Erneuerbare Energie

Zusammenbruch des deutschen Windmarktes wahrscheinlicher

Die Bundesnetzagentur hat Ergebnisse für die dritte Ausschreibungsrunde für Windenergie-Projekte an Land veröffentlicht: Diese verheißen nichts Gutes für den Windmarkt in Deutschland. Wie erklären, wieso.

In der dritten Wind-Auktion sind die Zuschlagswerte für die Betreiber von Windparks an Land weiter gesunken: Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlag beträgt in der dritten Ausschreibungsrunde 3,82 Cent je Kilowattstunde Windstrom (kWh).

In der vorherigen Runde waren es 4,28 Cent/kWh und in der ersten Ausschreibungsrunde 2017 noch 5,71 Cent/kWh. Aber schon das war für die Windbranche ein deutlicher Einschnitt im Vergleich zu der Einspeisevergütung von rund 8,5 Cent/kWh, die es vor rund einem Jahr noch für neu in Betrieb genommene Windkraftanlagen gab.

Bürgerenergiegesellschaften erfolgreich

Eine genauere Auswertung der dritten Ausschreibungsrunde hat die zuständige Bundesnetzagentur noch nicht veröffentlicht. Die Namen der Windpark-Projektgesellschaften, die einen Zuschlag erhalten haben, legen aber nahe, dass es sich größtenteils um Bürgerenergiegesellschaften handelt.

Schon in den ersten beiden Ausschreibungsrunden haben überwiegend Bürgerenergiegesellschaften den Zuschlag erhalten. Diese haben bei dem Ausschreibungsverfahren einen Wettbewerbsvorteil, weil sie ohne eine Bau- und Betriebsgenehmigung an der Ausschreibung teilnehmen dürfen und für die Umsetzung ihrer Projekte mehr Zeit haben.

Wir hatten mehrfach über die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden berichtet - unter anderem darüber,  warum die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften zu einem Markteinbruch auf dem deutschen Windenergiemarkt ab 2019 führen könnte. Zudem haben wir aufgezeigt,  welche erheblichen Konsequenzen die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden für die Windradhersteller und die Projektentwickler haben könnten.

Gibt es 2018 keine Wende zum Besseren?

Infolge der Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde hat der Gesetzgeber die Sonderregelung für die ersten Ausschreibungsverfahren in 2018 gekippt. In den Ausschreibungsrunden im nächsten Jahr müssen auch Bürgerenergiegesellschaften eine Baugenehmigung vorweisen können, um an der Ausschreibung teilzunehmen. Somit gelten grundsätzlich für alle Marktteilnehmer die gleichen Bedingungen.

Aber: Praktisch dürften beim derzeitigen Gesetzesstand die von den Wind-Auktionen 2017 verursachten Marktverzerrungen auch bei den Ausschreibungen 2018 nachwirken. So weist unter anderem die Naturstrom AG auf einen wichtigen Punkt hin: Die Höchstgrenze für Gebote in den Ausschreibungsrunden 2018 orientiert sich an den erfolgreichen Geboten der drei vorangegangenen Ausschreibungen. Diese Höchstgrenze sei jedoch so niedrig, dass Projekte mit Genehmigung auch 2018 kaum Chancen haben dürften, befürchtet der Ökostromanbieter.

Wie viele Projekte erhalten eine Genehmigung?

Bei Eintritt dieses Szenarios für 2018 nimmt die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenbruchs des deutschen Windenergiemarktes ab 2019 zu - da gleichzeitig offen ist, wie viele der 2017 bezuschlagten Projekte realisiert werden. Dabei geht es nicht nur um die wirtschaftliche Seite, sondern auch um die Frage, wie viele der bezuschlagten Projekte eine Bau- und Betriebsgenehmigung erhalten.

In diesem Zusammenhang ist beispielsweise auch zu berücksichtigen, dass in der dritten Ausschreibungsrunde 17 Windenergieprojekte in Nordrhein-Westfalen (NRW) den Zuschlag erhalten haben. In der zweiten Ausschreibungsrunde war NRW noch leer ausgegangen.

In NRW droht den Windkraft-Projektentwicklern aber Ungemach von der neu gewählten CDU/FDP-Landesregierung, die den Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung auf 1.500 Meter erhöhen will. Damit würde sich die Anzahl möglicher Standorte für neue Windparks deutlich reduzieren. Daher könnte sich das Risiko erhöhen, dass einige oder viele der in NRW bezuschlagten Windkraftprojekte keine Bau- und Betriebsgenehmigung erhalten.

Totale Flaute in Baden-Württemberg

Dieses Genehmigungsrisiko kann aber auch in Bundesländern bestehen, die keine erhöhten Anforderungen für den Mindestabstand haben. Bei der dritten Ausschreibungsrunde gab es insgesamt 61 Zuschläge für Projektgesellschaften, von denen Zuschläge entfielen auf Windkraftprojekte in NRW (17), in Brandenburg (16), in Mecklenburg-Vorpommern (9), in Niedersachsen und Hessen (jeweils 5), in Schleswig-Holstein (4), in Thüringen und Rheinland-Pfalz (jeweils 2).

Bayern hat einen Zuschlag erhalten und Baden-Württemberg gar keinen. Damit setzte sich für Süddeutschland die Entwicklung der letzten Ausschreibungsrunde fort (wir haben darüber berichtet). Baden-Württemberg ist somit in allen drei Ausschreibungsrunden 2017 ohne Zuschlag geblieben.

Verhindert das Sondierungsfiasko eine rechtzeitige Korrektur von Fehlentwicklungen?

Verschiedene Marktakteure der Windenergiebranche fordern aufgrund der drohenden Entwicklung Nachbesserungen vom Gesetzgeber. Diese sollten auch bereits im Vorfeld der für 2018 anstehenden Ausschreibungsrunden umgesetzt werden. Das ist angesichts der derzeitigen politischen Situation im Bund aber mehr als ungewiss. Denn es ist unklar, wann es eine neue Bundesregierung geben und wie diese aussehen könnte.

Die Sondierungsgespräche haben gezeigt, dass es zwischen den möglichen Regierungsparteien große inhaltliche Unterschiede bei den Punkten Windkraftausbau, Klimaschutz und Kohlekraftwerke gibt.
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