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17.5.2004: Meldung: Rational AG: Dividendenbekanntmachung
Rational Aktiengesellschaft
Iglinger Str. 62,
86899 Landsberg am Lech
Wertpapier-Kenn-Nummer: 701 080
ISIN: DE0007010803
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 12. Mai 2004 hat die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2003 in Höhe von Euro 1,85 je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen, darin enthalten ist ein Jubiläumsbonus von Euro 0,45 je Aktie anlässlich des dreißigjährigen Bestehens der Gesellschaft.
Die Dividende wird ab dem 13. Mai 2004 unter Abzug von 20 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die Bayerische Landesbank.
Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, wenn sie ihrer Depotbank rechtzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag vorgelegt haben.
Landsberg am Lech,
den 12. Mai 2004
Rational AG
Der Vorstand
Iglinger Str. 62,
86899 Landsberg am Lech
Wertpapier-Kenn-Nummer: 701 080
ISIN: DE0007010803
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 12. Mai 2004 hat die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2003 in Höhe von Euro 1,85 je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen, darin enthalten ist ein Jubiläumsbonus von Euro 0,45 je Aktie anlässlich des dreißigjährigen Bestehens der Gesellschaft.
Die Dividende wird ab dem 13. Mai 2004 unter Abzug von 20 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragssteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Hauptzahlstelle ist die Bayerische Landesbank.
Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag, wenn sie ihrer Depotbank rechtzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag vorgelegt haben.
Landsberg am Lech,
den 12. Mai 2004
Rational AG
Der Vorstand