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Neues Gutachten zur MIFA-Insolvenz: Schwere Fehler in Bilanzen
Ein weiteres Gutachten zu den Bilanzfehlern der mittlerweile aus der Insolvenz übernommenen Mitteldeutsche Fahrradwerke (MIFA) AG wirft kein gutes Licht auf die ehemaligen MIFA-Verantwortlichen. Das Unternehmen verstieß offenbar schon 2012 gegen grundlegende Standards der Bilanzführung.
In der Bilanz der MIFA AG zum Geschäftsjahr 2012 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen der Aufarbeitung der Insolvenzhintergründe schwere Mängel festgestellt. Das gibt das Unternehmen per Pflichtmitteilung bekannt. Demnach sollen zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung „wesentliche Verbindlichkeiten“ gegenüber Lieferanten überfällig gewesen sein. Zudem habe MIFA zu diesem Zeitpunkt gegen Kreditbedingungen verstoßen. Das alles sei geschehen, ohne dass MIFA im Risikobericht der Bilanz angemessen darüber berichtet habe, so die Gutachter. „Im Hinblick auf die als kritisch anzusehende Liquiditätslage des MIFA Konzerns sind die qualitativen Aussagen zum Zwischenfinanzierungsrisiko im zusammengefassten Lagebericht nicht geeignet, eine angemessene und zutreffende Beurteilung des zum Bilanzstichtag bestehenden und für die nahe Zukunft zu erwartenden Liquiditätsrisikos der MIFA AG vornehmen zu können“, erklärt die DPR.
Sowohl die Vorräte als auch das Konzerngesamtergebnis und die Bestandserhöhungen seien in der Bilanz 2012 zu hoch angesetzt. Der Materialaufwand wiederum zu niedrig. Einerseits habe habe die MIFA AG „nicht vorhandene Bestände“ erfasst und vorhandene Bestände zu hoch bewertet. Zudem seien in der untersuchten Bilanz Umsatzerlöse zu hoch angesetzt worden, weil Umsätze aus einem schwebenden Geschäft mit aufgenommen worden seien, so die DPR weiter. Alle dies Punkte bewertet die DPR als Verstöße gegen verschiedene Regeln der Bilanzführung nach IAS (International Accounting Standards) und HGB (Handelsgesetzbuch). Ein Gutachten der DPR zur MIFA-Bilanzführung für den ersten Halbjahresbericht 2013 hatte vergleichbare Fehler moniert (mehr dazu lesen Sie hier).
Anleihe-Anleger weiter im Ungewissen
Der Kern der MIFA AG, die Produktion von Fahrrädern aller Art am Stammsitz in Sangerhausen ist mittlerweile von dem Automobilzulieferer IFA Rotorion aus Haldensleben übernommen worden. Der neue Eigentümer führt den Fahrradhersteller in Form einer GmbH fort. Von der Insolvenz sind auch zahlreiche Anleiheanleger betroffen, die der MIFA AG 25 Millionen Euro anvertraut hatten. Auf wie viel Verlust sich diese Anleger einstellen müssen ist nach wie vor offen. Der Insolvenzverwalter Dr. Lucas Flöther äußerte sich öffentlich noch nicht zu diesem Thema. Allerdings hatte Flöther in Aussicht gestellt, möglicherweise noch im ersten Quartal eine erste Schätzung bekannt zu geben.
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: ISIN DE000A0B95Y8 / WKN A0B95Y
In der Bilanz der MIFA AG zum Geschäftsjahr 2012 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen der Aufarbeitung der Insolvenzhintergründe schwere Mängel festgestellt. Das gibt das Unternehmen per Pflichtmitteilung bekannt. Demnach sollen zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung „wesentliche Verbindlichkeiten“ gegenüber Lieferanten überfällig gewesen sein. Zudem habe MIFA zu diesem Zeitpunkt gegen Kreditbedingungen verstoßen. Das alles sei geschehen, ohne dass MIFA im Risikobericht der Bilanz angemessen darüber berichtet habe, so die Gutachter. „Im Hinblick auf die als kritisch anzusehende Liquiditätslage des MIFA Konzerns sind die qualitativen Aussagen zum Zwischenfinanzierungsrisiko im zusammengefassten Lagebericht nicht geeignet, eine angemessene und zutreffende Beurteilung des zum Bilanzstichtag bestehenden und für die nahe Zukunft zu erwartenden Liquiditätsrisikos der MIFA AG vornehmen zu können“, erklärt die DPR.
Sowohl die Vorräte als auch das Konzerngesamtergebnis und die Bestandserhöhungen seien in der Bilanz 2012 zu hoch angesetzt. Der Materialaufwand wiederum zu niedrig. Einerseits habe habe die MIFA AG „nicht vorhandene Bestände“ erfasst und vorhandene Bestände zu hoch bewertet. Zudem seien in der untersuchten Bilanz Umsatzerlöse zu hoch angesetzt worden, weil Umsätze aus einem schwebenden Geschäft mit aufgenommen worden seien, so die DPR weiter. Alle dies Punkte bewertet die DPR als Verstöße gegen verschiedene Regeln der Bilanzführung nach IAS (International Accounting Standards) und HGB (Handelsgesetzbuch). Ein Gutachten der DPR zur MIFA-Bilanzführung für den ersten Halbjahresbericht 2013 hatte vergleichbare Fehler moniert (mehr dazu lesen Sie hier).
Anleihe-Anleger weiter im Ungewissen
Der Kern der MIFA AG, die Produktion von Fahrrädern aller Art am Stammsitz in Sangerhausen ist mittlerweile von dem Automobilzulieferer IFA Rotorion aus Haldensleben übernommen worden. Der neue Eigentümer führt den Fahrradhersteller in Form einer GmbH fort. Von der Insolvenz sind auch zahlreiche Anleiheanleger betroffen, die der MIFA AG 25 Millionen Euro anvertraut hatten. Auf wie viel Verlust sich diese Anleger einstellen müssen ist nach wie vor offen. Der Insolvenzverwalter Dr. Lucas Flöther äußerte sich öffentlich noch nicht zu diesem Thema. Allerdings hatte Flöther in Aussicht gestellt, möglicherweise noch im ersten Quartal eine erste Schätzung bekannt zu geben.
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: ISIN DE000A0B95Y8 / WKN A0B95Y