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Zweite Ausschreibungsrunde für Windparkprojekte läuft
Am 1. August endet die Abgabefrist für die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land. Bis dahin müssen Windprojekt-Gesellschaften ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur abgeben, um in dieser Runde einen Zuschlag für eine Einspeisevergütung erhalten zu können. Der Höchstwert für den Gebotstermin beträgt wie bei der ersten Ausschreibungsrunde 7 Cent je Kilowattstunde (kWh). Der durchschnittliche Zuschlagswert lag in der ersten Runde mit weniger als 6 Cent je kWh aber deutlich darunter, wie ECOreporter.de berichtet hatte (Link entfernt).
Das Ausschreibungsvolumen in der zweiten deutschen Wind-Auktion beträgt 1.000 Megawatt (MW) und ist damit höher als bei der ersten Ausschreibungsrunde (800 MW). Aber schon die erste Runde war mit einem Gebotsvolumen von rund 2.100 MW deutlich überzeichnet. Und Projekte, die in der ersten Auktion nicht zum Zug kamen, können in der zweiten Runde wieder teilnehmen.
Laut Bundesnetzagentur gibt es Windparkprojekte mit einem Volumen von zusammen 1.225 MW, die jeweils über eine Bau- und Betriebsgenehmigung verfügen und deren Genehmigungen gemeldet sind. Diese können an dem zweiten Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Bei den 1.225 MW sind noch gar nicht die Projekte von Bürgerenergiegesellschaften berücksichtigt, die sich ohne eine Bau- und Betriebsgenehmigung am Ausschreibungsverfahren beteiligen können.
Die Bürgerenergiegesellschaften haben in der ersten Ausschreibungsrunde 96 Prozent der Zuschläge erhalten (775 von 807 MW). Die Bundesregierung hat kurzfristig auf dieses Ergebnis reagiert und Ende Juni eine Gesetzesänderung in den Bundestag eingebracht, die dieser bereits beschlossen hat. Demnach ist die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften für die ersten Ausschreibungsverfahren in 2018 gekippt.
Droht 2019 ein Markteinbruch im Windmarkt?
Der Eingriff bei der Sonderregelung erfolgte nicht zuletzt, weil Bürgerenergiegesellschaften viel Zeit für die Umsetzung von Windparks haben: Gesellschaften, die in der ersten Ausschreibungsrunde einen Zuschlag erhielten, verlieren den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung des Windstroms erst, wenn sie ein bezuschlagtes Projekt nach 2021 in Betrieb nehmen. Es ist daher gut möglich, dass nicht wenige der Windparks, die bei der ersten Wind-Auktion aus diesem Jahr zum Zug kamen, erst ab 2020 ans Netz gehen.
Das ist deshalb ein Problem, weil Ende 2018 eine Übergangsregelung für Windparkprojekte ausläuft, die bis Ende 2016 eine Genehmigung erhalten und daher noch Anspruch auf die feste Einspeisevergütung nach dem alten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben. Was bedeuten könnte, dass 2019 kaum Windparks neu errichtet werden. Dieser Markteinbruch jedoch würde deutsche Projektentwickler und auch die Windradhersteller und ihre Zulieferer hart treffen. Hinzu kommt das Auslaufen der Einspeisevergütung für hunderte Windräder ab 2021 (mehr darüber lesen Sie in unserer Serie).
Wird auch die zweite Wind-Auktion einseitig ausgehen?
Die Änderung der Sonderregelung tritt erst 2018 in Kraft. Für die aktuelle zweite Ausschreibungsrunde gilt noch, dass sich Bürgerenergiegesellschaften ohne Baugenehmigung beteiligen können. Daher ist es möglich, dass sie abermals der große Ausschreibungsgewinner sein werden. Möglich ist auch, dass es vermehrt Gebote von Bürgerenergiegesellschaften geben wird, bei denen eine Verbindung zu großen Projektentwicklern besteht.
Spannend ist zudem die Frage, ob Projekte aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg die Ausschreibung wieder dominieren werden. Denn auf diese Bundesländern waren bei der ersten Windauktion insgesamt 48 der 70 der Zuschläge entfallen.
