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6.2.2007: Projektierer siegt im Rechtstreit um Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen beim Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof hat dem Trierer Windkraftunternehmer Jörg Temme in einem Schadenersatzstreit mit dem Landkreis Vulkaneifel recht gegeben. Temme steht damit wegen "rechtswidriger und schuldhafter Amtspflichtverletzung der verantwortlichen Beamten", die zuvor bereits das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt hatte, ein Schadenersatz von 10.000 Euro zu. Bei dem Rechtsstreit ging es um Baugenehmigungen für Photovoltaikanlagen an Windkraftstandorten des Unternehmers. Diese hatte der Landkreis 2002 zunächst erteilt, im Spätsommer 2004 jedoch wieder zurückgezogen. Zwei Monate später wurde die Aufhebung wieder rückgängig gemacht.
Temme hat in der gleichen Sache noch weitere Verfahren gegen den Landkreis laufen und will nun insgesamt 1,5 Millionen Euro Schadenersatz vor Gericht durchsetzen. Dabei handelt es sich laut Temme um Forderungen, die seitens seiner Vertragspartner an ihn gestellt wurden. Temme konnte demnach Verträge nicht einhalten, weil die Kreisverwaltung die Genehmigung ohne Vorwarnung aufgehoben habe.
Temme hat in der gleichen Sache noch weitere Verfahren gegen den Landkreis laufen und will nun insgesamt 1,5 Millionen Euro Schadenersatz vor Gericht durchsetzen. Dabei handelt es sich laut Temme um Forderungen, die seitens seiner Vertragspartner an ihn gestellt wurden. Temme konnte demnach Verträge nicht einhalten, weil die Kreisverwaltung die Genehmigung ohne Vorwarnung aufgehoben habe.