22. Januar 2014: Prokon meldet Insolvenz an

Das Horrorszenario für 75.000 Kleinanleger hat Gestalt angenommen: Der Windkraftprojektierer Prokon hat gestern Abend auf der Unternehmens-Homepage seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben. Anleger müssen mit ihren Gläubigeransprüchen warten.


Mit der Insolvenz hat Prokon ein selbst ausgerufenes Rennen gegen die Zeit nach knapp zehn Tagen verloren und Deutschland erlebt eine der größten Insolvenzen der jüngeren Vergangenheit. Für die 75.000 betroffenen Genussrechte-Anleger von Prokon, die dem Unternehmen zusammen 1,4 Milliarden Euro anvertrauten, wird es indes schwer, ihr Geld ganz oder teilweise zurückzuerhalten (hier  gelangen Sie zu einen Beitrag, in dem Fachanwälte Tipps für mögliche Vorgehensweisen geben).



Prokon sieht sich weiter „operativ gut aufgestellt“

„Trotz des großen Zuspruchs und dieses überaus positiven Signals von Seiten der Genussrechtsinhaber, müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Prokon Regenerative Energien GmbH heute einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Itzehoe gestellt hat“, schreibt Prokon. Allerdings gibt sich die Unternehmensführung weiter kämpferisch: „Das bedeutet allerdings keineswegs das Aus für Prokon. Der Antrag muss zunächst auf seine Zulässigkeit geprüft werden, was einige Monate in Anspruch nehmen wird“, kündigt das Unternehmen an. „Ein vorläufiger Insolvenzverwalter und unsere Berater werden uns in dieser Zeit begleiten. Parallel werden wir unter Einbeziehung der Anregungen unserer Genussrechtsinhaber das Geschäftsmodell anpassen. Wir sind nach wie vor operativ gut aufgestellt und sind zuversichtlich, dass wir die aktuellen Schwierigkeiten überstehen werden“, so die Prokon-Spitze weiter.


Keine Rückzahlungen an Anleger – Gläubigeransprüche in der Warteschleife

Das Amtsgericht Itzehoe bestellte Dr. Dietmar Penzlin von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Schmidt, Jortzig, Petersen, Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Der führte in einer Erklärung „Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung“ als Insolvenzgründe an. „Gemeinsam mit einem Team aus Rechtsanwälten und Unternehmensberatern bin ich derzeit intensiv mit der Organisation der Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren befasst. Für eine kurze Einarbeitungszeit wird um Verständnis gebeten. Der Geschäftsbetrieb der Prokon wird im Insolvenzeröffnungsverfahren in vollem Umfang fortgeführt. Lieferanten und Kunden stehen die bisherigen Ansprechpartner bei Prokon weiterhin zur Verfügung. Das Insolvenzgericht hat einen Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Sämtliche Verfügungen der Geschäftsführung sind ab sofort nur noch mit meiner Zustimmung wirksam“, erläutete Penzlin mit. Anleger wies er darauf hin, dass aufgrund der Insolvenz keine weiteren Genussrechte mehr gezeichnet werden können, und daher auch keine Zahlungen mehr auf Prokon-Konten erfolgen sollten. Außerdem erklärte er, dass Prokon derzeit insolvenzbedingt keine Rückzahlungen leiste und die Insolvenzansprüche der Anleger gegen Prokon erst angemeldet werden können, wenn das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet ist. Eine Pressekonferenz werde „kurzfristig anberaumt“ so der Insolvenzverwalter weiter.

Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x