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Österreich verbessert Förderung der Erneuerbaren Energien
Österreich will die Förderung der Erneuerbaren Energien verbessern. Das neue Gesetz soll am 1. September in Kraft treten, wenn die EU-Kommission zustimmt.
Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Größe zwischen fünf bis 20 Kilowatt Leistung sollen 38 Cent je Kilowattstunde erhalten. Über 20 Kilowatt Kapazität sollen 33 Cent je Kilowattstunde Einspeisevergütung fließen. Freiflächen-Anlagen erhalten eine Solarförderung von 25 Cent je Kilowattstunde. Für Aufdachanlagen steigt die jährlich Degression von fünf Prozent im kommenden Jahr auf 20 Prozent ab dem Jahr 2015. Bei Freiflächenanlagen ist eine Abnahme der Vergütung von 2,5 bis 17,5 Prozent vorgesehen. Bis 2020 solle die Photovoltaik in dem Alpenland einen Anteil von acht Prozent am Gesamtstrom erreichen und eine Kapazität von 5,5 Gigawatt installiert sein.
Der EEÖ, der Dachverband der Erneuerbaren in Österreich, begrüßte die Beschlussfassung zur Ökostromgesetznovelle im Österreichischen Nationalrat. Nachdem zuletzt bereits aufgrund von ausgeschöpften Mittel der weitere Zubau zum Stillstand gekommen sei, sei nun wieder die richtige Basis für einen deutlichen Zuwachs an Ökostrom in Österreich geschaffen. Auch Hans Kronberger, Vorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA), sieht die Novelle als Ausgangsbasis für eine notwendige Energiewende in Österreich.
Ebenfalls positiv beurteilt die IG Windkraft das Ökostromgesetz, mit dem ein solides Fundament für den weiteren Ausbau der Windkraft geschaffen worden sei.
Das neue Gesetz sieht vor, dass bis 2020 zur bestehenden Leistung von 1011 Megawatt (MW) zusätzlich 2.000 Megawatt Windkraft errichtet werden. Diese neuen Anlagen sollen dann 4,3 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugen, was dem Verbrauch von 1,2 Millionen Haushalten entspricht. Durch die Errichtung der Anlagen wird dem Windkraftverband zufolge ein Investitionsvolumen von 3,2 Milliarden ausgelöst.
Für den Abbau der Warteschlange ist nun einmalig ein zusätzliches jährliches Unterstützungsvolumen von 80 Millionen Euro vorgesehen. Mit diesen Mitteln des Abbaus der Warteschlange sei die rasche Errichtung von Windkraftwerken mit 670 MW gesichert.
Bei einem Ausbau nach den Zielsetzungen des neuen Ökostromgesetzes werde im Jahr 2020 3.000 MW Windkraftleistung am Netz sein, die Strom für rund 1,8 Millionen Haushalte liefere, so die IG Windkraft.
Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Größe zwischen fünf bis 20 Kilowatt Leistung sollen 38 Cent je Kilowattstunde erhalten. Über 20 Kilowatt Kapazität sollen 33 Cent je Kilowattstunde Einspeisevergütung fließen. Freiflächen-Anlagen erhalten eine Solarförderung von 25 Cent je Kilowattstunde. Für Aufdachanlagen steigt die jährlich Degression von fünf Prozent im kommenden Jahr auf 20 Prozent ab dem Jahr 2015. Bei Freiflächenanlagen ist eine Abnahme der Vergütung von 2,5 bis 17,5 Prozent vorgesehen. Bis 2020 solle die Photovoltaik in dem Alpenland einen Anteil von acht Prozent am Gesamtstrom erreichen und eine Kapazität von 5,5 Gigawatt installiert sein.
Der EEÖ, der Dachverband der Erneuerbaren in Österreich, begrüßte die Beschlussfassung zur Ökostromgesetznovelle im Österreichischen Nationalrat. Nachdem zuletzt bereits aufgrund von ausgeschöpften Mittel der weitere Zubau zum Stillstand gekommen sei, sei nun wieder die richtige Basis für einen deutlichen Zuwachs an Ökostrom in Österreich geschaffen. Auch Hans Kronberger, Vorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA), sieht die Novelle als Ausgangsbasis für eine notwendige Energiewende in Österreich.
Ebenfalls positiv beurteilt die IG Windkraft das Ökostromgesetz, mit dem ein solides Fundament für den weiteren Ausbau der Windkraft geschaffen worden sei.
Das neue Gesetz sieht vor, dass bis 2020 zur bestehenden Leistung von 1011 Megawatt (MW) zusätzlich 2.000 Megawatt Windkraft errichtet werden. Diese neuen Anlagen sollen dann 4,3 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugen, was dem Verbrauch von 1,2 Millionen Haushalten entspricht. Durch die Errichtung der Anlagen wird dem Windkraftverband zufolge ein Investitionsvolumen von 3,2 Milliarden ausgelöst.
Für den Abbau der Warteschlange ist nun einmalig ein zusätzliches jährliches Unterstützungsvolumen von 80 Millionen Euro vorgesehen. Mit diesen Mitteln des Abbaus der Warteschlange sei die rasche Errichtung von Windkraftwerken mit 670 MW gesichert.
Bei einem Ausbau nach den Zielsetzungen des neuen Ökostromgesetzes werde im Jahr 2020 3.000 MW Windkraftleistung am Netz sein, die Strom für rund 1,8 Millionen Haushalte liefere, so die IG Windkraft.