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SolarWorld in den USA zu hohem Schadensersatz verurteilt

SolarWorld hat den Rechtsstreit mit dem Siliziumlieferanten Hemlock Semiconductor Corp. verloren. Ein US-Gericht fällte in erster Instanz ein Urteil gegen die SolarWorld Industries Sachsen GmbH, eine Tochtergesellschaft des Solarkonzerns aus Bonn. Weil diese die Abnahme von Solarwafern eingestellt hatte, hatte Hemlock die Deutschen auf Schadensersatz verklagt.

Hemlock verlangt eine Zahlung von 585 Millionen US-Dollar plus 208 Millionen US-Dollar Zinsen. SolarWorld bekräftigt in der Ad-hoc-Mitteilung seine Einschätzung, dass das Urteil nicht Bestand haben wird und in Deutschland nicht durchgesetzt werden kann. SolarWorld führt hierbei insbesondere das europäische Kartellrecht als Argument an. Das Unternehmen betont darüber hinaus, dass sich der amerikanische Einzelrichter mit der Anwendbarkeit des EU-Kartellrechts nicht beschäftigt und darauf hingewiesen habe, dass dieser Aspekt im weiteren Prozessverlauf vor anderen Gerichten zu überprüfen sein werde.

SolarWorld spielt in dem Konflikt weiter auf Zeit

Ferner kündigte SolarWorld an, gegen das nun vorliegende Urteil Rechtsmittel beim Intermediate Court of Appeals in den USA einzulegen. Der Solarkonzern rechnet in diesem Verfahren in der zweiten Instanz mit einer Dauer von rund einem Jahr. Das verschafft zwar Zeit für eine außergerichtliche Einigung der Streitparteien. Aber für die Aktionäre bedeutet dies, dass die Unsicherheit anhalten und weiterhin den Aktienkurs des Soalrkonzerns belasten wird.

ECOreporter.de hatte bereits frühzeitig und mehrfach vor den möglichen Folgen des Rechtstreits für SolarWorld und die Solaraktie gewarnt. Lesen Sie dazu auch unseren  Aktientipp vom 18. Juli.

SolarWorld AG: ISIN DE000A1YCMM2 / WKN A1YCMM
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