Nach den Erfahrungen der ersten Ausschreibungsrunde wird die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Ausschreibungen rund drei Wochen nach der Abgabefrist veröffentlichen, somit voraussichtlich Ende August.
Das Ausschreibungsvolumen in der zweiten deutschen Wind-Auktion beträgt 1.000 Megawatt (MW) und ist damit höher als bei der ersten Ausschreibungsrunde (800 MW). Aber schon die erste Runde war mit einem Gebotsvolumen von rund 2.100 MW deutlich überzeichnet. Und Projekte, die in der ersten Auktion nicht zum Zug kamen, können in der zweiten Runde wieder teilnehmen.
Laut Bundesnetzagentur gibt es Windparkprojekte mit einem Volumen von zusammen 1.225 MW, die jeweils über eine Bau- und Betriebsgenehmigung verfügen und deren Genehmigungen gemeldet sind. Diese können an dem zweiten Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Bei den 1.225 MW sind noch gar nicht die Projekte von Bürgerenergiegesellschaften berücksichtigt, die sich ohne eine Bau- und Betriebsgenehmigung am Ausschreibungsverfahren beteiligen können.
Die Bürgerenergiegesellschaften haben in der ersten Ausschreibungsrunde 96 Prozent der Zuschläge erhalten (775 von 807 MW). Die Bundesregierung hat kurzfristig auf dieses Ergebnis reagiert und Ende Juni eine Gesetzesänderung in den Bundestag eingebracht, die dieser bereits beschlossen hat. Demnach ist die Sonderregelung für Bürgerenergiegesellschaften für die ersten Ausschreibungsverfahren in 2018 gekippt.
Droht 2019 ein Markteinbruch im Windmarkt?
Der Eingriff bei der Sonderregelung erfolgte nicht zuletzt, weil Bürgerenergiegesellschaften viel Zeit für die Umsetzung von Windparks haben: Gesellschaften, die in der ersten Ausschreibungsrunde einen Zuschlag erhielten, verlieren den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung des Windstroms erst, wenn sie ein bezuschlagtes Projekt nach 2021 in Betrieb nehmen. Es ist daher gut möglich, dass nicht wenige der Windparks, die bei der ersten Wind-Auktion aus diesem Jahr zum Zug kamen, erst ab 2020 ans Netz gehen.
Das ist deshalb ein Problem, weil Ende 2018 eine Übergangsregelung für Windparkprojekte ausläuft, die bis Ende 2016 eine Genehmigung erhalten und daher noch Anspruch auf die feste Einspeisevergütung nach dem alten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) haben. Was bedeuten könnte, dass 2019 kaum Windparks neu errichtet werden. Dieser Markteinbruch jedoch würde deutsche Projektentwickler und auch die Windradhersteller und ihre Zulieferer hart treffen. Hinzu kommt das Auslaufen der Einspeisevergütung für hunderte Windräder ab 2021 (mehr darüber lesen Sie in unserer Serie).
Wird auch die zweite Wind-Auktion einseitig ausgehen?
Die Änderung der Sonderregelung tritt erst 2018 in Kraft. Für die aktuelle zweite Ausschreibungsrunde gilt noch, dass sich Bürgerenergiegesellschaften ohne Baugenehmigung beteiligen können. Daher ist es möglich, dass sie abermals der große Ausschreibungsgewinner sein werden. Möglich ist auch, dass es vermehrt Gebote von Bürgerenergiegesellschaften geben wird, bei denen eine Verbindung zu großen Projektentwicklern besteht.
Spannend ist zudem die Frage, ob Projekte aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg die Ausschreibung wieder dominieren werden. Denn auf diese Bundesländern waren bei der ersten Windauktion insgesamt 48 der 70 der Zuschläge entfallen.
Nach den Erfahrungen der ersten Ausschreibungsrunde wird die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der Ausschreibungen rund drei Wochen nach der Abgabefrist veröffentlichen, somit voraussichtlich Ende August.