Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Solar-Aktie Meyer Burger: Sanierungsplan läuft
Nach seiner außerordentlichen Generalversammlung hat der schweizerische Solarausrüster Meyer Burger nun einen Zeitplan für die Kapitalerhöhung und damit für die Sanierung des Unternehmens veröffentlicht. Die Aktionäre hätten den Vorschlägen des Verwaltungsrats mit großer Mehrheit zugestimmt, teilte Meyer Burger mit. Beschlossen wurde unter anderem eine ordentliche Kapitalerhöhung in Höhe von rund 22,8 Millionen Schweizer Franken (CHF) durch die Ausgabe von etwa 457 Millionen neuen Namensaktien mit einem Nennwert von je 0,05 CHF. Nach der Kapitalerhöhung wird sich das Aktienkapital der Gesellschaft auf rund 27,4 Millionen CHF belaufen. Die Anteilseigner von Meyer Burger erhalten je bisherige Aktie fünf Bezugsrechte zugeteilt, die zum Erwerb von je einer neuen Aktie berechtigen.
Das bedingte Kapital für Wandel- und/oder Optionsrechte soll von 440.000 auf rund 13,7 Millionen CHF erhöht werden, durch die Ausgabe von höchstens 273,5 Millionen Namensaktien zu je 0,05 CHF. Das genehmigte Kapital wird von bisher 240.000 CHF erhöht auf rund 5,5 Millionen CHF durch die Ausgabe von höchstens rund 109,6 Millionen Namenaktien zu je 0,05 CHF. Die Erhöhung des Aktienkapitals aus dem genehmigten Kapitals ist bis 2. Dezember 2018 möglich.
Am 6. Dezember ist Stichtag für die Bestimmung der bezugsberechtigten Aktionäre nach Handelsschluss an der Swiss Exchange: Aktionäre, die nach diesem Datum Aktien kaufen, erwerben Aktien ohne Bezugsrechte.
Am 7. Dezember beginnen der Bezugsrechtshandel (endet am 13. Dezember) und die Bezugsfrist (endet am 15. Dezember um 12 Uhr).
Der 20. Dezember ist der erste Handelstag der neuen Aktien.
Das seit längerem kriselnde Unternehmen macht das Zustandekommen der Kapitalerhöhung davon abhängig, dass der Bruttoerlös mindestens 160 Millionen CHF erreicht. Demnach muss die große Mehrheit der neu emittierten Aktien einen Abnehmer finden. Nur dann greift die Einigung, die der Solarausrüster mit seinen Banken getroffen hat: In dem Fall würden die Banken einen eigentlich im April 2017 fällig werdenden Kredit von 30 Millionen CHF und eine weitere Kreditlinie über 60 Millionen CHF um drei Jahre verlängern. Auch die Gefahr, eine im Frühjahr 2017 fällige Anleihe über 130 Millionen CHF nicht zurückzahlen zu können, dürfte danach gebannt sein (wir hatten über die Probleme von Meyer Burger in einem Aktientipp berichtet).
In der vergangenen Woche hatten die Wandelanleihe-Gläubiger von Meyer Burger eine Veränderung der Anleihebedingungen abgesegnet. Damit wird das Recht der Anleihegläubiger auf eine vorzeitige Rückzahlung gestrichen. Außerdem soll der Zinssatz der Wandelanleihe rückwirkend ab dem 24. September 2016 von 4,0 auf 5,5 Prozent pro Jahr erhöht und der Wandelpreis reduziert werden.
Meyer Burger Technology AG: ISIN CH0108503795 / WKN A0YJZX
Das bedingte Kapital für Wandel- und/oder Optionsrechte soll von 440.000 auf rund 13,7 Millionen CHF erhöht werden, durch die Ausgabe von höchstens 273,5 Millionen Namensaktien zu je 0,05 CHF. Das genehmigte Kapital wird von bisher 240.000 CHF erhöht auf rund 5,5 Millionen CHF durch die Ausgabe von höchstens rund 109,6 Millionen Namenaktien zu je 0,05 CHF. Die Erhöhung des Aktienkapitals aus dem genehmigten Kapitals ist bis 2. Dezember 2018 möglich.
Am 6. Dezember ist Stichtag für die Bestimmung der bezugsberechtigten Aktionäre nach Handelsschluss an der Swiss Exchange: Aktionäre, die nach diesem Datum Aktien kaufen, erwerben Aktien ohne Bezugsrechte.
Am 7. Dezember beginnen der Bezugsrechtshandel (endet am 13. Dezember) und die Bezugsfrist (endet am 15. Dezember um 12 Uhr).
Der 20. Dezember ist der erste Handelstag der neuen Aktien.
Das seit längerem kriselnde Unternehmen macht das Zustandekommen der Kapitalerhöhung davon abhängig, dass der Bruttoerlös mindestens 160 Millionen CHF erreicht. Demnach muss die große Mehrheit der neu emittierten Aktien einen Abnehmer finden. Nur dann greift die Einigung, die der Solarausrüster mit seinen Banken getroffen hat: In dem Fall würden die Banken einen eigentlich im April 2017 fällig werdenden Kredit von 30 Millionen CHF und eine weitere Kreditlinie über 60 Millionen CHF um drei Jahre verlängern. Auch die Gefahr, eine im Frühjahr 2017 fällige Anleihe über 130 Millionen CHF nicht zurückzahlen zu können, dürfte danach gebannt sein (wir hatten über die Probleme von Meyer Burger in einem Aktientipp berichtet).
In der vergangenen Woche hatten die Wandelanleihe-Gläubiger von Meyer Burger eine Veränderung der Anleihebedingungen abgesegnet. Damit wird das Recht der Anleihegläubiger auf eine vorzeitige Rückzahlung gestrichen. Außerdem soll der Zinssatz der Wandelanleihe rückwirkend ab dem 24. September 2016 von 4,0 auf 5,5 Prozent pro Jahr erhöht und der Wandelpreis reduziert werden.
Meyer Burger Technology AG: ISIN CH0108503795 / WKN A0YJZX