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Mangelhafte Prokon-Bilanz für 2012 offenbart Anleger-Verlust
Die Anleger des insolventen Windkraftprojektierer trugen einen großen Teil der Verluste, die das Unternehmen aus Itzehoe 2012 eingefahren hat. Das geht aus der mittlerweile nachgereichten Bilanz für 2012 hervor. Wirklich testiert ist diese jedoch noch immer nicht. Demnach verbuchte Prokon 2012 unterm Strich einen Jahresfehlbetrag von 128,8 Millionen Euro. Weil aber 106,8 Millionen Euro davon „gemäß den Genussrechtsbedingungen dem Genussrechtskapital zugewiesen“ wurden, verbleibt 21,9 Millionen Euro als Jahresfehlbetrag in der Bilanz. Für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit (EBIT) bilanziert Prokon 88 Millionen Euro Verlust. In dieser Position sind Prokon zufolge 77,7 Millionen Euro an Genussrechtszinsen für Anleger und 6,4 Millionen Euro an Zinsen für noch bestehende Bankdarlehen enthalten. Die Bilanz ist im Bundesnetzanzeiger online zugänglich.
Wichtige Unterlagen und Auskünfte verweigert
Allerdings hat die im Februar 2014 geprüfte Bilanz dort einen sogenannten Versagungsvermerk. Das heißt, die Bilanz ist bei der Abschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers durchgefallen. Dazu die Begründung des Wirtschaftsprüfers: „Die Geschäftsführung hat uns mit Schreiben vom 5. Februar 2014 mitgeteilt, dass wir keinerlei Informationen, Unterlagen oder Auskünfte mehr erhalten werden. Dies umfasst sowohl bereits angeforderte und noch ausstehende sowie gegebenenfalls auch noch weitere Unterlagen und Auskünfte, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind. Insbesondere ist es uns aufgrund fehlender Unterlagen nicht möglich, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses zu Recht unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden ist. Aufgrund der Bedeutung des dargestellten Prüfungshemmnisses versagen wir den Bestätigungsvermerk.“
Wirtschaftsprüfer moniert Lücken und Ungereimtheiten
Der in der Bilanz enthaltene Lagebericht vermittle „kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft“, so der Wirtschaftprüfer weiter. Daher entspreche er nicht den gesetzlichen Vorschriften. Zudem sei der Anhang lückenhaft. Die im Anhang dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens stehe „nicht mit den übrigen Angaben im Jahresabschluss in Einklang“, zählt der Wirtschaftprüfer Mängel auf.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck prüft derzeit offenbar, ob ein Verfahren gegen den Gründer und ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter von Prokon Carsten Rodbertus ein Verfahren eingeleitet werden soll. Im Raum steht der Verdacht auf Betrug und Insolvenzverschleppung. Das schreibt die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf die Behörde. Ob es tatsächlich zu entsprechenden Ermittlungen kommt, entscheidet sich dem Bericht zufolge Anfang Mai 2014. Der vorläufige Insolvenzverwalter von Prokon, Dietmar Penzlin, hatte jüngst erklärt, dass Anfang Mai auch mit der Entscheidung über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu rechnen sei.Dann will Penzlin zur aktuellen Finanzlage von Prokon Stellung nehmen.
Von der Pleite Prokons sind 75.000 Kleinanleger betroffen, die rund 1,4 Milliarden Euro in Prokon-Genussrechte investiert haben. Näheres zum Prokon-Geschäftsmodell und zu den Hintergründen des Absturzes sowie Einschätzungen von Juristen zum Fall Prokon finden Sie auf dieser Sonderseite. Lesen Sie auch dieses Interview mit dem Anlegerschutzanwalt Klaus Nieding, der unter anderem im Fall Prokon als Gläubigervertreter aktiv ist.
Wichtige Unterlagen und Auskünfte verweigert
Allerdings hat die im Februar 2014 geprüfte Bilanz dort einen sogenannten Versagungsvermerk. Das heißt, die Bilanz ist bei der Abschlussprüfung des Wirtschaftsprüfers durchgefallen. Dazu die Begründung des Wirtschaftsprüfers: „Die Geschäftsführung hat uns mit Schreiben vom 5. Februar 2014 mitgeteilt, dass wir keinerlei Informationen, Unterlagen oder Auskünfte mehr erhalten werden. Dies umfasst sowohl bereits angeforderte und noch ausstehende sowie gegebenenfalls auch noch weitere Unterlagen und Auskünfte, die für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind. Insbesondere ist es uns aufgrund fehlender Unterlagen nicht möglich, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob die Aufstellung des Jahresabschlusses zu Recht unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden ist. Aufgrund der Bedeutung des dargestellten Prüfungshemmnisses versagen wir den Bestätigungsvermerk.“
Wirtschaftsprüfer moniert Lücken und Ungereimtheiten
Der in der Bilanz enthaltene Lagebericht vermittle „kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft“, so der Wirtschaftprüfer weiter. Daher entspreche er nicht den gesetzlichen Vorschriften. Zudem sei der Anhang lückenhaft. Die im Anhang dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens stehe „nicht mit den übrigen Angaben im Jahresabschluss in Einklang“, zählt der Wirtschaftprüfer Mängel auf.
Die Staatsanwaltschaft Lübeck prüft derzeit offenbar, ob ein Verfahren gegen den Gründer und ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter von Prokon Carsten Rodbertus ein Verfahren eingeleitet werden soll. Im Raum steht der Verdacht auf Betrug und Insolvenzverschleppung. Das schreibt die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf die Behörde. Ob es tatsächlich zu entsprechenden Ermittlungen kommt, entscheidet sich dem Bericht zufolge Anfang Mai 2014. Der vorläufige Insolvenzverwalter von Prokon, Dietmar Penzlin, hatte jüngst erklärt, dass Anfang Mai auch mit der Entscheidung über die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens zu rechnen sei.Dann will Penzlin zur aktuellen Finanzlage von Prokon Stellung nehmen.
Von der Pleite Prokons sind 75.000 Kleinanleger betroffen, die rund 1,4 Milliarden Euro in Prokon-Genussrechte investiert haben. Näheres zum Prokon-Geschäftsmodell und zu den Hintergründen des Absturzes sowie Einschätzungen von Juristen zum Fall Prokon finden Sie auf dieser Sonderseite. Lesen Sie auch dieses Interview mit dem Anlegerschutzanwalt Klaus Nieding, der unter anderem im Fall Prokon als Gläubigervertreter aktiv ist.