Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.ecoreporter.de.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), auch bekannt als Barrierefreiheitsgesetz, ist ein Gesetz, das seit dem 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft getreten ist und die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Bereich, regelt. Es setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882 um und verpflichtet Unternehmen, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und von älteren Menschen ohne besondere Erschwernis genutzt werden können. Die ECOreporter GmbH als Verantwortliche für www.ecoreporter.de ist bemüht, die Website und die mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzgebers barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Sie feststellen, dass wir hier Verbesserungsbedarf oder -möglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte an ECOreporter über [email protected]

Auch für alle anderen Kontaktanfragen zu diesem Thema nutzen Sie bitte eine E-Mail an [email protected]

Verpflichtet ist die ECOreporter GmbH durch das BFSG nicht, da für Unternehmen unserer Kategorie Ausnahmen für die entsprechenden Pflichten bestehen. Wir betonen aber, dass uns bewusst ist: Barrierefreiheit ist ein Weg, kein statisches Ziel. Insofern werden wir gerne weitere Schritte gehen, obwohl wir uns schon heute (Stand 28. Juni 2025) um weitgehende Barrierefreiheit bemüht haben. Die Einschätzung unserer Bewertung zur Barrierefreiheit beruht insbesondere auf einer Selbstbewertung und genutzten Testsystemen. 

Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x