Anleihen / AIF

Vorentscheidung über Insolvenzplan von Prokon gefallen?

Wie soll es beim insolventen Windkraftprojektierer Prokon weitergehen? Bei der Antwort auf diese Frage haben Anlegerschützer, eine Anlegerinteressengemeinschaft und der Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin offenbar eine gemeinsame Linie gefunden.

Erste Eckpunkte der Einigung, die in einer Beratung zwischen den Anlegerschutzvereinen SdK (Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger), DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), dem Insolvenzverwalter und dem Verein „Die Freunde von Prokon“ erzielt worden sind, hat der Insolvenzverwalter nun bekannt gemacht:  Die Insolvenz von Prokon soll demnach nicht zur Zerschlagung des Unternehmens in kleinere Einzelteile führen. Allerdings strebe man Teilverkäufe an, damit die Prokon-Genussrechteinhaber eine Barzahlung erhalten. Ein Teil der Genussrechte soll in Anleihen eines Prokon-Nachfolgeunternehmens umgewandelt werden, kündigt Penzlin in der Mitteilung an. Dies solle den Anlegern, die ihre Beteiligung aufgeben möchten die Chance zum Ausstieg ermöglichen. Zudem hätten die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Barauszahlung als Eigenkapital im Prokon-Nachfolge-Unternehmen zu belassen. Dazu, wie die Überführung der Prokon-Insolvenzmasse in das Nachfolgeunternehmen überführt werden kann, werde ein Insolvenzplan erstellt.

Wie hoch die Insolvenzquote aus den Teilverkäufen ausfallen könnte, ließ Penzlin offen. Zu Beginn des geregelten Insolvenzverfahrens hatte der Insolvenzverwalter 30 bis 60 Prozent als Insolvenzquote in Aussicht gestellt, zugleich aber darauf hingewiesen, dass eventuelle Zahlungen frühestens 2015 zu erwarten seien (mehr dazu lesen Sie  hier (Link entfernt)).


Um den möglichen Weg von Prokon wurde bislang hart gerungen

Darüber wie Prokon  saniert werden soll, hatten die Anlegerschützer, die Freunde von Prokon und auch der ehemalige Prokon-Chef und Gründer Carsten Rodbertus teils sehr unterschiedliche Positionen vertreten. Die Freunde von Prokon hatten sich öffentlich für die Fortführung von Prokon als Energiegenossenschaft stark gemacht (mehr dazu lesen Sie  hier). Carsten Rodbertus hatte mehrere Modelle ins Spiel gebracht, unter anderem eine Genossenschaft und eine Aktiengesellschaft. Den drei Parteien, die nun eine gemeinsame Linie bekannt gemacht haben, warf er dabei vor, die Zerschlagung von Prokon voranzutreiben und das Kapital der Genussrechtsinhaber zu vernichten. Die SdK wehrte sich jüngst gegen diese Vorwürfe und sprach ihrerseits eine Warnung vor den Plänen von Rodbertus aus (mehr lesen Sie  hier).

Der nächste wichtige Termin für alle Prokon-Anleger ist der 22. Juli. Dann findet eine Gläubigerversammlung statt, auf der erste Entscheidungen getroffen werden. Die verschiedenen im Verfahren engagierten Partein hatten im Vorfeld dieser Versammlung bei den Anlegern um Vollmachten geworben, um möglichst viele Stimmen für ihr jeweiliges Sanierungsmodell für Prokon zu bekommen.

Darüber welcher Weg für die Anleger der beste ist, um möglichst viel von ihren Investitionen zurückzuerhalten streiten auch Rechtsexperten. Demzufolge hat das Geschäftsgebaren der Prokon-Führung beim Einwerben des Genussrechtkapitals die Rechtslage aus Anlegersicht verkompliziert. Welche juristischen Fallstricke die Anleger im Auge behalten sollten, haben wir in  diesem Beitrag  zusammengefasst.

ECOreporter.de hatte frühzeitig vor den  Prokon-Geldanlagen gewarnt. Diese  Sonderseite (Link entfernt)  ist dem Fall Prokon gewidmet.
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