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Erfolg für Bürgerinitiative gegen Wasser-Privatisierung

Die Europäische Bürgerinitiative für das Menschenrecht auf Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung hat eine große Hürde genommen: Luxemburg, Finnland und Litauen haben als sechstes bis achtes Land die Mindestanzahl an Stimmen erreicht. Ihnen voraus gegangen waren Deutschland, Österreich, Belgien, Slowenien und die Slowakei. Die Bürgerinitiative wendet sich gegen die Privatisierung der Wasserwirtschaft. In Deutschland tritt insbesondere die FDP für die Privatisierung ein, aber auch CDU und CSU sind dafür. Insgesamt haben bisher über 1,4 Millionen EU-Bürger die Initiative unterstützt.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, sich am heutigen 6. Mai in den Trilog-Verhandlungen gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die Wasserwirtschaft aus der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie herausgenommen wird. „Die Bundesregierung sorgt bisher mit ihrem Vorgehen in Brüssel dafür, dass das gut funktionierende und bewährte System der Wasserversorgung in Deutschland in Frage gestellt wird“, kritisiert ver.di-Bundesvorstandsmitglied Erhard Ott. „Gegen den erklärten Willen der Bevölkerung gefährdet sie die Sicherheit und Qualität der Trinkwasserversorgung!“

ver.di organisiert in Deutschland federführend die Europäische Bürgerinitiative „Wasser ist Menschenrecht“. Dem Unterstützungskreis gehören neben ver.di an: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) e.V., Grüne Liga e.V., BUND, Nabu, Berliner Wassertisch, arche nova e.V., EcoMujer e.V., attac, Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Campact und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Der Gewerkschafter wies darauf hin, dass sich laut einer Umfrage des Verbandes Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) 82 Prozent der deutschen Bevölkerung für eine kommunale Wasserversorgung ausgesprochen hätten, in Bayern wollen sogar 85 Prozent der aktuell Befragten, dass die Wasserversorgung in öffentlicher Hand bleibt. Der Bundesrat sowie zahlreiche Länder- und Gemeindeparlamente hätten sich gegen die geplante Überregulierung durch die EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie ausgesprochen. Es sei an der Zeit, dass die Bundesregierung diese wichtigen und eindrucksvollen Signale ernst nehme und dementsprechend bei der EU-Kommission tätig werde.

Der Entwurf der neuen EU-Richtlinie sieht bisher vor, die größten kommunalen Wasserwerke in den Wettbewerb mit internationalen Wasserkonzernen gezwungen werden. Die Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ fordert, dass die EU-Rechtsvorschriften die Regierungen dazu verpflichten, für alle Bürger und Bürgerinnen eine ausreichende Versorgung mit sauberem Trinkwasser sowie eine sanitäre Grundversorgung sicherzustellen.

Warum ist die Bürgerinitiative gegen die Liberalisierung kämpft, begründet sie so: „Die Verfechter eines markwirtschaftlichen Modells versprechen grundsätzlich preiswertere und bessere Dienstleistungen. Das ist ein von den Unternehmen in die Welt gesetztes Märchen, die in diesem Markt die größten Profite erzielen.“ Die Wirklichkeit zeige, so die Bürgerinitiative, dass dies gleichbedeutend sei mit besseren und preiswerteren Dienstleistungen für die Reichen und schlechteren und kostenintensiveren Leistungen für die Armen. Das sei im Falle von Wasserdienstleistungen nicht akzeptabel. Wettbewerb bedeute, dass Wasserunternehmen in Marketing, Werbung und Wettbewerb investieren müssten, so die Bürgerinitiative. Dieses Geld könne folglich nicht in die Dienstleistungen investiert werden, die diese Unternehmen erbringen sollen.  

Bis zum 31. Oktober 2013 können hier noch Unterschriften geleistet werden.

So erfolgreich das Unterschriftensammeln der Bürgerinitiative ist, so unsicher ist, was nun passiert. Denn europäische Bürgerinitiative wendet sich an die Europäische Kommission, nicht an das Parlament. Das Ganze ist eher eine Art Petition: So muss sich die Europäische Kommission mit einer erfolgreich zustande gekommenen Bürgerinitiative zwar beschäftigen und eine Stellungnahme zu ihr abgeben. Darüber hinausgehende Handlungspflichten hat sie jedoch nicht. Sie muss nicht einmal einen Beschluss fassen. Im Endergebnis kann die FDP sich dann vielleicht doch noch über die Liberalisierung des europäischen Wassermarktes freuen.
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