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Verband Geschlossene Fonds öffnet sich für weitere Marktakteure
Der VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. ist Geschichte. Denn dessen außerordentliche Mitgliederversammlung hat jetzt die Neuausrichtung des Verbandes beschlossen. Die bisherige Interessenvertretung der Anbieter geschlossener Fonds öffnet sich zum Branchenverband für alle Unternehmen und Anlagevehikel, die im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Investitionen in Sachwerte anbieten und verwalten. So können neben Kapitalverwaltungsgesellschaften künftig auch andere Branchenteilnehmer wie etwa Verwahrstellen Mitglied werden.
Damit einher geht die Umbenennung des Verbandes in BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Nach Einschätzung von Hauptgeschäftsführer Eric Romba trägt der Verband damit der tiefgreifenden Veränderung Rechnung, die das Inkrafttreten des KAGB am 22. Juli 2013 mit sich bringt. "Anbieter, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und weitere Dienstleister sind dann nicht nur einheitlich reguliert, sondern arbeiten regulierungsbedingt auch viel enger zusammen. Diese Entwicklung vollziehen wir konsequenterweise mit dem BSI nach", so Romba.
Der Deutsche Bundestag hatte vor wenigen Wochen das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz bezieht sich auf bislang wenig regulierte Geldanlageprodukte (AIFM = Alternative Investmentfonds Manager) und setzt zum 22. Juli 2013 eine Richtlinie der EU-Kommission um. Mit diesem Gesetz ändern sich die Spielregeln für geschlossene Fonds. Sie müssen Investitionen breiter streuen und den Anteil der Kredite am Gesamtvolumen beschränken. Deutsches Recht wird die AIFM-Richtlinie mit einer Novelle des Kapitalanlagengesetzbuchs (KAGB). Die Umsetzung der Namensänderung des VGF soll mit Stichtag des Inkrafttretens des KAGB erfolgen.
Der BSI will laut Romba die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertreten. Er werde für seine Mitglieder Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene begleiten, sei Ansprechpartner für die Finanzaufsicht und erarbeite mit seinen Mitgliedern Branchenstandards wie z.B. Musteranlagebedingungen oder einen Musterverwahrstellenvertrag.
Im Zuge der Neuausrichtung führt der Verband zwei neue Formen der Mitgliedschaft ein. Neben den bisherigen Voll- und Fördermitgliedern wird es künftig auch eine Branchen- und eine Informationsmitgliedschaft geben. Die Vollmitgliedschaft steht Verwaltern offen, die Alternative Investment Fonds (AIF) für Publikum oder professionelle Investoren anbieten. Auch selbstverwaltete AIF, die in Sachwerte investieren, können Vollmitglieder des BSI werden.
Branchenmitglieder können alle Unternehmen werden, die nach dem KAGB bzw. der AIFM-Richtlinie eine Kernfunktion im Rahmen der Verwaltung von AIF haben und beaufsichtigt werden. Hierzu gehören u.a. die Verwahrstellen, Auslagerungsunternehmen oder Unternehmen, die zwar in den Anwendungsbereich des KAGB fallen, aber aufgrund von Bestandsschutzregelungen befreit sind von der Anwendung des KAGB. Dies trifft auch auf Unternehmen zu, die schon heute VGF-Mitglieder sind, keine KVG-Zulassung beantragen, aber Bestände weiter verwalten.
Fördermitglieder können alle beratenden und dienstleistenden Unternehmen werden, die nicht Branchenmitglied werden können. Hierzu gehören u.a. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberatungen. Zudem können andere Verbände oder kontinuierlich investierende Investoren, z.B. Family Offices, Informationsmitglieder des BSI werden.
Derzeit vertritt der VGF insgesamt 58 Mitglieder, darunter 35 Anbieter geschlossener Fonds und 23 Fördermitglieder. Die im Verband organisierten Anbieter verwalten zusammen ein Investitionsvolumen von rund 127 Milliarden Euro. Bezogen auf den Gesamtmarkt in Deutschland mit einem verwalteten Fondsvolumen von 195 Milliarden Euro repräsentiert der VGF damit mehr als 66 Prozent des Marktes geschlossener Fonds. Die Mitglieder des Verbands haben im Jahr 2012 Fonds mit einem Volumen von rund 5,09 Milliarden Euro aufgelegt. Bezogen auf das Gesamtemissionsvolumen von 7,3 Milliarden Euro entspricht dies einem Anteil von 70 Prozent.
