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Singulus-Aktionäre stimmen Kapitalschnitt zu – Insolvenzgefahr bleibt
Die Anleger der insolvenzbedrohten Singulus Technology AG stehen mehrheitlich hinter dem geplanten Kapitalschnitt, der den Solarausrüster aus Kahl am Main sanieren soll. Warum die Insolvenzgefahr damit aber noch nicht gebannt ist.
Einen Tag nachdem die Anleihegläubiger dem Sanierungsplan der Singulus-Führung zur Abwendung der Insolvenz zugestimmt haben, haben auch die Aktionäre mehrheitlich das Maßnahmenpaket abgenickt. Dieses sieht vor, dass die Anleihegläubiger, denen Singulus noch 55 Millionen Euro schuldet, ihre Wertpapiere in Aktien tauschen. Zusätzlich sollen sie neue Anleihen mit fünf Jahren Laufzeit und einem über die Laufzeit ansteigenden Zins erhalten. Der Anteil der Altaktionäre „verwässert“ mit den Maßnahmen. Während die Anleihe-Anleger dann 95 Prozent aller Anteile halten, haben die bisherigen Aktionäre dann noch 5 Prozent.
Mit den Abstimmungsergebnissen der vergangenen Tage lägen „die wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung des vorliegenden Restrukturierungskonzepts vor“, kommentierte das Management das Ergebnis der Hauptversammlung von Dienstag, dem 16. Februar 2016.
Insolvenz trotz Zustimmung noch nicht vom Tisch
Dennoch ist die Insolvenzgefahr damit nicht gebannt. Ebenso wie bei der Anleihegläubiger-Versamnmlung hätten auch bei der Hauptversammlung Anleger Widerspruch eingelegt, räumt Singulus ein. Reichen diese einzelnen Anleger vor Gericht Klagen gegen das Konzept ein, könnte es problematisch werden. Schließlich hatte die Singulus-Führung selbst vor den Abstimmungen betont, dass Singulus ohne das Sanierungskonzept aller Wahrscheinlichkeit nach werde Insolvenz beantragen müssen. „Die Gesellschaft ist aber zuversichtlich, dass solche Klagen in einem Freigabeverfahren überwunden werden können und dann mit der Umsetzung des Restrukturierungskonzepts begonnen werden kann“, kommentiert das Singulus-Management dieses Risiko.
Singulus Technologies: ISIN DE0007238909 / WKN 723 890
Einen Tag nachdem die Anleihegläubiger dem Sanierungsplan der Singulus-Führung zur Abwendung der Insolvenz zugestimmt haben, haben auch die Aktionäre mehrheitlich das Maßnahmenpaket abgenickt. Dieses sieht vor, dass die Anleihegläubiger, denen Singulus noch 55 Millionen Euro schuldet, ihre Wertpapiere in Aktien tauschen. Zusätzlich sollen sie neue Anleihen mit fünf Jahren Laufzeit und einem über die Laufzeit ansteigenden Zins erhalten. Der Anteil der Altaktionäre „verwässert“ mit den Maßnahmen. Während die Anleihe-Anleger dann 95 Prozent aller Anteile halten, haben die bisherigen Aktionäre dann noch 5 Prozent.
Mit den Abstimmungsergebnissen der vergangenen Tage lägen „die wesentlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung des vorliegenden Restrukturierungskonzepts vor“, kommentierte das Management das Ergebnis der Hauptversammlung von Dienstag, dem 16. Februar 2016.
Insolvenz trotz Zustimmung noch nicht vom Tisch
Dennoch ist die Insolvenzgefahr damit nicht gebannt. Ebenso wie bei der Anleihegläubiger-Versamnmlung hätten auch bei der Hauptversammlung Anleger Widerspruch eingelegt, räumt Singulus ein. Reichen diese einzelnen Anleger vor Gericht Klagen gegen das Konzept ein, könnte es problematisch werden. Schließlich hatte die Singulus-Führung selbst vor den Abstimmungen betont, dass Singulus ohne das Sanierungskonzept aller Wahrscheinlichkeit nach werde Insolvenz beantragen müssen. „Die Gesellschaft ist aber zuversichtlich, dass solche Klagen in einem Freigabeverfahren überwunden werden können und dann mit der Umsetzung des Restrukturierungskonzepts begonnen werden kann“, kommentiert das Singulus-Management dieses Risiko.
Singulus Technologies: ISIN DE0007238909 / WKN 723 890