Fonds / ETF

Stopp für Mikrofinanzfonds: Deutsche Anleger bald vor geschlossener Tür - Teil 2

Deutsche Privatanleger werden schon bald kaum noch in die immer beliebteren Mikrofinanzfonds investieren können. Bereits im Juli 2014 wird das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) dafür sorgen, dass es für die Anleger kaum noch möglich sein wird, in diesem Bereich Produkte zu kaufen. Die Hintergründe dazu lesen Sie im ersten Teil dieses  Beitrags. Welche Möglichkeiten es gibt, als Anleger aus Deutschland weiter in Mikrofinanzfonds zu investieren und was für Alternativen den Investoren ab Juli 2014 bleiben.


Nur ein Mikrofinanzfonds ist nicht vom KAGB betroffen

Es gibt einen Mikrofinanzfonds, der zum Vertrieb in Deutschland zugelassen ist, den Anleger also weiterhin ziechnen können: Das ist der IIV-Mikrofinanzfonds der Invest In Visions GmbH aus Frankfurt. Warum hat er die deutsche Zulassung und andere Mikrofinanzfonds nicht? Edda Schröder, Geschäftsführerin von Invest In Visions, weist darauf hin, dass fast alle Mikrofinanzfonds vor 2011 aufgelegt worden seien. Bis dahin sei eine Vertriebszulassung in der Bundesrepublik angesichts der hohen Hürden aussichtslos gewesen. Erst ab 2011 hätten sich, so Schröder, die Regeln geändert. Ihr eigener Fonds startete im Oktober 2011. Für die älteren Fonds sei es aber nicht ohne weiteres möglich, ihre Konstruktion neu auszurichten, um die deutschen Bestimmungen zu erfüllen. Denn dafür müsse in der Regel das Portfolio „völlig umgestrickt“ werden, so Schröder.

Um als Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen zu werden, muss ein Mikrofinanzfonds daher das Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen. Dazu muss eine Bank mit einem Finanzinstitut kooperieren und entsprechend die Investitionen ausrichten. Für bereits bestehende Mikrofinanzfonds ist das ein zu großer Aufwand.


Es gibt Alternativen zu Mikrofinanzfonds

Immerhin können deutsche Privatanlager auch ab Juli auf Alternativen zu Mikrofinanzfonds ausweichen. So bietet etwa die GLS Bank ein Oikocredit Sparkonto an. Hier fließt das eingezahlte Kapital an Oikocredit, eine Genossenschaft mit Hauptsitz in Amsterdam. Sie vergibt damit wiederum Kredite an Mikrofinanzinstitute, Genossenschaften, Fairhandelsorganisationen und andere. Es gibt für dieses Sparkonto keine Mindesteinlagesumme. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Daneben ist es auch möglich, direkt in Oikocredit zu investieren: Anleger können Genossenschaftsanteile über einen der acht deutschen Förderkreise von Oikocredit erwerben. Die Anteile gibt es ab 200 Euro, die jährliche Dividende liegt in der Regel bei zwei Prozent.

Mittels Zertifikaten können sich deutsche Anleger außerdem an der Wertentwicklung der beiden österreichischen Mikrofinanzfonds Vision Microfinance und Vision Microfinance Local Currency beteiligen. Die Emittentin Absolute Portfolio Management (APM) aus Wien hat diese Zertifikate auf ihre beiden Mikrofinanzfonds in Zusammenarbeit mit dem Emissionshaus Oaklet aufgelegt. Ihre AIV Vision Microfinance Zertifikate sind in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Die Laufzeit endet im Dezember 2040, ein Verkauf ist aber jederzeit möglich. Das so investierte Kapital fließt laut APM zu annähernd 100 Prozent in die beiden Fonds. Die Mindestanlagesumme für das AIV Vision Microfinance Zertifikat (ISIN XS0554544428) und das AIV Vision Microfinance Local Currency Zertifikat (ISIN XS0554549575) beträgt 1.000 Euro. Beide Zertifikate sind an der Luxemburger (Euro MTF Markt) und der Frankfurter Börse (Scoach) gelistet, mit täglicher Preisbildung. Die Zertifikate spiegeln die Wertentwicklung der beiden Fonds, die Darlehen breit gestreut an MFI in Lateinamerika, Zentral- und Osteuropa, Asien und Afrika vergeben.
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