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Viele deutsche Offshore-Windkraftprojekte vor dem Aus?
Das sind schlechte Nachrichten für Projektierer von Offshore-Windparks, ihre Investoren, die Hersteller von Windkraftanlagen auf See und die Zulieferer-Industrie! Viele geplante Windparks, die für die Umsetzung in deutschen Gewässern geplant wurden, werden wohl nicht umgesetzt werden. Betroffen sind Projekte mit Standorten in sehr großer Küstenentfernung von in der Regel mehr als 100 Kilometer. Laut einem Bericht des NDR hat das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) betroffene Unternehmen darüber informiert, dass etwa 40 geplante Offshore-Projekte in den sogenannten Zonen 3, 4, und 5 vor dem Aus stehen. In die betroffenen Projekte seien bislang wohl mehr als 100 Millionen Euro investiert worden.
Demnach verweist das BSH zur Begründung auf die Reform des Erneuerabre-Energien-Gesetzs (EEG) aus 2014. Darin hat die Bundesregierung das Ausbauziel für die Windkraft aus See stark gedeckelt. Das Ausbauziel von bis dato zehn Gigawatt wurde auf 6,5 GW gekappt. Das entspricht der Leistung von sechs Atomkraftwerken und klingt noch immer ehrgeizig angesichts der bis Ende 2014 ans Netz gebrachten Gesamtkapazität. Diese belief sich dem Bundesverband WindEnergie (BWE) zufolge Ende 2014 lediglich auf ein GW. Doch in den kommenden Jahren wollten viele Marktakteuere in großem Umfang Offshore-Windparks umsetzen. Schon in 2015 sollen in Nord- und Ostsee Projekte mit insgesamt drei GW Leistung installiert werden. Diese sowie alle küstennah geplanten Offshore-Windparks zusammen summieren sich auf eine Gesamtkapazität von 15 GW. Und diese Menge an Offshore-Windstromkapazität will die Bundesregierung laut dem neuen EEG erst bis zum Jahr 2030 erreichen. Alle übrigen Projekte, also die mit großer Entfernung zur deutschen Küsten, werden folglich nicht benötigt.
Eine gute Nachricht gibt es dagegen für die Unternehmen, die von dem Aus für küstenferne Offshore-Windparks nicht betroffen sind, da sie küstennah umgesetzt werden sollen. Denn die EU-Kommission hat der Förderung dieser Projekte mit zusammen rund sieben GW bis 2020 über das EEG jetzt ihren Segen gegeben. Überprüft wurde die Förderung von 17 Windparks in der Nordsee und drei Projekten in der Ostsee vorgesehen. Die 20 Projekte wurden bei der Kommission einzeln geprüft, da sie den in den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen festgelegten Schwellenwert von 250 Megawatt (MW) überschreiten. Da sich die Projekte jedoch nur in bestimmten technischen Aspekten und in ihrer technischen Konzeption unterscheiden, wurden sie gemeinsam in einem einzigen Beschluss gewürdigt. Die Kommission stellte jetzt offiziell fest, dass deren Förderung die Energie- und Umweltziele der Union „fördern wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren“. All diese Windparks sollen bis Ende 2019 mit der Einspeisung von Windstrom ins Netz beginnen. Die Investitionskosten für diese 20 Offshore-Windparks belaufen sich laut der EU-Kommission auf insgesamt 29,3 Milliarden Euro.
Demnach verweist das BSH zur Begründung auf die Reform des Erneuerabre-Energien-Gesetzs (EEG) aus 2014. Darin hat die Bundesregierung das Ausbauziel für die Windkraft aus See stark gedeckelt. Das Ausbauziel von bis dato zehn Gigawatt wurde auf 6,5 GW gekappt. Das entspricht der Leistung von sechs Atomkraftwerken und klingt noch immer ehrgeizig angesichts der bis Ende 2014 ans Netz gebrachten Gesamtkapazität. Diese belief sich dem Bundesverband WindEnergie (BWE) zufolge Ende 2014 lediglich auf ein GW. Doch in den kommenden Jahren wollten viele Marktakteuere in großem Umfang Offshore-Windparks umsetzen. Schon in 2015 sollen in Nord- und Ostsee Projekte mit insgesamt drei GW Leistung installiert werden. Diese sowie alle küstennah geplanten Offshore-Windparks zusammen summieren sich auf eine Gesamtkapazität von 15 GW. Und diese Menge an Offshore-Windstromkapazität will die Bundesregierung laut dem neuen EEG erst bis zum Jahr 2030 erreichen. Alle übrigen Projekte, also die mit großer Entfernung zur deutschen Küsten, werden folglich nicht benötigt.
Eine gute Nachricht gibt es dagegen für die Unternehmen, die von dem Aus für küstenferne Offshore-Windparks nicht betroffen sind, da sie küstennah umgesetzt werden sollen. Denn die EU-Kommission hat der Förderung dieser Projekte mit zusammen rund sieben GW bis 2020 über das EEG jetzt ihren Segen gegeben. Überprüft wurde die Förderung von 17 Windparks in der Nordsee und drei Projekten in der Ostsee vorgesehen. Die 20 Projekte wurden bei der Kommission einzeln geprüft, da sie den in den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen festgelegten Schwellenwert von 250 Megawatt (MW) überschreiten. Da sich die Projekte jedoch nur in bestimmten technischen Aspekten und in ihrer technischen Konzeption unterscheiden, wurden sie gemeinsam in einem einzigen Beschluss gewürdigt. Die Kommission stellte jetzt offiziell fest, dass deren Förderung die Energie- und Umweltziele der Union „fördern wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren“. All diese Windparks sollen bis Ende 2019 mit der Einspeisung von Windstrom ins Netz beginnen. Die Investitionskosten für diese 20 Offshore-Windparks belaufen sich laut der EU-Kommission auf insgesamt 29,3 Milliarden Euro.