Solon SE: Widerruf der Börsenzulassung

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Berlin - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Solon SE, Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, hat am bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse, den Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) nach § 39 Abs. 2 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Börsenordnung im Hinblick auf die Aktien der Solon SE beantragt.

Die Aktien der Solon SE sind derzeit an der Frankfurter Wertpapierbörse im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) sowie im regulierten Markt der Börse Berlin zugelassen. Der Widerruf dieser beiden Zulassungen wurde bereits beantragt und positiv von der jeweiligen Börsengeschäftsführung beschieden. So endet die Zulassung zum regulierten Markt der Börse Berlin mit Ablauf des 28. September 2012, die Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse endet mit Ablauf des 11. September 2012. Unmittelbare Folge hiervon ist die (von Amts wegen zu erfolgende) Aufnahme des Handels (Einführung) der Aktien der Solon SE ab dem 12. September 2012 im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse.


Mit dem heutigen Antrag auf Widerruf der Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) soll diese (dann letzte verbliebene) Zulassung der Aktien zu einem regulierten Markt beendet werden, so dass mit Wirksamwerden des beantragten Widerrufs das vollständige Delisting der Aktien der Solon SE abgeschlossen sein wird.

Rückfragehinweis: Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Insolvenzvenzverwalter hww wienberg wilhelm Düsseldorfer Straße 38 10707 Berlin Telefon: +49 (0)30 206437-0 Telefax: +49 (0)30 206437-50 E-Mail: [email protected]


ISIN: DE0007471195
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