er auf der Internetseite von FFK in einer kurzen Mitteilung erklärt. Die Forderungen von Anleihe-Gläubigern sind bei einer Insolvenz in der Regel gegenüber denen von Banken nachrangig. Das heißt, ihre Ansprüche werden erst berücksichtigt, wenn die vorrangigen Forderungen bedient wurden. Das verringert die Chance, das investierte Geld ganz oder in Teilen zurückzubekommen.
Anlegerschutzanwälte raten betroffenen Anleihe-Gläubigern deshalb häufig dazu, prüfen zu lassen ob Ansprüche gegen den Vermittler oder Anlageberater, der das Finanzprodukt verkauft hat, möglich sind. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn juristisch nachgewiesen werden könnte, dass Anleger falsch oder unzureichend beraten beziehungsweise aufgeklärt worden sind. In solchen Fällen wäre es möglich, Schadenersatz einzuklagen.
Die FFK Environment GmbH ist auf die Produktion sogenannter Biokohle spezialisiert. Dabei handelt es sich um Pellets, die aus Reststoffen gepresst werden, um so als Energierohstoff wiederverwertet zu werden – eine spezielle Form des Recyclings also. Weil es nach Unternehmensangaben jedoch Schwierigkeiten mit der Produktionsanlage in Forst in der Lausitz dieser „Kompositpellets“ gab, geriet das Unternehmen immer weiter unter Druck (ECOreporter.de berichtete) bis im Oktober 2013 schließlich beim Amtsgericht Cottbus der Insolvenzantrag gestellt wurde (mehr dazu lesen Sie hier). Seither ist Professor Dr. Rolf-Dieter Mönning von der Kanzlei Mönning & Georg der bislang noch vorläufige Insolvenzverwalter der FFK Environment GmbH.
Von der Pleite sind 90 Mitarbeiter aber auch zahlreiche Anleihe-Gläubiger betroffen. Letztere haben zusammengenommen 16 Millionen Euro in eine mit 7,74 Prozent effektiv fest verzinste Anleihe (ISIN DE000A1KQ4Z1 / WKN A1KQ4Z) investiert. Dieses Wertpapier kam 2011 auf den Markt. Es wurde nach der Zeichnungsphase, die ursprünglich 25 Millionen Euro einbringen sollte, an der Börse Düsseldorf gehandelt und sollte 2016 zur Rückzahlung fällig sein. Um im Verlauf der Insolvenz der FFK Ansprüche bei dem Unternehmen geltend machen zu können, müssen Anleihe-Gläubiger ihre jeweilige Forderung bei der Insolvenztabelle anmelden. Die Experten der SdK machen den betroffenen allerdings wenig Hoffnung: Zum einen weisen Sie darauf hin, dass mit der Insolvenz keine weiteren Zinsausschüttungen zu erwarten sind. Zum anderen stellen sie klar, dass „auch mit keiner vollständigen Rückzahlung der Anleihe zu rechnen ist.“
Wie hoch die Rückerstattungsquote ausfällt, hängt davon ab, wie die Insolvenz ausgestaltet sein wird. Bislang ist der Insolvenzverwalter noch dabei „die Situation zu prüfen“, wie er auf der Internetseite von FFK in einer kurzen Mitteilung erklärt. Die Forderungen von Anleihe-Gläubigern sind bei einer Insolvenz in der Regel gegenüber denen von Banken nachrangig. Das heißt, ihre Ansprüche werden erst berücksichtigt, wenn die vorrangigen Forderungen bedient wurden. Das verringert die Chance, das investierte Geld ganz oder in Teilen zurückzubekommen.
Anlegerschutzanwälte raten betroffenen Anleihe-Gläubigern deshalb häufig dazu, prüfen zu lassen ob Ansprüche gegen den Vermittler oder Anlageberater, der das Finanzprodukt verkauft hat, möglich sind. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn juristisch nachgewiesen werden könnte, dass Anleger falsch oder unzureichend beraten beziehungsweise aufgeklärt worden sind. In solchen Fällen wäre es möglich, Schadenersatz einzuklagen.