Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
16.3.2007: Neuer Leitfaden für den Bau von Biogasanlagen herausgegeben
Einen neuen Leitfaden für den Bau von Biogasanlagen hat das Niedersächsische Umweltministerium herausgegeben. Er trägt den Titel "Hinweise zum Immissionsschutz bei Biogasanlagen" und ist eine aktualisierte Neuauflage des Leitfadens von 2004 - nebst Anlagen und weiteren für den Bau von Biogasanlagen zu beachtenden Erlassen. Laut einer Sprecherin des Umweltministeriums soll er Planern und Betreibern von Biogasanlagen den Weg durch das Dickicht der rechtlichen Vorgaben erleichtern. Die Genehmigung von Biogasanlagen erfolge je nach Größe, Einsatz-stoffen und Feuerungswärmeleistung entweder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder dem Baugesetzbuch in Verbindung mit der Niedersächsischen Bauordnung. Für die landwirtschaftliche Nutzung des in Biogasanlagen erzeugten Gärsubstrates seien unter anderem die Anforderungen nach Abfallrecht und Düngemittelrecht zu beachten.
Niedersachsen ist dem Ministerium zufolge deutscher Spitzenreiter bei der Bereitstellung von regenerativer Energie aus Biogas. Derzeit würden in Niedersachsen ungefähr 600 Biogasanlagen betrieben. Mit einer installierten elektrischen Leistung von ca. 370 Megawatt stamme damit rund ein Drittel des in Deutschland produzierten Biogasstroms aus niedersächsischen Anlagen.
Niedersachsen ist dem Ministerium zufolge deutscher Spitzenreiter bei der Bereitstellung von regenerativer Energie aus Biogas. Derzeit würden in Niedersachsen ungefähr 600 Biogasanlagen betrieben. Mit einer installierten elektrischen Leistung von ca. 370 Megawatt stamme damit rund ein Drittel des in Deutschland produzierten Biogasstroms aus niedersächsischen Anlagen.