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Stopp für Mikrofinanzfonds - Anleger vor geschlossener Tür
Deutsche Privatanleger werden schon bald kaum noch in die immer beliebteren Mikrofinanzfonds investieren können. Bereits im Juli wird eine Gesetzesänderung dafür sorgen, dass es für die Anleger kaum noch möglich sein wird, in diesem Bereich Produkte zu kaufen. Mikrofinanzfonds investieren nicht in Wertpapiere, sondern stellen Kredite für Mikrofinanzinstitute (MFI) in Schwellen- und Entwicklungsländern zur Verfügung, damit diese Darlehen an Kleinstunternehmer vergeben können. Ein soziales Investment mit meist sehr stabiler Wertentwicklung.
Der Stopp für die allermeisten Mikrofinanzfonds ist eine Folge des bereits im Juli 2013 eingeführten Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Es trat an die Stelle des bisherigen deutschen Investmentgesetzes und setzt die neue EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM) um.
Schon nach dem alten Investmentgesetz mussten Mikrofinanzfonds hohe Auflagen erfüllen, um zum Vertrieb zugelassen zu werden. Deshalb verzichteten die Anbieter in der Regel auf die deutsche Vertriebszulassung und begnügten sich damit, diese in anderen EU-Staaten zu erlangen, beispielsweise in Luxemburg. Mit einer solchen Vertriebszulassung durften Banken und Anlageberater zwar nicht von sich aus Anleger auf Mikrofinanzfonds ansprechen. „Aktiver Vertrieb“ war nicht erlaubt. Aber wenn ein privater Anleger selbst nach einem Mikrofinanzfonds fragte und außerdem Kunde bei der Bank oder dem Anlageberater war, dann durfte ihm so ein Produkt angeboten werden: Das galt eben nicht als „aktiver Vertrieb“. Sondern als eine Form eines „Private Placements“, eines nicht öffentlichen Angebots.
Ab 21. Juli jedoch sind Private Placements generell nicht mehr möglich. Dann wird das Gesetz nur noch zwischen privaten, professionellen und semi-professionellen Anlegern unterscheiden. Und für private Anlager werden in Deutschland dann nur noch Anlageprodukte mit Vertriebszulassung in Frage kommen, fortan ohne Ausnahme.
So erklärt es Michael P. Sommer von der Bank im Bistum Essen. Diese katholische Kirchenbank ist im Bereich Mikrofinanz investiert und ermöglicht ihren Kunden die Beteiligung an Mikrofinanzfonds wie dem responsAbility Global Microfinance der responsability Investment AG aus Zürich oder dem Dual Return Vision Microfinance Fonds der zur C- Quadrat Gruppe gehörenden Absolute Portfolio Management GmbH aus Wien. Es sei Institutionen wie seiner Kirchenbank jetzt nur noch erlaubt, die Zeichnung an einem Mikrofinanzfonds zu ermöglichen, wenn ein Anleger mindestens 200.000 Euro investiere, sagt Sommer. Denn ab solch einem Anlagekapital setzte der Gesetzgeber eine erhöhte Kompetenz bei der Beurteilung der Anlagerisiken voraus. Solch´ ein Kunde müsse eine Erklärung unterschreiben, in der er versichere, über diese Kompetenz zu verfügen. Dann gelte er zumindest als semiprofessioneller Anleger. Professionelle Anleger seien etwa Institutionelle Investoren wie Stiftungen.
Blockade der Mikrofinanzfonds ein Versehen?
Warum wird die neue Regelung erst im Juli 2014 wirksam, obwohl das KAGB schon seit nahezu einem Jahr in Kraft ist? „Weil der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt hat, die im Juli 2014 ausläuft“, stellt Sommer dazu klar. Man habe so Zeit bekommen zu erfassen, wie sich die neuen Regeln auf die verschiedenen Anlageformen auswirken. Sommer sagt, er glaube nicht, dass diese Blockade der Mikrofinanzfonds ein Ziel der Gesetzesänderung gewesen sei. Vielmehr hätten die EU und die Mitgliedsstaaten die Sicherheit von Geldanlagen erhöhen wollen. Sommer sieht aber den Gesetzgeber in der Pflicht, eine Regelung zu entwickeln, die es Anlegern wieder ermögliche, in Mikrofinanzfonds zu investieren. Geschehe das nicht, so sei das „ein Skandal“. Allerdings könne es noch eine Weile dauern. Daher müssten Marktakteure wie seine Kirchenbank zumindest vorübergehend Lösungen entwickeln, um ihren Privatkunden weiter das Investment in Mikrofinanz zu ermöglichen. Man arbeite auch daran, doch das sei „nicht von heute auf morgen möglich“, so Sommer.