Die Zusammensetzung des neuen Verbandes soll im Vorstand abgebildet werden. Er wird dem VGF zufolge künftig aus sechs Vertretern aus dem Kreis der Vollmitglieder sowie je einem Vertreter eines Branchen- und eines Fördermitglieds zusammengesetzt sein. Vorstandswahlen sollen im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung im Frühjahr 2014 stattfinden.
Damit einher geht die Umbenennung des Verbandes in BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Nach Einschätzung von Hauptgeschäftsführer Eric Romba trägt der Verband damit der tiefgreifenden Veränderung Rechnung, die das Inkrafttreten des KAGB am 22. Juli 2013 mit sich bringt. "Anbieter, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und weitere Dienstleister sind dann nicht nur einheitlich reguliert, sondern arbeiten regulierungsbedingt auch viel enger zusammen. Diese Entwicklung vollziehen wir konsequenterweise mit dem BSI nach", so Romba.
Der Deutsche Bundestag hatte vor wenigen Wochen das so genannte AIFM-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz bezieht sich auf bislang wenig regulierte Geldanlageprodukte (AIFM = Alternative Investmentfonds Manager) und setzt zum 22. Juli 2013 eine Richtlinie der EU-Kommission um. Mit diesem Gesetz ändern sich die Spielregeln für geschlossene Fonds. Sie müssen Investitionen breiter streuen und den Anteil der Kredite am Gesamtvolumen beschränken. Deutsches Recht wird die AIFM-Richtlinie mit einer Novelle des Kapitalanlagengesetzbuchs (KAGB). Die Umsetzung der Namensänderung des VGF soll mit Stichtag des Inkrafttretens des KAGB erfolgen.
Der BSI will laut Romba die Interessen der Branche gegenüber Politik und Öffentlichkeit vertreten. Er werde für seine Mitglieder Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene begleiten, sei Ansprechpartner für die Finanzaufsicht und erarbeite mit seinen Mitgliedern Branchenstandards wie z.B. Musteranlagebedingungen oder einen Musterverwahrstellenvertrag.
Im Zuge der Neuausrichtung führt der Verband zwei neue Formen der Mitgliedschaft ein. Neben den bisherigen Voll- und Fördermitgliedern wird es künftig auch eine Branchen- und eine Informationsmitgliedschaft geben. Die Vollmitgliedschaft steht Verwaltern offen, die Alternative Investment Fonds (AIF) für Publikum oder professionelle Investoren anbieten. Auch selbstverwaltete AIF, die in Sachwerte investieren, können Vollmitglieder des BSI werden.
Branchenmitglieder können alle Unternehmen werden, die nach dem KAGB bzw. der AIFM-Richtlinie eine Kernfunktion im Rahmen der Verwaltung von AIF haben und beaufsichtigt werden. Hierzu gehören u.a. die Verwahrstellen, Auslagerungsunternehmen oder Unternehmen, die zwar in den Anwendungsbereich des KAGB fallen, aber aufgrund von Bestandsschutzregelungen befreit sind von der Anwendung des KAGB. Dies trifft auch auf Unternehmen zu, die schon heute VGF-Mitglieder sind, keine KVG-Zulassung beantragen, aber Bestände weiter verwalten.
Fördermitglieder können alle beratenden und dienstleistenden Unternehmen werden, die nicht Branchenmitglied werden können. Hierzu gehören u.a. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberatungen. Zudem können andere Verbände oder kontinuierlich investierende Investoren, z.B. Family Offices, Informationsmitglieder des BSI werden.
Derzeit vertritt der VGF insgesamt 58 Mitglieder, darunter 35 Anbieter geschlossener Fonds und 23 Fördermitglieder. Die im Verband organisierten Anbieter verwalten zusammen ein Investitionsvolumen von rund 127 Milliarden Euro. Bezogen auf den Gesamtmarkt in Deutschland mit einem verwalteten Fondsvolumen von 195 Milliarden Euro repräsentiert der VGF damit mehr als 66 Prozent des Marktes geschlossener Fonds. Die Mitglieder des Verbands haben im Jahr 2012 Fonds mit einem Volumen von rund 5,09 Milliarden Euro aufgelegt. Bezogen auf das Gesamtemissionsvolumen von 7,3 Milliarden Euro entspricht dies einem Anteil von 70 Prozent.
Die Zusammensetzung des neuen Verbandes soll im Vorstand abgebildet werden. Er wird dem VGF zufolge künftig aus sechs Vertretern aus dem Kreis der Vollmitglieder sowie je einem Vertreter eines Branchen- und eines Fördermitglieds zusammengesetzt sein. Vorstandswahlen sollen im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung im Frühjahr 2014 stattfinden.