Welche Möglichkeiten es gibt, als Anleger aus Deutschland weiter in Mikrofinanzfonds zu investieren und was für Alternativen zu solchen Fonds den Investoren dann noch bleiben. Das lesen Sie im zweiten Teil dieses Beitrags.
Der Stopp für die allermeisten Mikrofinanzfonds ist eine Folge des bereits im Juli 2013 eingeführten Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Es trat an die Stelle des bisherigen deutschen Investmentgesetzes und setzt die neue EU-Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM) um.
Schon nach dem alten Investmentgesetz mussten Mikrofinanzfonds hohe Auflagen erfüllen, um zum Vertrieb zugelassen zu werden. Deshalb verzichteten die Anbieter in der Regel auf die deutsche Vertriebszulassung und begnügten sich damit, diese in anderen EU-Staaten zu erlangen, beispielsweise in Luxemburg. Mit einer solchen Vertriebszulassung durften Banken und Anlageberater zwar nicht von sich aus Anleger auf Mikrofinanzfonds ansprechen. „Aktiver Vertrieb“ war nicht erlaubt. Aber wenn ein privater Anleger selbst nach einem Mikrofinanzfonds fragte und außerdem Kunde bei der Bank oder dem Anlageberater war, dann durfte ihm so ein Produkt angeboten werden: Das galt eben nicht als „aktiver Vertrieb“. Sondern als eine Form eines „Private Placements“, eines nicht öffentlichen Angebots.
Ab 21. Juli jedoch sind Private Placements generell nicht mehr möglich. Dann wird das Gesetz nur noch zwischen privaten, professionellen und semi-professionellen Anlegern unterscheiden. Und für private Anlager werden in Deutschland dann nur noch Anlageprodukte mit Vertriebszulassung in Frage kommen, fortan ohne Ausnahme.
So erklärt es Michael P. Sommer von der Bank im Bistum Essen. Diese katholische Kirchenbank ist im Bereich Mikrofinanz investiert und ermöglicht ihren Kunden die Beteiligung an Mikrofinanzfonds wie dem responsAbility Global Microfinance der responsability Investment AG aus Zürich oder dem Dual Return Vision Microfinance Fonds der zur C- Quadrat Gruppe gehörenden Absolute Portfolio Management GmbH aus Wien. Es sei Institutionen wie seiner Kirchenbank jetzt nur noch erlaubt, die Zeichnung an einem Mikrofinanzfonds zu ermöglichen, wenn ein Anleger mindestens 200.000 Euro investiere, sagt Sommer. Denn ab solch einem Anlagekapital setzte der Gesetzgeber eine erhöhte Kompetenz bei der Beurteilung der Anlagerisiken voraus. Solch´ ein Kunde müsse eine Erklärung unterschreiben, in der er versichere, über diese Kompetenz zu verfügen. Dann gelte er zumindest als semiprofessioneller Anleger. Professionelle Anleger seien etwa Institutionelle Investoren wie Stiftungen.
Blockade der Mikrofinanzfonds ein Versehen?
Warum wird die neue Regelung erst im Juli 2014 wirksam, obwohl das KAGB schon seit nahezu einem Jahr in Kraft ist? „Weil der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt hat, die im Juli 2014 ausläuft“, stellt Sommer dazu klar. Man habe so Zeit bekommen zu erfassen, wie sich die neuen Regeln auf die verschiedenen Anlageformen auswirken. Sommer sagt, er glaube nicht, dass diese Blockade der Mikrofinanzfonds ein Ziel der Gesetzesänderung gewesen sei. Vielmehr hätten die EU und die Mitgliedsstaaten die Sicherheit von Geldanlagen erhöhen wollen. Sommer sieht aber den Gesetzgeber in der Pflicht, eine Regelung zu entwickeln, die es Anlegern wieder ermögliche, in Mikrofinanzfonds zu investieren. Geschehe das nicht, so sei das „ein Skandal“. Allerdings könne es noch eine Weile dauern. Daher müssten Marktakteure wie seine Kirchenbank zumindest vorübergehend Lösungen entwickeln, um ihren Privatkunden weiter das Investment in Mikrofinanz zu ermöglichen. Man arbeite auch daran, doch das sei „nicht von heute auf morgen möglich“, so Sommer.
Welche Möglichkeiten es gibt, als Anleger aus Deutschland weiter in Mikrofinanzfonds zu investieren und was für Alternativen zu solchen Fonds den Investoren dann noch bleiben. Das lesen Sie im zweiten Teil dieses Beitrags.